Navigieren auf Kanton Zug

Suche

Suchresultate

5916 Inhalte gefunden
Zentralschweizer Fachhochschul-Verordnung
Art. 8 2. Freie Reserve 1 Die freie Reserve beträgt höchstens 5 Prozent des Jahresumsatzes gemäss der letzten genehmigten Jahresrechnung. 2 Die Fachhochschulleitung kann zulasten der freien Reserve pro hinausgehende Entnahmen aus der freien Reserve entscheidet der Fachhochschulrat. Art. 9 3. Rückerstattung an die Trägerkantone 1 Übersteigt das Eigenkapital (Pflichtreserve und freie Reserve) den zulässi- gen
Absenzenordnung für die kantonalen Gymnasien, die Fachmittelschule und die Wirtschaftsmittelschule (AO)
Fächer, die obligatorischen Schulanlässe ausser- halb des Stundenplans und die von ihnen gewählten Freifachkurse zu besuchen sowie pünktlich zu erscheinen; b) unvorhersehbare Absenzen nachträglich bei der K
Verordnung über die elektronische Übermittlung im Verwaltungsverfahren
Kanton Zug 162.13 Verordnung über die elektronische Übermittlung im Verwaltungsverfahren Vom 1. September 2015 (Stand 1. Januar 2016) Der Regierungsrat des Kantons Zug, gestützt auf die §§ 9b Abs. 3,
Promotionsordnung für die Wirtschaftsmittelschule Zug (PO WMS)
Klasse erfolgt definitiv, wenn der Antrag auf freiwillige Repetition vor Unterrichtsaufnahme im neuen Semester gestellt wird. Bei einem Antrag auf freiwillige Repetition während des Semesters entscheidet nicht be- standen wird. Dies gilt auch, wenn früher bereits einmal eine Rückverset- zung oder eine freiwillige Repetition erfolgte. § 8 Wegweisung von der Schule 1 Schülerinnen und Schüler müssen die Schule verlassen, a) wenn während des schulischen Teils der Ausbildung bereits eine Rückversetzung oder eine freiwillige Repetition erfolgt ist und die Promotionsbedingungen erneut nicht erfüllt sind; b) wenn am Ende
Interkantonale Vereinbarung über den schweizerischen Hochschulbereich (Anhang) (Hochschulkonkordat)
Kanton Zug 414.50-A1 Interkantonale Vereinbarung über den schweizerischen Hochschulbereich (Anhang) (Hochschulkonkordat) Vom 20. Juni 2013 (Stand 1. Januar 2015) Die Schweizerische Konferenz der kanto
153.3 - Delegationsverordnung (DelV)
Kin­ der­ und Jugendprobleme zu lösen suchen oder Kindern und Jugendli­ chen eine sinnvolle Freizeitgestaltung ermöglichen, sofern sie im Ein­ zelfall den Betrag von Fr. 20'000.– und insgesamt pro Jahr
841.7 - Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (EG ELG)
Kanton Zug 841.7 Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über Ergänzungsleistungen zur Alters­, Hinterlassenen­ und Invalidenversicherung (EG ELG) Vom 8. Mai 2008 (Stand 23. März 2019) Der Kantonsrat des K
153.717 - Verfügung über die Delegation von Entscheidungsbefugnissen der Direktion des Innern in sozialen und gesellschaftlichen Bereichen an das Kantonale Sozialamt
die Kinder­ und Jugendprobleme zu lösen suchen oder Kindern und Jugendlichen eine sinnvolle Freizeitgestaltung ermöglichen; b) * es sich um Gesuche um Beiträge zur Unterstützung ihrer Aktivitäten, insbesondere
1021.006 - Kantonsratsbeschluss betreffend Freigabe eines Objektkredits für das Projekt Ausbau Hinterburgmülibach, Gemeinde Neuheim
Kanton Zug 1021.006 Kantonsratsbeschluss betreffend Freigabe eines Objektkredits für das Projekt Ausbau Hinterburgmülibach, Gemeinde Neuheim Vom 7. März 2019 (Stand 18. Mai 2019) Der Kantonsrat des Kantons
423.11 - Gesetz über Denkmalpflege, Archäologie und Kulturgüterschutz (Denkmalschutzgesetz)
Kanton Zug 423.11 Gesetz über Denkmalpflege, Archäologie und Kulturgüterschutz (Denkmalschutzgesetz) Vom 26. April 1990 (Stand 29. Juni 2019) Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 41 Bst. b d

Paginierung

Weitere Informationen

Fusszeile

Deutsch