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2252.2 - Antwort des Regierungsrates
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wirksame Arbeitsgesetzgebung, eine starke Sozialpartne r- schaft und die flankierenden Massnahmen zum freien Personenverkehr für eine hohe Erwerb s- quote, eine tiefe Arbeitslosigkeit und relativ hohe Löhne
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2300.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Vorlage Nr. 2300.2 Laufnummer 14639 Motion der CVP-Fraktion betreffend Finanzierung von Infrastrukturprojekten im Kanton Zug (Vorlage Nr. 2300.1 - 14466) Bericht und Antrag des Regierungsrates vom 25.
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2243.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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favorisierten Varianten insbesondere bezüglich finanzieller Folgen bei nicht freiwilliger Nichtwiederwahl und bei freiwilligem Rücktritt an. Das Obergericht wies darauf hin, es bestehe die Gefahr, dass im 15 4.5. Abgangsentschädigung bei freiwilligem Rücktritt: .............................................................. 16 4.6. Abgangsentschädigung bei freiwilligem Rücktritt ....................... bevorzugt die Variante A. 4.5. Abgangsentschädigung bei freiwilligem Rücktritt: Folgende Varianten sind betreffend Abgangsentschädigungen bei freiwilligem Rücktritt für Richterinnen und Richter, Landschreibende
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2207.8 - Antrag von Philip C. Brunner zur 2. Lesung
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Vorlage Nr. 2207.8 Laufnummer 14709 Gesetz über die Videoüberwachung im öffentlichen und im öffentlich zugänglichen Raum (Videoüberwachungsgesetz; VideoG) Antrag von Philip C. Brunner zur 2. Lesung vo
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1060.4 - Schlussabrechnung, Bericht und Antrag des Regierungsrates
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KANTON ZUG VORLAGE NR. 686.4/615.7/514.7/ 489.4/707.5/427.4/482.4/1060.4 (Laufnummer 11889) GENEHMIGUNG VON ACHT SCHLUSSABRECHNUNGEN 1. UMBAU KNOTEN TALACHER, UNTERTALACHER - LORZENTOBEL- BRÜCKE, BAAR
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2217.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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Erdgas werde Öl substituiert. Bei der Verbrennung von Erdgas würden 25 % weniger Kohlendioxid (CO2) freigesetzt als bei der Verbrennung von Heizöl. Der Einsatz von Erdgas statt Öl habe bis jetzt den grössten
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2218.1a - Synopse
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Amtsblatt auszuschreiben. Allfällige Ergänzungswah- len und zweite Wahlgänge im Majorzverfahren sind am Freitag nach dem Wahl- tag im Amtsblatt auszuschreiben. Die Gemeinden reichen den Ausschreibungs- text bis Nachwahlen anzuge- ben. Allfällige Ergänzungswahlen und zweite Wahlgänge im Majorzverfahren sind am Freitag nach dem Wahltag im Amtsblatt auszuschreiben. Die Gemein- den reichen den Ausschreibungstext bis
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2218.3a - Synopse
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Amtsblatt auszuschreiben. Allfällige Ergänzungswahlen und zweite Wahlgänge im Majorzverfahren sind am Freitag nach dem Wahl- tag im Amtsblatt auszuschreiben. Die Gemeinden rei- chen den Ausschreibungstext bis Nachwahlen anzu- geben. Allfällige Ergänzungswahlen und zweite Wahlgänge im Majorzverfahren sind am Freitag nach dem Wahltag im Amtsblatt auszuschreiben. Die Ge- meinden reichen den Ausschreibungstext bis
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2218.4 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
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Amtsblatt auszuschreiben. All- fällige Ergänzungswahlen und zweite Wahlgänge im Majorzverfahren sind am Freitag nach dem Wahltag im Amtsblatt auszuschreiben. Die Gemein- den reichen den Ausschreibungstext bis Nach- wahlen anzugeben. Allfällige Ergänzungswahlen und zweite Wahlgänge im Majorzverfahren sind am Freitag nach dem Wahltag im Amtsblatt auszu- schreiben. Die Gemeinden reichen den Ausschreibungstext bis
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2218.5 - Ablauf der Referendumsfrist: 5. November 2013
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Amtsblatt auszuschreiben. All- fällige Ergänzungswahlen und zweite Wahlgänge im Majorzverfahren sind am Freitag nach dem Wahltag im Amtsblatt auszuschreiben. Die Gemein- den reichen den Ausschreibungstext bis Nach- wahlen anzugeben. Allfällige Ergänzungswahlen und zweite Wahlgänge im Majorzverfahren sind am Freitag nach dem Wahltag im Amtsblatt auszu- schreiben. Die Gemeinden reichen den Ausschreibungstext bis