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1021.007 - Kantonsratsbeschluss betreffend Freigabe eines Objektkredits für das Projekt Sanierung Sihlbruggstrasse (KS P), Abschnitt «Knoten Sand AG–Knoten Industrie» einschliesslich eines Radstreifens bergwärts, Gemeinde Neuheim
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Kanton Zug 1021.007 Kantonsratsbeschluss betreffend Freigabe eines Objektkredits für das Projekt Sanierung Sihlbruggstrasse (KS P), Abschnitt «Knoten Sand AG–Knoten Industrie» einschliesslich eines Ra
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641.1 - Kantonsratsbeschluss über die Gebühren in Verwaltungs- und Zivilsachen (Verwaltungsgebührentarif)
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ausgewiesenen Aufwendungen 105.bis * Begehren auf Verschollenerklärung: 50 bis 240 § 12 M. Öffentliche freiwillige Versteigerungen 1 106. * Versteigerung von Fahrhabe, lebender Inventur und Liegenschaften: Gebühr Tierarzt-, Apotheker- oder Chiropraktikerberufes: 130 bis 240 12. * Bewilligung zur Ausübung des freien Hebammenberufes: 55 bis 100 13. * Bewilligung zur Ausübung medizinischer Hilfsberufe: 55 bis 100
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153.3 - Delegationsverordnung (DelV)
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Kin- der- und Jugendprobleme zu lösen suchen oder Kindern und Jugendli- chen eine sinnvolle Freizeitgestaltung ermöglichen, sofern sie im Ein- zelfall den Betrag von Fr. 20'000.– und insgesamt pro Jahr
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212.315 - Ausführungsbestimmungen der Zentralschweizer BVG- und Stiftungsaufsicht (ZBSA) über die berufliche Vorsorge
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Kanton Zug 212.315 Ausführungsbestimmungen der Zentralschweizer BVG- und Stiftungsaufsicht (ZBSA) über die berufliche Vorsorge Vom 16. September 2005 (Stand 1. September 2019) Der Konkordatsrat der Ze
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512.2 - Gesetz über die Organisation der Polizei (Polizei-Organisationsgesetz)
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genommen: «Ich verpflichte mich, die Verfassung und die Gesetze getreu zu befolgen, die Rechte und Freiheiten der Bevölkerung zu achten und zu schützen, ver- hältnismässig zu handeln und meine Pflichten ohne
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823.5 - Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Betäubungsmittel (EG BetmG)
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Kanton Zug 823.5 Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Betäubungsmittel (EG BetmG) Vom 6. September 1979 (Stand 1. Januar 2020) Der Kantonsrat des Kantons Zug, in Ausführung von Art. 29d des Bun
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933.21 - Gesetz über die Fischerei
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Sonderrechte von Gemeinden und Priva- ten. 2 Der Kanton übt sein Regalrecht aus, indem er: a) die Freiangelfischerei im Zugersee ermöglicht; b) Patente für die Berufs- und die Angelfischerei im Zugersee abgibt;
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842.1 - Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Krankenversicherung (EG KVG)
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Versicherungsgericht im Regelungsbereich der obligatorischen Krankenpflegeversicherung und der freiwilligen Taggeldversicherung ist das Verwaltungsgericht. § 6bis * Kostengutsprache 1 Das Verfahren für
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722.21 - Gesetz über den Feuerschutz
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1 Die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Zug ist gleichzeitig kantonale Stütz- punktfeuerwehr und -ölwehr. In diesen Belangen unterstützt sie die Feuer- wehren im Kanton Zug. * 2 Die Freiwillige Feuerwehr werden, die jährlich mindestens 30 Prozent im Bereich der Feuerschau tätig sind. 2 Soweit die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Zug Stützpunktaufgaben wahr- nimmt, bezieht die Stadtgemeinde Zug an die daraus oder Wasserknappheit über vorsorgliche Feuerschutzmassnahmen, insbe- sondere über ein Feuerverbot im Freien und ein Verbot zum Abbren- nen von Feuerwerk; c) entscheidet, welche Betriebe eine eigene Feuerwehr
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531.1 - Gesetz für den Zivilschutz (Zivilschutzgesetz)
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entscheidet über den Ausschluss und die Wiederzulassung von Schutz- dienstpflichtigen, die zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden sind. Sie sind verpflichtet, entsprechende Verurteilungen dem Amt zu melden Rechtspflege § 24 Entscheide betreffend persönliche Dienstpflicht 1 Gegen Entscheide betreffend a) freiwillige Aufnahme in den Schutzdienst und die Entlassung daraus, b) die Einteilung in eine Formation oder wortlich für die Anliegen der Angehörigen des Zivilschutzes. 2 Sie oder er entscheidet über a) den freiwilligen Schutzdienst; b) die Zuteilung von Schutzdienstpflichtigen an andere Kantone oder de- ren Übernahme