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1084.06 - Ergänzende Fragen von Karl Rust, Antwort des Regierungsrates
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AndreasKlinik, die AndreasKlinik an die Hirslanden Gruppe zu verkaufen, hinfällig. Der Kanton muss diesen freien unternehmerischen Entscheid akzeptieren und seine Planung unabhängig davon vorantreiben. Die Bereitschaft
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1085.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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pflegerische Arbeit und den Bedürfnissen der Heimbewohner entspricht. Diese Ausstattungen haben freilich Auswirkungen auf das Investitionsvolumen. In den Kosten ist zudem eine Vorinvesti- tion für eine
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1085.3 - Bericht und Antrag der Kommission für Spitalfragen
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eines „Vetorechtes“ festgeschrieben. Ohne Zwang unterzieht sich die Totalunternehmergemeinschaft freiwillig der Submissions- ordnung für den Kanton Zug, mit der Ausnahme, dass eine Abgebotsrunde möglich
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1108.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Mit- spracherecht einzuräumen, allerdings unter der klaren Voraussetzung, dass seine operative Freiheit nicht eingeengt werde und sich die Mitwirkung der Kommission auf das Verhandlungsstadium beschränke Wesentlichen um Information, Anhörung und Empfeh- lungen handle, werde die notwendige operative Freiheit des Regierungsrates beim Aushandeln von Konkordaten nicht beeinträchtigt. Es müsse jedoch „Gewähr
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1107.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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men von 16 Plätzen auf 30 Plätze durch die Einrichtung eines weiteren Arbeitsateliers in der Freizeitanlage Loreto. Die Kosten von rund Fr. 800'000.- pro Jahr werden zum grossen Teil vom Bund übernommen
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1106.2 - Antwort des Regierungsrates
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Mitgliedern des Regierungsrates in Abstimmungskämpfen ernst. Als wesentlicher Grundsatz jeder freiheitlichen Demokratie gilt, dass sich die Willensbildung vom Volk zu den Staatsorganen, nicht umgekehrt konstanter Praxis des Bundesgerichtes „weder die Teilnahme am Wahl- und Abstimmungskampf, noch die freie Meinungsäusserung verboten werden“ (BGE 98 Ia 615, 112 Ia 332). 4. Der Regierungsrat wird eingeladen
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1140.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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KANTON ZUG VORLAGE NR. 1140.3 (Laufnummer 11411) KANTONSRATSBESCHLUSS ZUR ERPROBUNG DER WIRKUNGSORIENTIERTEN VERWALTUNGSFÜHRUNG (WOV) BERICHT UND ANTRAG DER VORBERATENDEN KOMMISSION VOM 23. JANUAR 200
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1161.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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anzu- wenden. Das Bundesgericht wies darauf hin, dass neben dem Kanton Freiburg noch andere Kantone eine mit der gerügten Freiburger Bestimmung vergleichbare Regelung mit Priorität des Ehemannes haben, darunter ordnungen – vorbehältlich einer Weiterausbildung – mit Erreichen des 16. Altersjahrs (Ausnahmen: Freiburg und Tessin 15; Genf und Solothurn 18). In 24 der 26 Kantone dauert der Anspruch in jedem Fall längstens
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1173.3 - Bericht und Antrag der erweiterten Staatswirtschaftskommission
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vermindert. Durch den Aufwand- überschuss und die Kompensation der zusätzlichen Abschreibungen hat das freie Eigenkapital um rund 43 Mio. Franken abgenommen, beläuft sich lediglich noch auf 46.6 Mio. Franken eichs und der Auf- gaben zwischen Bund und Kantonen (NFA) müsste jetzt dringend insbesondere das freie Eigenkapital geäufnet werden können. 6 1235.1/1173.3/1191.4 - 11484 1.4 Gesetzgebende Behörden und
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1173.1 - Motionstext
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bei den Gemeinden kaum Altlasten vor- handen sind. Es darf der Regierung und den Gerichten nicht freigestellt bleiben, wann sie die aufgrund von erheblicherklärten Motionen oder Postulaten erteilten Aufträge