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2562.1a - Beilage (Auszug aus dem Amtsblatt)
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Auszug aus dem Amtsblatt des Kantons Zug Nr. 43, Freitag, 23. Oktober 2015 Feststellung und Mitteilung der Ergebnisse der Ständeratswahl vom 18. Oktober 2015 Bei eidgenössischen und kantonalen Wahlen
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2561.2 - Antwort des Regierungsrats
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Vorlage Nr. 2561.2 Laufnummer 15075 Interpellation von Esther Haas, Rita Hofer und Anastas Odermatt betreffend Lektionen-Streichung (Vorlage 2561.1 - 15037) Antwort des Regierungsrats vom 12. Januar 2
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2565.0 - Gesetzesinitiative für bezahlbaren Wohnraum: Wortlaut
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Weglassen oder Streichen von Unterschriften, wird nach Art. 281 StGB bzw. Art. 282 StGB mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft. Die unterzeichnete Behörde bestätigt, dass ______
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2565.2b - Beilage 2: Unterschriftenbogen
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Weglassen oder Streichen von Unterschriften, wird nach Art. 281 StGB bzw. Art. 282 StGB mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft. Die unterzeichnete Behörde bestätigt, dass ______
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2569.2 - Antrag des Regierungsrats (Synopse)
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Bst. b BSV); f) die Bewilligung zum Wassern von Wasserflugzeugen; g) die Freigabe gefrorener Seeflächen zum Betreten. g) die Freigabe gefrorener Seeflächen zum Betreten; h) Beitragsentscheide an den Seer Dritte weiterverrechnet werden können; f) die aufgrund einer angeordneten fürsorgerischen Freiheitsentziehung in eine geeignete Anstalt transportiert werden. f) die aufgrund einer angeordneten fürsorgerischen
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2687.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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Dies ermöglicht es der vorgesetzten Stelle, vorsorgliche Massnahmen wie etwa die Versetzung oder Freistellung der betreffenden Mitarbeitenden zu prüfen, um einem möglichen Vertrauensverlust bzw. Reputati- Mitarbeitenden als auch der Institution notwendigen Mass- nahmen zu ergreifen (z. B. vorsorgliche Freistellung oder Zuweisung anderer Arbeit als mildere 2687.1 - 15317 Seite 5/21 Massnahme). Gerade bei der
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2684.1 - Antwort des Regierungsrats
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Kindern untergebracht würde. Die Familie hatte trotzdem eine Kooperation mit dem AFM und eine freiwillige Ausreise nach Norwegen verwe igert. Ende September 2016 informierten die Verantwortlichen der für
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2679.1 - Antwort des Regierungsrats
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t, der Sachlichkeit, der Transparenz und der Verhäl t- nismässigkeit. Zweck ist die Garantie der freien Meinungsbildung der Stimmberechtigten. Ab- stützend auf die §§ 25 und 72 des Gesetzes über die Wahlen
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2683.1 - Interpellationstext
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Antwort zur oben erwähnten Interpellation geplant und ohne Beanspruchung des vom Regierungsrat freizugebenden Restkredites von 2.2 Millionen Franken eingehalten werden? 4. Inwiefern tangiert die vom VBS
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2685.1 - Antwort des Regierungsrats
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grössere und vom Kanton nicht beeinflussbare Zahlungseingänge temporäre Überschreitungen der zinsb e- freiten Limiten resultierten. Solche Überschreitungen werden jeweils umgehend nach deren Feststellung durch