Navigieren auf Kanton Zug

Suche

Suchresultate

5916 Inhalte gefunden
2543.1 - Bericht und Antrag des Obergerichts
Vorlage Nr. 2543.1 Laufnummer 14999 Teilrevision des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte (EG BGFA) Bericht und Antrag des Obergerichts vom 19. Augus
2543.2 - Antrag des Obergerichts
Art. 4 BGFA einge- tragen sind, b) Anwältinnen und Anwälte aus Mitgliedstaaten der EU im Rahmen des freien Dienstleistungsverkehrs gemäss Art. 21 ff. BGFA, c) Anwältinnen und Anwälte aus Mitgliedstaaten der
2554.3 - Bericht und Antrag der Kommission für Raumplanung und Umwelt
Kiesexporten und -importen über die letzten 15 Jahre betrachtet ausgeglichen ist und der Kanton in den freien Kiesmarkt nicht eingreifen kann. Auf die Frage, ob das öffentliche Intere s- se zur Erteilung der
2555.1 - Interpellationstext
werden. 2 Als ernsthafte Nachteile gelten namentlich die Gefährdung des Leibes, des Lebens oder der Freiheit sowie Massnahmen, die einen unerträglichen psychischen Druck bewirken. Den frauenspezifischen F
2630.2 - Antwort des Regierungsrats
eine kantonale Regelung oder überlässt er den Gemeinden inne r- halb minimaler Vorgaben gewisse Freiheiten bei der Festsetzung der Höhen? Es soll eine kantonale Regelung ohne Spielraum für die Gemeinden
2630.1 - Interpellationstext
eine kantonale Regelung oder überlässt er den Gemeinden inne r- halb minimaler Vorgaben gewisse Freiheiten bei der Festsetzung der Höhen? 5. Welche Vorarbeiten hat der Regierungsrat bzw. die Baudirektion
2639.1 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
Auszahlung einer Abgangsentschä- digung auch im Falle eines freiwilligen Rücktritts die konsequente Folge. Würde man un- terscheiden zwischen freiwilligem und unfreiwilligem Rücktritt, so würden sich unter Um- e Lösung. Die Abgangsentschädigung wird auch heute bereits in jedem Fall ausbezahlt, auch bei freiwilligem Rücktritt. Diese Situation wird also nicht erst durch die Vorlage der Stawiko geschaffen; diese oder Ständerat. 7.1.2. Der Staatspersonalverband stellte den Antrag, die Abgangsentschädigung bei freiwilliger Nichtwiederwahl zu streichen. Zur Begründung wird Folgendes ausgeführt: Der ursprüngliche Zweck
2639.2 - Antrag der Staatswirtschaftskommission (Synopse)
Monaten b) Aufgehoben. 1a Beim Ausscheiden aus dem Amt vor Vollendung des 65. Altersjahres infolge freiwilligen Rücktritts wird zulasten der Staatskasse eine Abgangsentschädi- gung in Form einer teilweisen
2644.3 - Bildungskommission
Hilfe. Die SDA erhalten mit den Freiwilligen zusätzliche Ressour- cen und können die Asylsuchenden besser betreuen. Auch für die Gesamtbevölkerung bedeu- tet das freiwillige Engagement im Asylbereich ein ist aber auch mit gewissen Risiken behaftet. Es kommt vor, dass Freiwillige un d Asylsu- chende nicht zusammenpassen oder dass Freiwillige sich nicht mit den Gegebenheiten abfin- den können. Auch das Risiko bereits heute mit Freiwilligen zusammenarbeiten. Das Engagement der Bevölkerung wird von den SDA sehr ge- schätzt. Wie die Erfahrung zeigt, bietet die Zusammenarbeit mit Freiwilligen für alle Beteiligten
2661.1a - Beilage Berichterstattung zum Leistungsauftrag
fest, dass die Pflichtreserve höchstens 5 Prozent des Jahresumsatzes beträgt und darüber hinaus eine freie Reserve von weiteren maximal 5 Prozent geäufnet werden kann. In Zusammenhang mit dem Leistungsauftrag

Paginierung

Weitere Informationen

Fusszeile

Deutsch