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1908.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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gültigen Bewertungsmassstab. Bei der Energieeti- kette für Occasionen handelt es sich um eine freiwillige Massnahme, für die keine gesetzliche Pflicht 3 Siehe www.energieetikette.ch. Seite 4/13 1908.3
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1905.1 - Motionstext
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leidigen Tatsache konfrontiert, dass ihnen Bäume und Sträucher aus dem Grundstück des Nachbarn die freie Sicht verhindern und nicht selten schon am frühen Nachmittag übermässig Schatten werfen. Ein Umstand
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1930.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Infrastrukturfonds von 35 % wird im vorliegenden Kreditan- trag nicht berücksichtigt, da er noch nicht freigegeben ist. Die Auszahlung des Bundes richtet sich nach der Liquidität des Fonds. Eine allfällige Fin
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1941.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Vorlage Nr. 1941.1 Laufnummer 13431 Änderung des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (EG ELG) Anpassung an die Neuordn
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1957.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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grundsätzlich von Amtes wegen (Bst. e). Dieser Grundsatz gilt nicht für den Fall eines Freispruchs bzw. einer Verfahrenseinstellung, sofern dies wegen fehlender Zurechnungsfähigkeit erfolgte (Bst. f). Ausnahmen sind zwar denkbar, aber selten (z.B. bei einem Urlaub). Wird eine tatbeteiligte Person freigesprochen oder wird ein Verdacht gegen sie definitiv ausge- räumt, löscht die Zentralstelle die Daten aufgehoben (§ 129 Bst. f E-GOG). Gemäss Gutachten des Instituts für Föderalismus der Universität Freiburg vom April 2009 regelt die Schweizerische Zivilprozessordnung die (Binnen-)Schiedsgerichtsbarkeit
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1955.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Vorlage Nr. 1955.2 Laufnummer 13884 Motion von Philipp Röllin betreffend naturnahe Umgebungsgestaltung auf kantonalen Parzellen und zusätzlichen Flächen (Vorlage Nr. 1955.1 - 13468) Bericht und Antrag
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1980.2 - Antrag des Obergerichts
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schwöre, die Verfassung und die Gesetze des Bundes und des Kantons getreu zu befolgen, die Rechte und Freiheiten des Volkes zu achten und zu schützen, die Ehre und Wohlfahrt des Kantons zu fördern und überhaupt gelobe, die Verfassung und die Gesetze des Bundes und des Kantons getreu zu befolgen, die Rechte und Freiheiten des Volkes zu achten und zu schützen, die Ehre und Wohlfahrt des Kantons zu fördern und überhaupt
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2005.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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Dritte weiterverrechnet werden können; f) die aufgrund einer angeordneten fürsorgerischen Freiheitsentziehung in eine geeignete Anstalt transportiert werden. 4 Der Kostenersatz für die polizeilichen Leistungen Kostenersatz für den Polizeitrans- port im Zusammenhang mit einer angeordneten fürsorgerischen Freiheitsentziehung nach dem für die Benützung des Rettungsdienstes jeweils geltenden Gebührentarif richtet. Absatz
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2005.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Auswirkungen IV. Antrag I. Ausgangslage Der Kantonsrat beschloss am 3. Mai 2007 sich mit einem freiwilligen Beitrag von 3 Mio. CHF an den Kosten für die Eissportanlagen Herti Zug zu beteiligen1. Im urs
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2025.5 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
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Gesetz betreffend die Einführung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches für den Kanton Zug Änderung vom ……………………… 2011 Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 41 Bst. b der Kantonsverfassung1),