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933.111 - Ausführungsbestimmungen zum Konkordat über die Fischerei im Zugersee
Fischereiberechtigung 1 Die Berechtigung zum Fischfang im Zugersee wird unter Vorbehalt der Freiangelfischerei durch ein Patent erworben. Dieses gilt für das im Patent bezeichnete Gebiet und ist auf der in der übrigen Zeit innert 48 Stunden zu leeren. 5 933.111 2.3.2. die Angelfischerei * § 13 Freiangelfischerei 1 Patentfrei ist der Fischfang vom Ufer aus mit einer Angelrute und mit ei- nem einzigen, einfachen Zulässige Netze und Bären § 12 Fangausübung mit Netzen und Bären 2.3.2. die Angelfischerei * § 13 Freiangelfischerei § 13a * § 14 * Zulässige Angelgeräte § 15 Geräte für den Fang von Köderfischen § 16 Tierschutz
154.219 - Verordnung über die Bewirtschaftung und Zuteilung von Parkplätzen in der kantonalen Verwaltung (Parkplatzverordnung, PPV)
Kanton Zug 154.219 Verordnung über die Bewirtschaftung und Zuteilung von Parkplätzen in der kantonalen Verwaltung * (Parkplatzverordnung, PPV) Vom 4. Juli 1995 (Stand 1. September 2024) Der Regierungs
413.14 - Reglement über die Höhere Fachschule für Wirtschaft (Reglement HFW)
Berufstätigkeit von mindestens siebzig Prozent, wovon zwanzig Pro- zent in Form von Familien- oder Freiwilligenarbeit geleistet werden kann. § 5 Prüfungsfreie Aufnahme 1 Prüfungsfrei wird zugelassen, wer eine
Sozialversicherung
Stiftungsvermögen wird geäufnet durch reglementarische Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge, freiwillige Zuwendungen von Arbeitgeber und Dritten sowie durch allfällige Überschüsse aus Versicherungsverträgen
Bau- und Planungsrecht
Erschliessungsanlagen zu verpflichten, diese Anlagen gegen Entschädigung zur Mitbenutzung durch Dritte freizugeben (KRV, S. 10). d) Paragraph 32c PBG regelt gemäss seinem klaren Wortlaut nicht den hier zu be
Art. 41c Abs. 1 der Gewässerschutzverordnung vom 28. Oktober 1998 (GSchV, SR 814.201)
anderer Stelle erstellt werden können. Auch wenn der Bedarf an zusätzlichen Räumen für die Freizeitbetreuung ausgewiesen ist, so ist doch ein Standort ausserhalb des Gewässerraumes zu suchen. Sowohl ein
Denkmalschutz
sichtbar – gesund seien. Allerdings seien wegen möglicher Schädigung der Fassade die Balkenköpfe nicht freigelegt worden. Die bestehenden Tragstrukturen genügten zwar den heutigen Anforderungen und Normen bezüglich
Schule, Kultur, Natur- und Heimatschutz, Kirche
beanstanden. In der herrschenden Lehre wird darauf hingewiesen, dass «Eltern gelegentlich die freiwillige Repetition missbrauchen, um Kindern, die den Anforderungen sehr wohl genügen, bessere Chancen beim zu verschaffen, indem die Kinder ein Jahr älter und reifer sind. Daher haben einige Kantone die freiwillige Repetition der letzten Klasse vor Übertritt in die nächstfolgende Stufe ausgeschlossen oder sehr Begründung im Rechtsmittelverfahren nachgeholt wird und die Rechtsmittelinstanz über eine umfassende und freie Überprüfungsbefugnis verfügt. Zudem soll den beschwerdeführenden Personen aus der Heilung eines B
Bürgerrecht
von Art. 123 Ziff. 1 Abs. 1 i. V. mit Art. 22 Abs. 1 StGB wurde S.X. in der Folge mit einem Freiheitsentzug von drei Monaten bestraft, wobei der Vollzug unter Ansetzung einer Probezeit von 2 Jahren au sowie § 5 Abs. 2 des Datenschutzgesetzes vom 28. September 2000 [BGS 157.1]). Zudem kommt der Freiwilligkeit des Einbürgerungsverfahrens eine massgebliche Rolle zu. Entscheiden sich Personen, ein Einbü insbesondere nach der Zumutbarkeit der gestellten Anforderungen. Eine massgebliche Rolle spielt die Freiwilligkeit des Verfahrens, sodass es dem Bewerber grundsätzlich zumutbar ist, über alle für die Einbürgerung
Art. 3 lit. d und 2 UWG
ungen, Beschaffenheitsangaben oder Herkunftsbezeichnungen oder in elementaren Zeichen, auf deren freie Verwendung der Verkehr im Hinblick auf die in Frage stehenden Waren oder Dienstleistungen angewiesen

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