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1908.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
gültigen Bewertungsmassstab. Bei der Energieeti- kette für Occasionen handelt es sich um eine freiwillige Massnahme, für die keine gesetzliche Pflicht 3 Siehe www.energieetikette.ch. Seite 4/13 1908.3
1905.1 - Motionstext
leidigen Tatsache konfrontiert, dass ihnen Bäume und Sträucher aus dem Grundstück des Nachbarn die freie Sicht verhindern und nicht selten schon am frühen Nachmittag übermässig Schatten werfen. Ein Umstand
1930.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Infrastrukturfonds von 35 % wird im vorliegenden Kreditan- trag nicht berücksichtigt, da er noch nicht freigegeben ist. Die Auszahlung des Bundes richtet sich nach der Liquidität des Fonds. Eine allfällige Fin
1941.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Vorlage Nr. 1941.1 Laufnummer 13431 Änderung des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (EG ELG) Anpassung an die Neuordn
1957.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
grundsätzlich von Amtes wegen (Bst. e). Dieser Grundsatz gilt nicht für den Fall eines Freispruchs bzw. einer Verfahrenseinstellung, sofern dies wegen fehlender Zurechnungsfähigkeit erfolgte (Bst. f). Ausnahmen sind zwar denkbar, aber selten (z.B. bei einem Urlaub). Wird eine tatbeteiligte Person freigesprochen oder wird ein Verdacht gegen sie definitiv ausge- räumt, löscht die Zentralstelle die Daten aufgehoben (§ 129 Bst. f E-GOG). Gemäss Gutachten des Instituts für Föderalismus der Universität Freiburg vom April 2009 regelt die Schweizerische Zivilprozessordnung die (Binnen-)Schiedsgerichtsbarkeit
1955.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Vorlage Nr. 1955.2 Laufnummer 13884 Motion von Philipp Röllin betreffend naturnahe Umgebungsgestaltung auf kantonalen Parzellen und zusätzlichen Flächen (Vorlage Nr. 1955.1 - 13468) Bericht und Antrag
1980.2 - Antrag des Obergerichts
schwöre, die Verfassung und die Gesetze des Bundes und des Kantons getreu zu befolgen, die Rechte und Freiheiten des Volkes zu achten und zu schützen, die Ehre und Wohlfahrt des Kantons zu fördern und überhaupt gelobe, die Verfassung und die Gesetze des Bundes und des Kantons getreu zu befolgen, die Rechte und Freiheiten des Volkes zu achten und zu schützen, die Ehre und Wohlfahrt des Kantons zu fördern und überhaupt
2005.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
Dritte weiterverrechnet werden können; f) die aufgrund einer angeordneten fürsorgerischen Freiheitsentziehung in eine geeignete Anstalt transportiert werden. 4 Der Kostenersatz für die polizeilichen Leistungen Kostenersatz für den Polizeitrans- port im Zusammenhang mit einer angeordneten fürsorgerischen Freiheitsentziehung nach dem für die Benützung des Rettungsdienstes jeweils geltenden Gebührentarif richtet. Absatz
2005.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Auswirkungen IV. Antrag I. Ausgangslage Der Kantonsrat beschloss am 3. Mai 2007 sich mit einem freiwilligen Beitrag von 3 Mio. CHF an den Kosten für die Eissportanlagen Herti Zug zu beteiligen1. Im urs
2025.5 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
Gesetz betreffend die Einführung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches für den Kanton Zug Änderung vom ……………………… 2011 Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 41 Bst. b der Kantonsverfassung1),

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