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2520.02 - Bericht und Antrag des Regierungsrats (2453.2 - 14902)
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Vorlage Nr. 2342.2 / 2453.2 Laufnummer 14903 Motion von Thiemo Hächler, Daniel Abt und Manuel Brandenberg betreffend Neuorganisation der Denkmalpflege im Kanton Zug (Vorlage Nr. 2342.1 - 14549) Motion
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2521.1 - Motionstext
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verbrauchen. Der Wald soll weiter geschützt werden, jedoch der Zuwachs der letzten 10 bis 20 Jahre freig e- geben werden und mit möglichen Siedlungserweiterungen belegt werden können. Eventuell ist abzuklären
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2530.2 - Antwort des Regierungsrats
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ert. Beispiele dafür sind neben den oben genannten unter anderem das Projekt Förderung der Freiwilligenarbeit oder der Auftrag zur Entwicklung ei- nes Leitbildes und Konzeptes für die Kinder- und Juge
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2544.2 - Antwort des Regierungsrats
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Vorlage Nr. 2544.2 Laufnummer 15116 Interpellation der SVP-Fraktion betreffend das beabsichtigte Rahmenabkommen zur institutionellen Einbindung in die EU (Vorlage Nr. 2544.1 – 15003) Antwort des Regie
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2543.3 - Bericht und Antrag der erweiterten Justizprüfungskommission
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Praktika die erforderlichen Kenntnisse selbst aneignen können. Bereits im Masterstudium b e- steht eine freie Fächerwahl und man kann sich entsprechend auf die Prüfung vorbere iten. Der hohe Level der Anwaltsprüfung Ausbildung der Kandidatinnen und Kandidaten zu wünschen übrig. Im Studium des Bologna-Systems mit der freien Fächerwahl werden vermehrt Studiengänge belegt, die mit den praxisrelevanten Arbeitsgebieten als
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2543.5 - Ablauf der Referendumsfrist: 2. November 2016
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Kanton Zug [Geschäftsnummer] (ID 1158) [M15] Ablauf der Referendumsfrist: 2. November 2016; Vorlage Nr. 2543.5 (Laufnummer 15248) Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Freizügigkeit der Anwältin
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2543.4 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
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Kanton Zug [Geschäftsnummer] (ID 1158) [M13] Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat vom 2. Juni 2016; inkl. Änderungen der Redaktionskommission, Vorlage Nr. 2543.4 (Laufnummer 15179) Einführungsgesetz z
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2553.3a - Beilage1: Synopse
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Anmerkungen § 44 Freiwillige Versicherung 1 Gebäudeähnliche Objekte kann der Ei- gentümer bei der Gebäudeversicherung gegen die von ihr versicherten Gefahren versichern. 2 Die freiwillige Versicherung ist Betriebsart eingeteilt werden. 3 Auf den Zuschlägen werden in dem Mas- se Rabatte gewährt, als zufolge freiwilliger Schutzmassnahmen die Schadengefahr vermindert wird. Im Grundsatz entspricht die Re- gelung geltendem Gebäudeversicherung Zug kann ge- bäudeähnliche Objekte und nicht obligato- risch versicherte Gebäude freiwillig versi- chern. 2 Diese Vereinbarungen sind beidseitig kündbar; im Übrigen gelten die Bestim- mungen
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2553.4a - Beilage Synopse
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Betriebsart einge- teilt werden. 3 Auf den Zuschlägen werden in dem Masse Rabatte gewährt, als zufolge freiwilliger Schutzmassnahmen die Schadengefahr vermindert wird. - 16 - [M09] Antrag des Regierungsrats vom Gebäudeversicherung Zug kann gebäudeähnli- che Objekte und nicht obligatorisch versicherte Ge- bäude freiwillig versichern. 2 Diese Vereinbarungen sind beidseitig kündbar; im Übrigen gelten die Bestimmungen
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2553.2 - Antrag des Regierungsrats
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Betriebsart eingeteilt werden. 3 Auf den Zuschlägen werden in dem Masse Rabatte gewährt, als zufolge freiwilliger Schutzmassnahmen die Schadengefahr vermindert wird. § 24 Teilprämien 1 Ändert der Versicherungswert Gebäudeversicherung Zug kann gebäudeähnliche Objekte und nicht obligatorisch versicherte Gebäude freiwillig versichern. 2 Diese Vereinbarungen sind beidseitig kündbar; im Übrigen gelten die Be- stimmungen