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Alterswohnungen
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Ja, bestehende Mieterinnen und Mieter können ihr Interesse schriftlich anmelden und werden bei freiwerdenden Wohnungen bevorzugt.
Frage: Wie werden die Wohnungen vermietet? Antwort:
Unmöbliert, nach Details regelt der Zuger Mietvertrag.
Frage: Was bedeutet „Wohnen mit Service“? Antwort: Es sind freiwillige Dienstleistungen, die helfen, möglichst lange selbstständig in der Wohnung zu bleiben – z. B.
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Schülerinnen- und Schülerberatung
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schulinterne Beratung der KSZ, andererseits die Jugendberatung von punkto. Beide Beratungsangebote sind freiwillig und kostenlos. Die Beratungspersonen stehen unter Schweigepflicht, das heisst, Eltern, Lehrpersonen
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1584.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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nahmen, Arbeitsaufteilung, Koordination von Vorgehensweisen etc.). Soweit eine be- troffene Person freiwillig und in Kenntnis der Sachlage einer Datenbekanntgabe zu- stimmt, ist die entsprechende Bekanntgabe n- takt hergestellt werden. Dies beweist, welche breite Verankerung und hohe Akzeptanz dieses freiwillige Angebot in der Bevölkerung hat. Angesichts der Bedeutung der Müt- ter- und Väterberatung für die
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1634.1 - Motionstext
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und Nachbe- reitung (Rechenschaftslegung) auf allen Stufen erhöht. Aus diesen Gründen wurde die Freistellung vom Unterricht für die Klassenleitungs- funktion, welche früher nur für Lehrpersonen der Sekundarstufe
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1651.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Der Kanton Zug unterstützt sprachliche Früherziehung von Kindern im Vorkindergarten weiter auf freiwilliger Basis. Obligatorische Sprachkurse für dreijährige Kinder lehnt der Regierungsrat ab. Ein Ein- Verfügung zu stellen. Im Kanton Zug besteht bereits ein breites Ange- bot an Deutschkursen auf freiwilliger Basis. Mit dem zu erarbeitenden Integrationsgesetz soll geprüft werden, ob ein flächendeckendes
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1668.4 - Bericht und Antrag der erweiterten Staatswirtschaftskommission
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Hilfe um 500'000 Franken zu erhöhen und es dem Regierungsrat zu überlassen, zusätzliche Projekte nach freiem Ermes- sen zu unterstützen. Der Kanton Zug könne es sich leisten, den Bedürftigen eine grössere So- sche Hilfe 485'000.00 Auslandhilfe 691'000.00 Ressourcenausgleichsreserve 140'000'000.00 Äufnung freies Eigenkapital 21'000'508.31 Total Ertragsüberschuss 162'176'508.31 Die Stawiko ist einstimmig auf Vorlage in der Vernehmlassung. 5. Äufnung des freien Eigenkapitals Der Regierungsrat beantragt, den verbleibenden Ertragsüberschuss von Fr. 21'000'508.31 dem freien Eigenkapital zuzurechnen. Dazu wurden in
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1663.1 - Motionstext
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lte, die im Turnus gegen geständige Kleinkriminelle Strafbefehle mit ma- ximal drei Monaten Freiheitsstrafe fällen können. Geständige Beschuldigte werden von der Po- lizei nur kurz oder gar nicht befragt
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2251.10 - Synopse
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die Verfas- sung und die Gesetze des Bundes und des Kantons getreu zu befolgen, die Rechte und Freiheiten des Volkes zu achten und zu schützen, die Ehre und Wohlfahrt des Kantons zu fördern und überhaupt die Verfas- sung und die Gesetze des Bundes und des Kantons getreu zu befolgen, die Rechte und Freiheiten des Volkes zu achten und zu schützen, die Ehre und Wohlfahrt des Kantons zu fördern und überhaupt Sitzungstermin und die Traktandenliste werden in der Regel im Amtsblatt am zweitletzten und am letzten Freitag vor der Sitzung bekannt gegeben. 3 Die Einberufung erfolgt gemäss § 42 Abs. 2 dieser Geschäftsordnung
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2251.14 - Ablauf der Referendumsfrist 4. November 2014
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schwöre, die Verfassung und die Gesetze des Bundes und des Kantons getreu zu befolgen, die Rechte und Freiheiten des Volkes zu achten und zu schützen, die Ehre und Wohlfahrt des Kantons zu fördern und überhaupt gelobe, die Verfassung und die Gesetze des Bundes und des Kantons getreu zu befolgen, die Rechte und Freiheiten des Volkes zu achten und zu schützen, die Ehre und Wohlfahrt des Kantons zu fördern und überhaupt Sitzungstermin und die Traktandenliste werden in der Regel im Amts- blatt am zweitletzten und am letzten Freitag vor der Sitzung bekannt gege- ben. 3 Die Einberufung erfolgt gemäss § 42 Abs. 2 dieser Geschäftsordnung
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2251.07 - Ergebnis der 1. Lesung
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schwöre, die Verfassung und die Gesetze des Bundes und des Kantons getreu zu befolgen, die Rechte und Freiheiten des Volkes zu achten und zu schützen, die Ehre und Wohlfahrt des Kantons zu fördern und überhaupt gelobe, die Verfassung und die Gesetze des Bundes und des Kantons getreu zu befolgen, die Rechte und Freiheiten des Volkes zu achten und zu schützen, die Ehre und Wohlfahrt des Kantons zu fördern und überhaupt Sitzungstermin und die Traktandenliste werden in der Regel im Amts- blatt am zweitletzten und am letzten Freitag vor der Sitzung bekannt gege- ben. 3 Die Einberufung erfolgt gemäss § 42 Abs. 2 dieser Geschäftsordnung