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2687.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
sich folgendes Bild: Mit Ausnahme der Gemeinde Walchwil richten alle Einwoh- nergemeinden eine freiwillige Familienzulage aus.  Die Stawiko folgt mit 3 Ja- zu 2 Nein-Stimmen ohne Enthaltung dem Antrag
2687.6 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
Personen; 1,32 Millionen Franken Alle Einwohnergemeinden ausser Walchwil richten ihrem Personal freiwillige Familienzulagen aus. Die Befürworter der Streichung von § 52 zeigen für die Argumente des Regi
2689.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
Siedlungsgebiets auf, sichern das Kulturland und charakteristische Siedlungsränder und bezwecken die Freihaltung von unbebauten Lagen. Im vorliegenden Fall geht es nicht um eine Ausdehnung der Bauzone, sondern treffen. Bei Bauvorhaben in Konsultationsbereichen kann im Interesse der zukünftigen Nutzer auf freiwilliger Basis die Ris i- korelevanz und allfällige Massnahmen geprüft werden. Im Vordergrund stehen bauliche
2690.1 - Postulatstext
ngen, die für den sozialen Zusammenhalt und die Chancengleichheit wichtig sind und zu denen alle freien Zugang haben müssen, sind vom GATS betroffen: Gesundheit, Bildung, Energieversorgung, Luft, Wasser
2707.1 - Motionstext
können, ohne dass irgendwelche negativen Effekte aufgetreten sind. Hier kann f ür die Menschen mehr Freiheit gewonnen und erst noch die Staatskasse entlastet werden. 190/sn
2711.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
Vorlage Nr. 2711.2 Laufnummer 15646 Motion der SVP-Fraktion betreffend Reduktion der Sozialhilfe für Asylsuchende und Schutzbedürftige ohne Aufenthaltsbewilligung sowie vorläufig Aufgenommene auf die
2713.2 - Bericht und Antrag des Büros des Kantonsrats
auch bei der KESB. Die Oberaufsicht bezieht sich auf den äusseren Geschäftsgang, also das einwan d- freie Funktionieren der KESB, und gerade nicht auf die Rechtsprechung. Bei der Rechtsprechung der KESB kommt
2715.1 - Motions- und Postulatstext
Vorlage Nr. 2715.1 Laufnummer 15368 Motion und Postulat von Willi Vollenweider betreffend Kantonsreferendum gegen die Änderung vom 16. Dezember 2016 des Bun- desgesetzes über die Ausländerinnen und Au
2722.2 - Antwort des Regierungsrats
die Gesellschaft erwähnt, wenn sich die Pe n- sionierten dank neuen Perspektiven motiviert und freiwillig für ehrenamtliche Aufgaben zur Ve r- fügung stellen. 2. Unter dem Titel «Weiterbildung/(en)» hält § 28 PV sowie das Weiterbildungsreglement, BGS 154.215). Gesamtaufwand für obligatorische und freiwillige Weiterbildung (ohne Fac h- ausbildung, z.B. bei der ZUPO) für Verwaltung und Gerichte im Jahr 2012 Bei angeordneten Weiterbildungen übernimmt der Kan- ton die vollen Kosten. An die Kosten der freiwilligen Fort- und Weiterbildung kann der Kanton einen Beitrag und bezahlten Urlaub bewilligen und eine
2722.1 - Interpellationstext
28 PV sowie das Weiterbildungsregle- ment, BGS 154.215). Gesamtaufwand für obligatorische und freiwillige Weiterbildung (ohne Fachausbildung, z.B. bei der ZUPO) für Verwaltung und Gerichte im Jahr 2012 g: Bei angeordneten Weiterbildungen übernimmt der Kanton die vollen Kosten. An die Kosten der freiwilligen Fort- und Weiterbildung kann der Kanton einen Beitrag und bezahlten Urlaub bewilligen und eine

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