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1052.2 - Antrag des Regierungsrates
Kantonen und aus Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft (EG) oder der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA), die Gegenrecht halten und vergleichbare Lösungen gewäh- ren; c) Schweizer Bürgerinnen
1052.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
Arbeitgebende und -nehmende abzufedern. Es bildet somit einen Teil der flankierenden Massnahmen zum freien Personenverkehr zwischen der Schweiz und den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU), ist jedoch
1062.2 - Verzeichnis der am 27. Oktober 2002 gewählten Mitglieder
Fähndrich Burger Rosemarie, dipl. Katechetin/Fam.frau Neudorfstrasse 2, 6312 Steinhausen Luzern + Freienwil AG + Steinhausen FB 1999 1955 Gaier Beatrice, Familienfrau/Arztgehilfin Bannstrasse 2, 6312 Steinhausen
2231.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Vorlage Nr. 2231.2/2239.2 Laufnummer 14534 Motion von Andreas Hausheer und Eugen Meienberg betreffend weitergehende Entschädigung von Gemeinden mit gegenüber der einwohner- proportionalen Verteilung z
2228.4 - Bericht und Antrag der Kommission für den öffentlichen Verkehr
Vorlage Nr. 2228.4 Laufnummer 14343 Kantonsratsbeschluss betreffend Anpassung des kantonalen Richtplanes (Bahnverkehr, Walchwil) Bericht und Antrag der Kommission für den öffentlichen Verkehr vom 11.
2228.4a - Beilage
Bahn-Güterverkehr V 7.6 Der Kanton Zug setzt sich beim Bund dafür ein, dass der Transitgüterverkehr via Freiamt - Rotkreuz - Gotthard ge- führt wird. "… Der Bund und die SBB konkretisieren zusammen mit dem Kanton
2228.1a - Synopse
Grobverteiler, neu V 7.6 Der Kanton Zug setzt sich beim Bund dafür ein, dass der Transitgüterverkehr via Freiamt - Rotkreuz - Gotthard geführt wird. III Kapitel V 7 Bahn-Güterverkehr 6 Legende der Richtplankarte
2258.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
die sich vom Un- terwerk Herti in nordwestlicher Richtung zum Unterwerk Altgass erstreckt. Die Freileitung führt quer durch die Lorzenebene und beeinträchtigt das Naherholungsgebiet. Sie ist rund 1.2 km Leitung von bisher 50 Kilovolt (kV) auf 110 kV aufzurüsten. Bei dieser Gelegenheit sollte die Freileitung zur Aufwertung der Landschaft in den Boden verlegt werden. Dazu waren aber die WWZ und die Axpo Sachplanverfahren des Bundes wird ent- schieden, ob zukünftig eine Leitung zu verkabeln oder als Freileitung zu führen ist. Der Kanton gibt nun selber eine Machbarkeitsstudie in Auftrag, um sich beim anstehenden
2258.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
an zwei Sitzungen den Werken Gelegenheit gegeben, eine Verkabelung statt einer Beibehaltung der Freileitung zu erörtern und den finanziellen Hin- tergrund darzulegen. Beide Werke kamen zum Schluss, dass Axpo nannte Kosten von 2,7 Mio. Franken für die Verkabelung, während es für die Aufr üstung der Freileitung gegen Fr. 800'000.-- sein würden. Im Falle der WWZ Energie AG ging es um eine Differenz von 1,6
2293.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
Abstimmung über eine derart offensichtlich bundesverfassungs- widrige Vorlage beeinträchtige die freie Willensbildung der Stimmbürgerinnen und Stimmbür- ger, weshalb die Wahl- und Abstimmungsfreiheit verletzt eiheit nach Art. 34 Abs. 2 BV bejaht werden kann. Eine Teil- nahme am Abstimmungskampf sowie die freie Meinungsäusserung zu einer Abstimmungsvor- lage in Form einer Empfehlung in den Abstimmungserläuterungen

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