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1899.3 - Bericht und Antrag der Kommission für den öffentlichen Verkehr
wird. Bei der Freigabe der einzelnen Kredittranchen soll nach dem Muster beim Strassenbau vorgegangen werden, indem einzelne Tranchen bis 1.5 Mio. Franken vom Regierungsrat und Freigaben über 1.5 Mio.
1899.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
1.5 Mio. Fran- ken sehr hoch angesetzt, bis zu welchem der Regierungsrat einzelne Objektkredite freigeben kann. Die Stawiko weist darauf hin, dass dies der Kantonsrat auch beim bisherigen Kredit im Jahr
1900.1 - Postulatstext
Vorlage Nr. 1900.1 Laufnummer 13318 Postulat von Manuel Aeschbacher, Monika Barmet, Daniel Grunder, Stefan Gisler und Christina Huber Keiser betreffend Aufhebung Nachtzuschlag auf Bahn und Bus vom 28.
1945.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
Dritte weiterverrechnet werden können; f) die aufgrund einer angeordneten fürsorgerischen Freiheitsentziehung in eine geeignete Anstalt transportiert werden. 4 Der Kostenersatz für die polizeilichen Leistungen Kostenersatz für den Polizeitrans- port im Zusammenhang mit einer angeordneten fürsorgerischen Freiheitsentziehung nach dem für die Benützung des Rettungsdienstes jeweils geltenden Gebührentarif richtet. Absatz
1945.3c - Beilage 3
oder Ausnahmefahrzeuge begleitet; f) jenen, die aufgrund einer angeordneten für- sorgerischen Freiheitsentziehung in eine ge- eignete Anstalt transportiert werden. 3 Der Kostenersatz für die polizeilichen Dritte weiterver- rechnet werden können; f) die aufgrund einer angeordneten fürsorgeri- schen Freiheitsentziehung in eine geeignete Anstalt transportiert werden. 4 Der Kostenersatz für die polizeilichen Leistun-
1958.1 - Bericht und Antrag der Justizprüfungskommission
bisherige Geschäftsentwicklung machte es bis jetzt noch nicht notwendig, die ab 1. Januar 2009 freigewordene Gerichtsschreiberstelle wieder zu beset- zen. In der Berichtsperiode wurde kein Verfahren integral
1957.8 - Ablauf der Referendumsfrist: 3. Mai 2011
einem Freispruch bezüglich der Daten, welche diesen Freispruch betreffen, oder – sobald gegen einen (mutmasslich) Tatbeteiligten ein Verdacht definitiv ausgeräumt ist. f) Erfolgte ein Freispruch oder die Analysesystem erfasste Delikt massgebend. d) Der Fristenlauf steht still während dem Vollzug einer Freiheitsstrafe oder einer stationären Massnahme. e) Die gespeicherten Datensätze über die (mutmassliche) Täterschaft
1957.9 - Ablauf der Referendumsfrist: 3. Mai 2011
sind und bei welchen eine Freiheitsstrafe oder stationäre Massnahme bevorsteht. Die Leitung meldet den ViCLAS-Koordinierenden der Polizei den Beginn und das Ende von Freiheitsstrafen oder stationären Massnahmen
1984.04 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
Dritte weiterverrechnet werden können; f) die aufgrund einer angeordneten fürsorgerischen Freiheitsentziehung in eine geeignete Anstalt transportiert werden. 4 Der Kostenersatz für die polizeilichen Leistungen Kostenersatz für den Polizeitrans- port im Zusammenhang mit einer angeordneten fürsorgerischen Freiheitsentziehung nach dem für die Benützung des Rettungsdienstes jeweils geltenden Gebührentarif richtet. Absatz
1984.04c - Beilage 3
oder Ausnahmefahrzeuge begleitet; f) jenen, die aufgrund einer angeordneten für- sorgerischen Freiheitsentziehung in eine ge- eignete Anstalt transportiert werden. 3 Der Kostenersatz für die polizeilichen Dritte weiterver- rechnet werden können; f) die aufgrund einer angeordneten fürsorgeri- schen Freiheitsentziehung in eine geeignete Anstalt transportiert werden. 4 Der Kostenersatz für die polizeilichen Leistun-

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