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1855.4 - Bericht und Antrag der Kommission für den öffentlichen Verkehr
dennoch das eigentliche Anliegen des Antrages Stubers und die Stossrichtung der FDP-Motion. Zur Freigabe der Beträge ist ab einem Betrag von 10 Mio. Franken oder Zinskostenbeteiligungen von mehr als 500'000
1855.3 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
des Regierungsrates zu folgen und die Ressourcenausgleichsreserve mit 100'000'000 Franken sowie das freie Eigenkapital mit Fr. 1'247'251.61 zu äufnen. Zug, 1. Oktober 2009 Mit vorzüglicher Hochachtung Im
1724.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
Dritte weiterverrechnet werden können; f) die aufgrund einer angeordneten fürsorgerischen Freiheitsentziehung in eine geeignete Anstalt transportiert werden. 4 Der Kostenersatz für die polizeilichen Leistungen Kostenersatz für den Polizeitrans- port im Zusammenhang mit einer angeordneten fürsorgerischen Freiheitsentziehung nach dem für die Benützung des Rettungsdienstes jeweils geltenden Gebührentarif richtet. Absatz
1724.3c - Beilage 3
oder Ausnahmefahrzeuge begleitet; f) jenen, die aufgrund einer angeordneten für- sorgerischen Freiheitsentziehung in eine ge- eignete Anstalt transportiert werden. 3 Der Kostenersatz für die polizeilichen Dritte weiterver- rechnet werden können; f) die aufgrund einer angeordneten fürsorgeri- schen Freiheitsentziehung in eine geeignete Anstalt transportiert werden. 4 Der Kostenersatz für die polizeilichen Leistun-
1811.2 - Antwort des Regierungsrates
vorweisen: u.a. die Kinderhochschule, die Ausbildung „Schulergänzende Betreuung“, die Akademie für Freiwilligenarbeit treib.stoff, das Zentrum Mündlich- keit sowie das Zentrum Beratungen für das Schulfeld. Der
1812.2 - Antwort des Regierungsrates
vorweisen: u.a. die Kinderhochschule, die Ausbildung „Schulergänzende Betreuung“, die Akademie für Freiwilligenarbeit treib.stoff, das Zentrum Mündlich- keit sowie das Zentrum Beratungen für das Schulfeld. Der
1825.2 - Antwort des Regierungsrates
lebt (Auch EL-Bezügerinnen und -Bezüger können ein gewisses Vermö- gen haben, da nach Abzug des Freibetrags nur 10 Prozent des Vermögens als Einkommen angerechnet werden.). - einen Ehepartner / eine Ehepartnerin können sein, dass die EL ihre Lebenshaltungskosten nicht decken können oder dass sie den EL-Anspruch freiwillig nicht geltend machen. Seite 2/5 1825.2 - 13236 Gesicherte Zahlen liegen weder der Pro Senectute
1886.07b - Beilage 2
Vermögenswerte (TEVG) vom 19. März 20041. § 117 Kostenteilung 1 Die Kosten des Vollzugs von Freiheitsstrafen trägt in der Regel der Kan- ton. 2 Die Kosten des Vollzugs einer Massnahme tragen der Kanton enen Strafe der Kanton allein die Kosten. § 114 Kostenteilung 1 Die Kosten des Vollzugs von Freiheitsstrafen und Massnahmen trägt der Kanton. 2 Zur Deckung der Kosten von Massnahmen können Leistungen Dritter
1886.06 - Antrag des Obergerichts
Vermögenswerte (TEVG) vom 19. März 20041). § 117 Kostenteilung 1 Die Kosten desVollzugs von Freiheitsstrafen trägt in der Regel der Kanton. 2 Die Kosten des Vollzugs einer Massnahme tragen der Kanton sowie
1884.2 - Antwort des Regierungsrates
einzelnen Polizeiangehörigen haben die Auflage, entstandene Überzeit möglichst umge- hend wieder mit Freizeit zu kompensieren, vereinzelt wird absehbare Überzeit auch vorkom- pensiert. Die Vorgesetzten haben

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