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2562.1a - Beilage (Auszug aus dem Amtsblatt)
Auszug aus dem Amtsblatt des Kantons Zug Nr. 43, Freitag, 23. Oktober 2015 Feststellung und Mitteilung der Ergebnisse der Ständeratswahl vom 18. Oktober 2015 Bei eidgenössischen und kantonalen Wahlen
2561.2 - Antwort des Regierungsrats
Vorlage Nr. 2561.2 Laufnummer 15075 Interpellation von Esther Haas, Rita Hofer und Anastas Odermatt betreffend Lektionen-Streichung (Vorlage 2561.1 - 15037) Antwort des Regierungsrats vom 12. Januar 2
2565.0 - Gesetzesinitiative für bezahlbaren Wohnraum: Wortlaut
Weglassen oder Streichen von Unterschriften, wird nach Art. 281 StGB bzw. Art. 282 StGB mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft. Die unterzeichnete Behörde bestätigt, dass ______
2565.2b - Beilage 2: Unterschriftenbogen
Weglassen oder Streichen von Unterschriften, wird nach Art. 281 StGB bzw. Art. 282 StGB mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft. Die unterzeichnete Behörde bestätigt, dass ______
2569.2 - Antrag des Regierungsrats (Synopse)
Bst. b BSV); f) die Bewilligung zum Wassern von Wasserflugzeugen; g) die Freigabe gefrorener Seeflächen zum Betreten. g) die Freigabe gefrorener Seeflächen zum Betreten; h) Beitragsentscheide an den Seer Dritte weiterverrechnet werden können; f) die aufgrund einer angeordneten fürsorgerischen Freiheitsentziehung in eine geeignete Anstalt transportiert werden. f) die aufgrund einer angeordneten fürsorgerischen
2687.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
Dies ermöglicht es der vorgesetzten Stelle, vorsorgliche Massnahmen wie etwa die Versetzung oder Freistellung der betreffenden Mitarbeitenden zu prüfen, um einem möglichen Vertrauensverlust bzw. Reputati- Mitarbeitenden als auch der Institution notwendigen Mass- nahmen zu ergreifen (z. B. vorsorgliche Freistellung oder Zuweisung anderer Arbeit als mildere 2687.1 - 15317 Seite 5/21 Massnahme). Gerade bei der
2684.1 - Antwort des Regierungsrats
Kindern untergebracht würde. Die Familie hatte trotzdem eine Kooperation mit dem AFM und eine freiwillige Ausreise nach Norwegen verwe igert. Ende September 2016 informierten die Verantwortlichen der für
2679.1 - Antwort des Regierungsrats
t, der Sachlichkeit, der Transparenz und der Verhäl t- nismässigkeit. Zweck ist die Garantie der freien Meinungsbildung der Stimmberechtigten. Ab- stützend auf die §§ 25 und 72 des Gesetzes über die Wahlen
2683.1 - Interpellationstext
Antwort zur oben erwähnten Interpellation geplant und ohne Beanspruchung des vom Regierungsrat freizugebenden Restkredites von 2.2 Millionen Franken eingehalten werden? 4. Inwiefern tangiert die vom VBS
2685.1 - Antwort des Regierungsrats
grössere und vom Kanton nicht beeinflussbare Zahlungseingänge temporäre Überschreitungen der zinsb e- freiten Limiten resultierten. Solche Überschreitungen werden jeweils umgehend nach deren Feststellung durch

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