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1855.4 - Bericht und Antrag der Kommission für den öffentlichen Verkehr
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dennoch das eigentliche Anliegen des Antrages Stubers und die Stossrichtung der FDP-Motion. Zur Freigabe der Beträge ist ab einem Betrag von 10 Mio. Franken oder Zinskostenbeteiligungen von mehr als 500'000
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1855.3 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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des Regierungsrates zu folgen und die Ressourcenausgleichsreserve mit 100'000'000 Franken sowie das freie Eigenkapital mit Fr. 1'247'251.61 zu äufnen. Zug, 1. Oktober 2009 Mit vorzüglicher Hochachtung Im
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1724.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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Dritte weiterverrechnet werden können; f) die aufgrund einer angeordneten fürsorgerischen Freiheitsentziehung in eine geeignete Anstalt transportiert werden. 4 Der Kostenersatz für die polizeilichen Leistungen Kostenersatz für den Polizeitrans- port im Zusammenhang mit einer angeordneten fürsorgerischen Freiheitsentziehung nach dem für die Benützung des Rettungsdienstes jeweils geltenden Gebührentarif richtet. Absatz
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1724.3c - Beilage 3
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oder Ausnahmefahrzeuge begleitet; f) jenen, die aufgrund einer angeordneten für- sorgerischen Freiheitsentziehung in eine ge- eignete Anstalt transportiert werden. 3 Der Kostenersatz für die polizeilichen Dritte weiterver- rechnet werden können; f) die aufgrund einer angeordneten fürsorgeri- schen Freiheitsentziehung in eine geeignete Anstalt transportiert werden. 4 Der Kostenersatz für die polizeilichen Leistun-
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1811.2 - Antwort des Regierungsrates
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vorweisen: u.a. die Kinderhochschule, die Ausbildung „Schulergänzende Betreuung“, die Akademie für Freiwilligenarbeit treib.stoff, das Zentrum Mündlich- keit sowie das Zentrum Beratungen für das Schulfeld. Der
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1812.2 - Antwort des Regierungsrates
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vorweisen: u.a. die Kinderhochschule, die Ausbildung „Schulergänzende Betreuung“, die Akademie für Freiwilligenarbeit treib.stoff, das Zentrum Mündlich- keit sowie das Zentrum Beratungen für das Schulfeld. Der
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1825.2 - Antwort des Regierungsrates
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lebt (Auch EL-Bezügerinnen und -Bezüger können ein gewisses Vermö- gen haben, da nach Abzug des Freibetrags nur 10 Prozent des Vermögens als Einkommen angerechnet werden.). - einen Ehepartner / eine Ehepartnerin können sein, dass die EL ihre Lebenshaltungskosten nicht decken können oder dass sie den EL-Anspruch freiwillig nicht geltend machen. Seite 2/5 1825.2 - 13236 Gesicherte Zahlen liegen weder der Pro Senectute
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1886.07b - Beilage 2
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Vermögenswerte (TEVG) vom 19. März 20041. § 117 Kostenteilung 1 Die Kosten des Vollzugs von Freiheitsstrafen trägt in der Regel der Kan- ton. 2 Die Kosten des Vollzugs einer Massnahme tragen der Kanton enen Strafe der Kanton allein die Kosten. § 114 Kostenteilung 1 Die Kosten des Vollzugs von Freiheitsstrafen und Massnahmen trägt der Kanton. 2 Zur Deckung der Kosten von Massnahmen können Leistungen Dritter
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1886.06 - Antrag des Obergerichts
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Vermögenswerte (TEVG) vom 19. März 20041). § 117 Kostenteilung 1 Die Kosten desVollzugs von Freiheitsstrafen trägt in der Regel der Kanton. 2 Die Kosten des Vollzugs einer Massnahme tragen der Kanton sowie
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1884.2 - Antwort des Regierungsrates
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einzelnen Polizeiangehörigen haben die Auflage, entstandene Überzeit möglichst umge- hend wieder mit Freizeit zu kompensieren, vereinzelt wird absehbare Überzeit auch vorkom- pensiert. Die Vorgesetzten haben