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Kantonsratsbeschluss betreffend Rahmenkredit und Verfahren für die Planung von kantonalen Hochbauten
Kanton Zug 721.252 Kantonsratsbeschluss betreffend Rahmenkredit und Verfahren für die Planung von kantonalen Hochbauten Vom 24. September 1992 (Stand 1. Januar 2007) Der Kantonsrat des Kantons Zug, ge
Verordnung zum Energiegesetz
für Heizung und Warmwasser zu höchs- tens 60 % decken darf. § 2 Heizungen im Freien 1 Die Beheizung von Anlagen im Freien ist nur dann gestattet, wenn wenigs- tens zwei Drittel der benötigten Energie
Konzession an die Aktiengesellschaft «Elektrizitätswerk an der Sihl» in Wädenswil
Kanton Zug 741.2 Konzession an die Aktiengesellschaft «Elektrizitätswerk an der Sihl» in Wädenswil Vom 1. Dezember 1904 (Stand 1. Dezember 1904) Der Kantonsrat des Kantons Zug, nach Kenntnisnahme von
Verordnung über die Inbetriebnahme und das Stationieren von Booten
1975 durch Einheitsbojen zu ersetzen, für den Zugersee gemäss Weisung der Baudirektion. 3 Die Freihaltung gemäss § 9 Abs. 2 kommt bei bestehenden zentralen Sta- tionierungsanlagen erst bei einer Erneuerung
753.1 - Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Binnenschifffahrt
Fluggeräten (Art. 163 Abs. 1 Bst. b BSV); f) die Bewilligung zum Wassern von Wasserflugzeugen; g) * die Freigabe gefrorener Seeflächen zum Betreten; h) * Beitragsentscheide an den Seerettungsdienst (§ 10 Abs.
Vollziehungsverordnung zum Bundesgesetz über die Bekämpfung übertragbarer Krankheiten des Menschen
Schutzimpfungen angeboten (Art. 23 Abs. 1 des Epidemiengesetzes). 4 825.31 2 Die Impfungen sind freiwillig (Art. 23 Abs. 2 des Epidemiengesetzes). § 10 Tuberkulosefürsorge 1 Die Tuberkulosefürsorge gemäss
Vollziehungsverordnung zum Bundesgesetz über Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände (VV LMG)
schlachtanlage Walterswil durchzuführen. § 7 Pilzkontrolle 1 Es ist Sache der Gemeinden, eine freiwillige Pilzkontrolle zum Schutz der privaten Pilzsammlerinnen und Pilzsammler zu organisieren. * 3. Kosten
Kantonale Vollziehungsverordnung zum Bundesgesetz über die Luftfahrt
Beweismittel ausgeschlossen. 4. Über das gestellte Begehren wird mit oder ohne Parteiverhandlung un- ter freier Würdigung der Beweismittel durch kurz begründete Verfü- gung entschieden. Sind die Parteien zu einer
Verordnung über die Gebühren im Schiffsverkehr
Kanton Zug 753.11 Verordnung über die Gebühren im Schiffsverkehr Vom 13. Dezember 2005 (Stand 1. Januar 2006) Der Regierungsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 13 des Einführungsgesetzes zum Bundesges
826.25 - Gesetz über die Ausrichtung kantonaler Mutterschaftsbeiträge
Kanton Zug 826.25 Gesetz über die Ausrichtung kantonaler Mutterschaftsbeiträge Vom 1. September 1988 (Stand 1. Januar 2018) Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 41 Abs. 1 Bst. b der Kantonsv

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