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Grundlagen, Organisation, Gemeinden
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über einen gewissen Ermessensspielraum. Das bedeutet aber nicht, dass sie in ihrem Entscheid völlig frei sind. Gemeinwesen, welche staatliche Aufgaben wahrnehmen, sind an die Grundrechte gebunden und haben gleiche Kognition wie der Vorinstanz zusteht, sie also sowohl den Sachverhalt als auch die Rechtslage frei überprüfen kann (BGE 127 V 437 E. 3d/aa).
Da der Regierungsrat im vorliegenden Beschwerdeverfahren in oder eines Mitarbeiters von über drei Monaten im Kalenderjahr wegen Krankheit, Unfall oder freiwilliger gemeinnütziger Dienstleistung die Ferien für jeden vollen Monat der Verhinderung um einen Zwölftel
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Verwaltungspraxis
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über einen gewissen Ermessensspielraum. Das bedeutet aber nicht, dass sie in ihrem Entscheid völlig frei sind. Gemeinwesen, welche staatliche Aufgaben wahrnehmen, sind an die Grundrechte gebunden und haben gleiche Kognition wie der Vorinstanz zusteht, sie also sowohl den Sachverhalt als auch die Rechtslage frei überprüfen kann (BGE 127 V 437 E. 3d/aa).
Da der Regierungsrat im vorliegenden Beschwerdeverfahren in oder eines Mitarbeiters von über drei Monaten im Kalenderjahr wegen Krankheit, Unfall oder freiwilliger gemeinnütziger Dienstleistung die Ferien für jeden vollen Monat der Verhinderung um einen Zwölftel
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Orthografie: Neue Regeln kurz erklärt
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Kleine Regeländerungen in der deutschen Rechtschreibung: übersichtlich und verständlich für die Schulpraxis erklärt. Kleine Regeländerungen in der deutschen Rechtschreibung – kein Problem für die Sch
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Honorar des Sachwalters; Art. 731b OR
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die Berufungskläger konnten sich vor Obergericht, das sowohl den Sachverhalt als auch die Rechtslage frei überprüft, dazu äussern. Eine Rückweisung an die Vorinstanz käme einem unnötigen formalistischen Leerlauf
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Gesellschaftsrecht, Organisationsmangel
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die Berufungskläger konnten sich vor Obergericht, das sowohl den Sachverhalt als auch die Rechtslage frei überprüft, dazu äussern. Eine Rückweisung an die Vorinstanz käme einem unnötigen formalistischen Leerlauf
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Verbinden ›
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a Fioroni Service Designer & Innovation Managerin +41 41 594 25 17 angela.fioroni@zg.ch
Roman Frei Digital Business Manager +41 41 594 43 14 roman.frei@zg.ch
Anna Hart Change Managerin & Organ
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Sportteam
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Attinger SPORTLEHRPERSON ETH → markus.attinger@gibz.ch
Spezialgebiete: Volleyball / SchneesportRoli Frei SPORTLEHRPERSON SIBP / LEHRPERSON ABU → roland.frei@gibz.ch
Spezialgebiete: Volleyball / TennisNora
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Fachschaften
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Kantonsschule Menzingen KSM Zug Fachschaften Angewandte Gestaltung
Madleina Zweidler, Fachvorstand
Bildnerische Gestaltung
Madleina Zweidler, Fachvorstand
Arianna Dalpiaz, Sofia
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Potenzial: Was wir sehen und was wir nicht sehen
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Wer die Schule gerechter machen will, muss sie zuerst verstehen. In der Schule gibt es Regeln, die wir nicht sehen. Wer die Schule gerechter machen will, muss zuerst verstehen, wie diese funktioniert
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Allgemeinbildung ABU
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ErwachseneABU Grundbildung Carmen Buder Co-Fachverantwortliche ABU carmen.buder@gibz.ch Roland Frei Co-Fachverantwortlicher ABU roland.frei@gibz.ch
ABU für Erwachsene Willi Schmidt Lehrgangsv