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1182.2 - Antrag des Regierungsrates
gemäss Globalbudget 3 Über die Zuteilung freier Plätze an die Konkordatsmitglieder entschei- det die Schuldirektion. Ist die Nachfrage nach ungebundenen freien Plätzen grösser als das Angebot, so erfolgt
1093.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Kosten- deckungsprinzips für eine Erhöhung der Gebühren für die Leitung und Mitwirkung im Rahmen der freiwilligen öffentlichen Versteigerung ein, was in der Vorlage über- nommen wurde. 3. Erläuterungen zu den und 12 - 19 orientiert sich an der Verordnung des Zür- cher Obergerichts über das Verfahren bei freiwilligen öffentlichen Versteigerungen vom 19. Dezember 1979. Im Gegensatz zur Zürcher Verordnung, die 28 korrekte und im ganzen Kanton gleiche Präsentation des Steigerungsguts. § 15 Veröffentlichung Die freiwilligen öffentlichen Versteigerungen sind rechtzeitig und in geeigneter Form bekannt zu machen. Als geeignetes
1093.4 - Anträge der Justizprüfungskommission
zur Bekämpfung von Missbräuchen im Zinswesen6). 3. Abschnitt Freiwillige öffentliche Versteigerung § 12 Sachliche Zuständigkeit Freiwillige öffentliche Versteigerungen sind unter der Leitung und Ver- Diese versteigert die Gegenstände gestützt auf die erhaltenen Angaben. § 15 Veröffentlichung 1 Freiwillige öffentliche Versteigerungen sind rechtzeitig und in geeigne- ter Form bekannt zu machen. Dabei Sicherheitsdiensten beiziehen oder b) beim Polizeikommando das Gesuch um Polizeischutz stellen. 4 1 Freiwillige öffentliche Versteigerungen sind rechtzeitig im Amtsblatt des Kantons Zug bekannt zu machen. Dabei…
1093.2 - Antrag des Regierungsrates
zur Bekämpfung von Missbräuchen im Zinswesen6). 3. Abschnitt Freiwillige öffentliche Versteigerung § 12 Sachliche Zuständigkeit Freiwillige öffentliche Versteigerungen sind unter der Leitung und Ver- Diese versteigert die Gegenstände gestützt auf die erhaltenen Angaben. § 15 Veröffentlichung 1 Freiwillige öffentliche Versteigerungen sind rechtzeitig und in geeigne- ter Form bekannt zu machen. Dabei 211.22 4) SR 151.1 5) BGS 216.5 6) BGS 216.2 3 § 13 Örtliche Zuständigkeit Die Durchführung von freiwilligen öffentlichen Versteigerungen obliegt der Gantbeamtung: a) bei Fahrnisversteigerungen am Ort der
1093.3 - Bericht und Antrag der Justizprüfungskommission
Gleichstellung von Frau und Mann vom 24. März 1995 (GlG; SR 151.1), dass das Schlichtungsverfahren freiwillig sein kann, wurde die Volkswirtschaftsdirektion daher beauftragt, eine Neuformulierung von § 9 zu dem Verordnungsweg erlassen. Zum anderen sollen die nur rudimentär vorhandenen Bestimmungen für freiwillige öffentliche Versteigerungen neu geregelt werden. Bei der Neureglung orientierte man sich an den Amtsblatt des Kantons Zug“ zu ersetzen. Damit wird sichergestellt, dass die Bekanntmachung der freiwilligen öffentlichen Versteigerung ausreichend öffentlich gemacht wird. Das schliesst jedoch nicht aus
1117.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
KANTON ZUG VORLAGE NR. 1117.3 (Laufnummer 11235) KANTONSRATSBESCHLUSS BETREFFEND UMBAU DES REGIERUNGSGEBÄUDES, INSBESONDERE DES KANTONSRATSSAALES BERICHT UND ANTRAG DER VORBERATENDEN KOMMISSION VOM 26
1116.1 - Interpellationstext
KANTON ZUG VORLAGE NR. 1116.1 (Laufnummer 11147) INTERPELLATION VON MANUEL AESCHBACHER BETREFFEND CANNABIS-LEGALISIERUNG VOM 28. APRIL 2003 Kantonsrat Manuel Aeschbacher, Cham, hat am 28. April 2003 f
1140.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
schlecht eignen. Man kann zwar von einer flächendeckenden WOV-Verordnung absehen und das Freiwilligkeitsprinzip anwenden, doch dies spaltet die Verwaltung in NPM- und bishe- rige Fraktionen und verunmöglicht zudem ermöglicht werden, zusätzliches Personal zivilrechtlich anstellen zu können. Damit sind sie freier in der Ausgestaltung der Arbeitsverträge. Das bisherige Personal bleibt weiterhin öffentlich-rechtlich oren. 6. Personelle und finanzielle Auswirkungen Die unter Ziffer 2 genannten Ämter haben sich freiwillig anerboten, das WOV-Modell in der Pilotphase zu testen. Sie nehmen dadurch eine Mehrbelastung auf
1150.3 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
Radwege innerhalb der vom Kantonsrat bewilligten Limiten (siehe BGS 751.12) sichergestellt. Die Freigabe des Kredites erfolgt durch den Kantonsrat mit einfachem Beschluss. Die Strassenbaukommission hat
1165.2 - Bericht, Antrag und Antwort des Regierungsrates
werden. III. Methoden der Besteuerung nach Emissionsverhalten Der Umfang der von einem Fahrzeug freigesetzten Emissionen wird einerseits vom spezifischen Emissionsverhalten (Schadstoffausstoss pro Streck

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