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2543.1 - Bericht und Antrag des Obergerichts
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Vorlage Nr. 2543.1 Laufnummer 14999 Teilrevision des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte (EG BGFA) Bericht und Antrag des Obergerichts vom 19. Augus
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2543.2 - Antrag des Obergerichts
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Art. 4 BGFA einge- tragen sind, b) Anwältinnen und Anwälte aus Mitgliedstaaten der EU im Rahmen des freien Dienstleistungsverkehrs gemäss Art. 21 ff. BGFA, c) Anwältinnen und Anwälte aus Mitgliedstaaten der
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2554.3 - Bericht und Antrag der Kommission für Raumplanung und Umwelt
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Kiesexporten und -importen über die letzten 15 Jahre betrachtet ausgeglichen ist und der Kanton in den freien Kiesmarkt nicht eingreifen kann. Auf die Frage, ob das öffentliche Intere s- se zur Erteilung der
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2555.1 - Interpellationstext
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werden. 2 Als ernsthafte Nachteile gelten namentlich die Gefährdung des Leibes, des Lebens oder der Freiheit sowie Massnahmen, die einen unerträglichen psychischen Druck bewirken. Den frauenspezifischen F
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2630.2 - Antwort des Regierungsrats
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eine kantonale Regelung oder überlässt er den Gemeinden inne r- halb minimaler Vorgaben gewisse Freiheiten bei der Festsetzung der Höhen? Es soll eine kantonale Regelung ohne Spielraum für die Gemeinden
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2630.1 - Interpellationstext
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eine kantonale Regelung oder überlässt er den Gemeinden inne r- halb minimaler Vorgaben gewisse Freiheiten bei der Festsetzung der Höhen? 5. Welche Vorarbeiten hat der Regierungsrat bzw. die Baudirektion
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2639.1 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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Auszahlung einer Abgangsentschä- digung auch im Falle eines freiwilligen Rücktritts die konsequente Folge. Würde man un- terscheiden zwischen freiwilligem und unfreiwilligem Rücktritt, so würden sich unter Um- e Lösung. Die Abgangsentschädigung wird auch heute bereits in jedem Fall ausbezahlt, auch bei freiwilligem Rücktritt. Diese Situation wird also nicht erst durch die Vorlage der Stawiko geschaffen; diese oder Ständerat. 7.1.2. Der Staatspersonalverband stellte den Antrag, die Abgangsentschädigung bei freiwilliger Nichtwiederwahl zu streichen. Zur Begründung wird Folgendes ausgeführt: Der ursprüngliche Zweck
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2639.2 - Antrag der Staatswirtschaftskommission (Synopse)
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Monaten b) Aufgehoben. 1a Beim Ausscheiden aus dem Amt vor Vollendung des 65. Altersjahres infolge freiwilligen Rücktritts wird zulasten der Staatskasse eine Abgangsentschädi- gung in Form einer teilweisen
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2644.3 - Bildungskommission
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Hilfe. Die SDA erhalten mit den Freiwilligen zusätzliche Ressour- cen und können die Asylsuchenden besser betreuen. Auch für die Gesamtbevölkerung bedeu- tet das freiwillige Engagement im Asylbereich ein ist aber auch mit gewissen Risiken behaftet. Es kommt vor, dass Freiwillige un d Asylsu- chende nicht zusammenpassen oder dass Freiwillige sich nicht mit den Gegebenheiten abfin- den können. Auch das Risiko bereits heute mit Freiwilligen zusammenarbeiten. Das Engagement der Bevölkerung wird von den SDA sehr ge- schätzt. Wie die Erfahrung zeigt, bietet die Zusammenarbeit mit Freiwilligen für alle Beteiligten
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2661.1a - Beilage Berichterstattung zum Leistungsauftrag
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fest, dass die Pflichtreserve höchstens 5 Prozent des Jahresumsatzes beträgt und darüber hinaus eine freie Reserve von weiteren maximal 5 Prozent geäufnet werden kann. In Zusammenhang mit dem Leistungsauftrag