-
1857.2 - Antwort des Regierungsrates
-
Infrastruk- tur, Personalrecht und Finanzen wäre allerdings noch mehr Autonomie und unternehme- rische Freiheit der Hochschule angezeigt, um künftig genügend schnell und effizient auf Veränderungen im Markt reagieren
-
1859.3c - Beilage 3
-
oder Ausnahmefahrzeuge begleitet; f) jenen, die aufgrund einer angeordneten für- sorgerischen Freiheitsentziehung in eine ge- eignete Anstalt transportiert werden. 3 Der Kostenersatz für die polizeilichen Dritte weiterver- rechnet werden können; f) die aufgrund einer angeordneten fürsorgeri- schen Freiheitsentziehung in eine geeignete Anstalt transportiert werden. 4 Der Kostenersatz für die polizeilichen Leistun-
-
1859.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
-
Dritte weiterverrechnet werden können; f) die aufgrund einer angeordneten fürsorgerischen Freiheitsentziehung in eine geeignete Anstalt transportiert werden. 4 Der Kostenersatz für die polizeilichen Leistungen Kostenersatz für den Polizeitrans- port im Zusammenhang mit einer angeordneten fürsorgerischen Freiheitsentziehung nach dem für die Benützung des Rettungsdienstes jeweils geltenden Gebührentarif richtet. Absatz
-
1859.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
-
geltenden Polizeirecht zeitlich befristet sind, zeigen die §§ 14 und 17 des Polizeigesetzes: Der Freiheitsentzug infolge polizeilichen Gewahrsams darf nicht länger als 24 Stunden dauern, das Rückkehrverbot -eigentümer. Es gehe nicht an, sich zu vermummen, um der Ge- walt unter dem Deckmantel eines Grundrechts freien Lauf zu lassen. Demgegenüber wird gegen ein Vermummungsverbot argumentiert, dieses Verbot könne die
-
1861.2 - Bericht und Antrag der erweiterten Staatswirtschaftskommission
-
Darstellung der Entwicklung der Laufenden Rechnung einverstanden. Die Aufwandüberschüsse verringern das freie Eigenkapital. Die nachfolgende Bilanzstruktur zeigt, dass das gesamte Eigenkapital auch im Jahr 2013
-
1862.1 - Interpellationstext
-
Viele junge Zugerinnen und Zuger wünschen sich nicht nur „sterile“ Kulturräume, sondern Orte, die Freiraum bieten; Orte, an denen sie kreativ wirken können. Innert kürzester Zeit sind auf Facebook mehr als
-
1699.1 - Motionstext
-
erks ist zeitlich sehr aufwändig. Soviel Freizeit setzen nur noch Leute ein, welche vom Leisten des Feuerwehrdienstes überzeugt sind und sich somit freiwillig in den Dienst der Allgemeinheit stellen. Sollten Kanton Zug seit Jahren nur noch Feuerwehrleute einge- teilt, welche freiwillig rekrutiert werden und ihren Dienst ebenso freiwillig leisten. Dort, wo gele- gentlich noch einige Jahrgänge zur "Aushebung eine Vorlage vorzulegen, mit welcher die Feuer- wehrpflicht im Kanton Zug aufgehoben und das freiwillige Leisten von Feuerwehrdienst defi- niert wird. Gleichzeitig soll auch die Ersatzabgabe ersatzlos
-
1741.1 - Postulatstext
-
enz Zentralschweiz BKZ an ihrer Sitzung vom 19. September 2003 zur Einführung in den Kantonen freigegeben hat, bereits eine geeignete Grundlage zur Verfügung. 300/hs
-
1829.3 - Bericht und Antrag der Kommission für Tiefbauten
-
Vorlage Nr. 1829.3 Laufnummer 13178 Kantonsratsbeschluss betreffend Freigabe eines Objektkredites für das Projekt Sanierung Kantonsstrasse C, Chamerstrasse, Abschnitt Schlattbrücke - Bergstrasse, Gemeinde
-
1829.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
-
Vorlage Nr. 1829.4 Laufnummer 13216 Kantonsratsbeschluss betreffend Freigabe eines Objektkredites für das Projekt Sanierung Kantonsstrasse C, Chamerstrasse, Abschnitt Schlattbrücke - Bergstrasse, Gemeinde Strassenbauprogramm 2004 - 2011 vom 18. De- zember 2003 (BGS 751.12) ist der Kantonsrat für die Freigabe von Krediten für Kantonsstras- sen über 1.5 Mio. Franken zuständig. In der Vorlage ist auch der Beträge unter 1.5 Mio. Franken liegen, ist gemäss Kantonsratsbeschluss der Regierungsrat für die Freigabe zuständig. Antrag Wir beantragen Ihnen einstimmig, auf die Vorlage Nr. 1829.2 - 13109 einzutreten