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Kantonsratsbeschluss betreffend Rahmenkredit und Verfahren für die Planung von kantonalen Hochbauten
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Kanton Zug 721.252 Kantonsratsbeschluss betreffend Rahmenkredit und Verfahren für die Planung von kantonalen Hochbauten Vom 24. September 1992 (Stand 1. Januar 2007) Der Kantonsrat des Kantons Zug, ge
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Verordnung zum Energiegesetz
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für Heizung und Warmwasser zu höchs- tens 60 % decken darf. § 2 Heizungen im Freien 1 Die Beheizung von Anlagen im Freien ist nur dann gestattet, wenn wenigs- tens zwei Drittel der benötigten Energie
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Konzession an die Aktiengesellschaft «Elektrizitätswerk an der Sihl» in Wädenswil
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Kanton Zug 741.2 Konzession an die Aktiengesellschaft «Elektrizitätswerk an der Sihl» in Wädenswil Vom 1. Dezember 1904 (Stand 1. Dezember 1904) Der Kantonsrat des Kantons Zug, nach Kenntnisnahme von
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Verordnung über die Inbetriebnahme und das Stationieren von Booten
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1975 durch Einheitsbojen zu ersetzen, für den Zugersee gemäss Weisung der Baudirektion. 3 Die Freihaltung gemäss § 9 Abs. 2 kommt bei bestehenden zentralen Sta- tionierungsanlagen erst bei einer Erneuerung
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753.1 - Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Binnenschifffahrt
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Fluggeräten (Art. 163 Abs. 1 Bst. b BSV); f) die Bewilligung zum Wassern von Wasserflugzeugen; g) * die Freigabe gefrorener Seeflächen zum Betreten; h) * Beitragsentscheide an den Seerettungsdienst (§ 10 Abs.
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Vollziehungsverordnung zum Bundesgesetz über die Bekämpfung übertragbarer Krankheiten des Menschen
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Schutzimpfungen angeboten (Art. 23 Abs. 1 des Epidemiengesetzes). 4 825.31 2 Die Impfungen sind freiwillig (Art. 23 Abs. 2 des Epidemiengesetzes). § 10 Tuberkulosefürsorge 1 Die Tuberkulosefürsorge gemäss
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Vollziehungsverordnung zum Bundesgesetz über Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände (VV LMG)
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schlachtanlage Walterswil durchzuführen. § 7 Pilzkontrolle 1 Es ist Sache der Gemeinden, eine freiwillige Pilzkontrolle zum Schutz der privaten Pilzsammlerinnen und Pilzsammler zu organisieren. * 3. Kosten
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Kantonale Vollziehungsverordnung zum Bundesgesetz über die Luftfahrt
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Beweismittel ausgeschlossen. 4. Über das gestellte Begehren wird mit oder ohne Parteiverhandlung un- ter freier Würdigung der Beweismittel durch kurz begründete Verfü- gung entschieden. Sind die Parteien zu einer
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Verordnung über die Gebühren im Schiffsverkehr
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Kanton Zug 753.11 Verordnung über die Gebühren im Schiffsverkehr Vom 13. Dezember 2005 (Stand 1. Januar 2006) Der Regierungsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 13 des Einführungsgesetzes zum Bundesges
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826.25 - Gesetz über die Ausrichtung kantonaler Mutterschaftsbeiträge
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Kanton Zug 826.25 Gesetz über die Ausrichtung kantonaler Mutterschaftsbeiträge Vom 1. September 1988 (Stand 1. Januar 2018) Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 41 Abs. 1 Bst. b der Kantonsv