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1614.5 - Ergänzungsantrag des Obergerichtes
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schwöre, die Verfassung und die Gesetze des Bundes und des Kantons getreu zu befolgen, die Rechte und Freiheiten des Volkes zu achten und zu schützen, die Ehre und Wohlfahrt des Kantons zu fördern und allen amtlichen gelobe, die Verfassung und die Gesetze des Bundes und des Kantons getreu zu befolgen, die Rechte und Freiheiten des Volkes zu achten und zu schützen, die Ehre und Wohlfahrt des Kantons zu fördern und allen amtlichen
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1632.2 - Antwort des Regierungsrates
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Gesamtenergieverbrauchs die Beleuchtungen verantwortlich. Im eu- ropäischen Umfeld ist dieser Anteil freilich noch höher. Die Schweiz wendet jährlich rund 1,4 Mia. Franken an Stromkosten für Beleuchtungen auf
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1658.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Nachdem der Kon- kordatstext zwischenzeitlich durch die KKJPD verabschiedet und zur Ratifikation freigegeben wurde, ist davon auszugehen, dass es den Kantonen gelingt, das Konkordat zu ratifizieren und r öffentlichen Sicherheit und Ordnung dar. Gefährdet sind Polizeigüter wie etwa Leben, Gesundheit, Freiheit und Eigentum. Massnahmen zur Auf- rechterhaltung der Ruhe, Sicherheit und Ordnung an Sportanlässen
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1671.2 - Antwort des Regierungsrates
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Obstbauern zudem in der Bekämpfung des Feuerbrands intensiv geschult worden. Diese Angebote sind freiwillig und werden je nach Interesse besucht. Weitere Mass- nahmen sind zur Zeit nicht vorgesehen. Frage
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1681.4 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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Lücken schliessen. Der Regierungsrat habe klar entschieden, dass für die Geschäftsverwaltung mit freiem Textgut Gever zu verwe n- den sei. Daneben seien aber auch Fachapplikationen möglich, wie z.B. ein
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1715.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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vor dem Übertritt in die 1. Klasse der Primarstufe obligatorisch. Alle Gemeinden bieten zudem freiwillig vor diesem obligatori- schen ein zusätzliches Kindergartenjahr an. Und bereits 89 % aller Kinder garten, 6 Jahre Primarstufe, 3 Jahre Sekundarstufe I. Berücksichtigt man aber, dass alle Ge- meinden freiwillig ein weiteres Kindergartenjahr anbieten, welches die allermeisten Eltern bzw. Kindern, nämlich 89 besuchen, sondern bereits im 5. Altersjahr (ab erfülltem 4. Altersjahr) auch das vorangehende freiwillige Kindergartenjahr. Damit würde durch den Beitritt des Kantons Zug zum HarmoS-Konkordat die Anzahl
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1716.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Als eine Bedingung wird beispielsweise genannt, dass die Grenze zur Chämistalbach-Besto- ckung freigehalten wird. Weiter wird gefordert, dass die Maximalhöhe aller Bauten und Anlagen unter dem Geländeniveau benachbarten Grundwasserpumpwerks Reifflimatt, indem die Zone öffentliches Interesse Erholung und Freihaltung nach Süden ausgedehnt wird. Seite 5/21 1716.1 - 12825 Die nachfolgende Abbildung zeigt den ent die neue Sport- halle entstehen. Erweiterung Zone des öf- fentlichen Interesses Er- holung und Freihaltung (OeIF) Stadtbahnhaltestelle neue Erschliessung der Zone OeIB Seite 6/21 1716.1 - 12825 Bauprojektes
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1715.3 - Bericht und Antrag der Konkordatskommission
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bezüglich der im Konkordat festgeschriebenen bedarfsgerechten Tagesstruk- turen, deren Benützung freiwillig und grundsätzlich kostenpflichtig ist, gilt, dass verschiedene Zuger Gemeinden bereits entsprechende
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1570.2 - Bericht, Antrag und Antwort des Regierungsrates
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Motionärin er- achtet die Erfahrungen mit diesen Programmen als positiv und erwartet Anreize für freiwilliges Handeln. - Die kantonalen Förderprogramme und insbesondere das von der Motionärin er- wähnte waren gemachten Erfahrungen mit Förderprogrammen seien positiv. Ein neues Programm solle Anreize auf freiwilliger Basis schaffen. Die Motionärin knüpft an die Erfahrungen mit bisherigen kantonalen Förderprogrammen im Gegenteil: Der MINERGIE-Standard wird dank hervorragendem Auftritt am Markt weiterhin zu den freiwilligen Massnahmen zählen, die wesentlicher sind als staatlich verordne- te. Anders ist die Ausgangslage
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1573.6 - Ablauf der Referendumsfrist: 3. Juni 2008
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Zusage vorliegt, dass ab Rechtskraft dieses Beschlusses allen Zuger Schulklassen drei Jahre lang freier Eintritt ins Verkehrshaus der Schweiz gewährt wird. § 3 Dieser Beschluss tritt nach unbenutzter