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1829.2 - Antrag des Regierungsrates
Strassenbauprogramm 2004 – 2011 vom 18. Dezember 20031) ein Objekt- kredit von 2,5 Mio. Franken freigegeben (Preisbasis: Schweizerischer Bau- preisindex April 2009). § 2 Dieser Beschluss tritt am Tage nach Kantonsratsbeschluss betreffend Freigabe eines Objektkredites für das Projekt Sanierung der Kantonsstrasse C, Chamerstrasse, Abschnitt Schlattbrücke – Bergstrasse, Gemeinde Hünenberg vom ………………… 2009 Der
1886.21 - Ablauf der Referendumsfrist: 2. November 2010
4 Er oder die von ihm bezeichnete Stelle ist insbesondere zuständig für den Vollzug a) der Freiheitsstrafen einschliesslich der Ersatzfreiheitsstrafen (Art. 74 ff. StGB); b) der gemeinnützigen Arbeit Vermögenswerte (TEVG) vom 19. März 20041). § 117 Kostenteilung 1 Die Kosten des Vollzugs von Freiheitsstrafen und Massnahmen trägt der Kanton. 2 Zur Deckung der Kosten von Massnahmen können Leistungen Dritter
1886.13 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
Vermögenswerte (TEVG) vom 19. März 20041). § 117 Kostenteilung 1 Die Kosten des Vollzugs von Freiheitsstrafen und Massnahmen trägt der Kanton. 2 Zur Deckung der Kosten von Massnahmen können Leistungen Dritter
1887.05 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
mission unterstützt. § 4 Zu Abs. 1 wird erläutert, dass für behinderte Kinder ab Eintritt in den freiwilligen Kindergarten bis zum Abschluss der Sonderschulung die Zuständigkeit gemäss Schulgesetzgebung bei bei der Direktion für Bildung und Kultur liegt. Vor einem möglichen Eintritt in den freiwilligen Kindergar- ten bzw. nach Abschluss einer Sonderschulung ist für Kinder, die einer besonderen Betreuung bedürfen al zu übertragen (§ 20 Abs. 1). Spenden ohne einschränkende Zweckbindung sind als Einlage in das freie Fondskapital zu verbuchen (§ 20 Abs. 2). 1887.5 - 13438 Seite 9/12 § 25 Die Bemessung der Eigenleistung
1886.14a - Anhang
Einführung der Schweizerischen Zivilprozessordnung, Strafprozessordnung und Jugend- strafprozessordnung im Kanton Zug Anhang - Synoptische Darstellung der zusätzlichen Anträge des Obergerichts zum GOG
1886.16 - Antrag von Karin Andenmatten, Rosemarie Fähndrich Burger, Eric Frischknecht und Silvan Hotz zur 2. Lesung des GOG
Bedeutung oder Komplexität, bei welchen eine Freiheitsstrafe von über 12 Monaten beantragt ist, sowie Fälle, bei welchen mit einer unbedingten Freiheitsstrafe über 12 Monaten zu rechnen ist, können die Strafsachen erhöht. Bisher beurteilten Zuger Einzelrichterinnen und Einzelrichter Fälle mit Freiheitsentzug bis zu 12 Monaten. Das Strafgericht hat sich in der Vernehmlassung zum neuen GOG für die Beibehaltung ags ist, dass den Einzelrichtern die Kompetenz eingeräumt wird, ihnen zugewiesene Fälle mit Freiheitsentzug von weniger als 24 Monaten, dem Kollegialgericht zu übergeben. Voraussetzung dafür ist, dass
1672.07 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
verschiedenen Anbietern zur Verfügung gestellt: Zwei Anbietende für heilpädagogische Früherziehung, freischaffende Logopädinnen, usw. Der Heilpädagogische Dienst Zug ist seit dem 1. Januar 2008 Anbieter sowohl Übernahme von Aufgaben im Auftrag und auf Kosten des Kantons vom Unterricht entlasten. Für eine Freistellung vom Unterricht von 45 Minuten während eines Schuljahres sind 50 Jahresarbeitsstunden zu leisten
1757.2 - Bericht, Antrag und Antwort des Regierungsrates
sich in der Bandbreite eines Lohnes eines CEO eines normalen Betriebes mit ca. 750 Mitarbeitern der freien Wirtschaft. Selbstverständlich können leistungsabhängige variable Lohnbestandteile vereinbart werden
1761.2 - Antwort des Regierungsrates
Kantone bzw. die ganze Schweiz. Der Regierungsrat bildet sich zwar eine eigene Meinung betreffend Freihandel in den erwähnten Gebieten, trägt schliesslich aber die Politik aller Kantone bzw. des Bundes mit verweisen auf den Entscheid des Bundesrats vom März 2008, mit der EU Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen im Agrar- und Lebens- mittelbereich (FHAL) aufzunehmen. Gemäss den Interpellanten würde ein Weltwirtschaft verflochten und profitiert von möglichst liberalen Handelsbeziehungen und steht Freihandelsabkommen grundsätzlich offen gegenüber. Im Sinne der Konsequenz soll daher der Kanton Zug nicht je nach
1761.1 - Interpellationstext
Vorlage Nr. 1761.1 Laufnummer 12938 Interpellation von Beni Langenegger und Beat Zürcher betreffend Agrarfreihandelsabkommen mit der EU - Auswirkungen auf den Kanton Zug vom 27. November 2008 Die Kant

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