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Politische Rechte und Bürgerrecht
oder Genossenschaft ist der freien und unbeschränkten Verfügung der Genossenschaft überlassen») den Korporationsgemeinden frei stehe, den Kreis ihrer Mitglieder in freier und unbeschränkter Verfügung statuierte Voraussetzung des schweizerischen Wohnsitzes nicht auch noch als der statutarischen Freiheit unterliegender Rahmen betrachtet werden, von dem abgewichen werden könnte. Vielmehr erscheint die eine einzig für die Korporationsgemeinden, nicht aber für die anderen Gemeindearten vorgesehene Freiheit in der Ausgestaltung des Stimmrechts. Gerade weil es sich beim Stimmrecht um das wohl wichtigste
Personalrecht
2 PG mögliche Rückforderung des während der Freistellung ausbezahlten Lohns wurde verzichtet. Hiervon ausgenommen wurde ein allfällig während der Freistellung erzielter Verdienst aus einer neu aufgenommenen Arbeitsverpflichtungen frei. In der Freistellungsverfügung wurde festgehalten, dass B. während seiner Freistellung Anspruch auf seinen Lohn inklusive allfälliger Sozialansprüche hat, der Kanton sich jedoch eine hinaus wurde festgehalten, dass mit der bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses fortdauernden Freistellung sämtliche Ferienguthaben als bezogen sowie ein positiver Arbeitszeitsaldo als vollumfänglich
Vorsorgliche Massnahmen bei Kündigung eines Alleinvertriebsvertrags; Novenrecht
umfassenden Äusserungsmöglichkeit ein. Die Parteien haben keinen Anspruch, sich zweimal unbeschränkt frei zur Sache zu äussern. Es trifft sie vielmehr die Last, sämtliche Tatsachenbehauptungen und Beweismittel
Art. 127 Abs. 2 BV, § 72 Abs. 2 StG
Regeste: Art. 127 Abs. 2 BV und § 72 Abs. 2 StG – Die Minimalbesteuerung  des Aktienkapitals verstösst im Falle eines Konkurses bzw. im Anschluss an die Genehmigung eines Nachlassvertrages mit Verm
§ 11 PG
2 PG mögliche Rückforderung des während der Freistellung ausbezahlten Lohns wurde verzichtet. Hiervon ausgenommen wurde ein allfällig während der Freistellung erzielter Verdienst aus einer neu aufgenommenen Arbeitsverpflichtungen frei. In der Freistellungsverfügung wurde festgehalten, dass B. während seiner Freistellung Anspruch auf seinen Lohn inklusive allfälliger Sozialansprüche hat, der Kanton sich jedoch eine hinaus wurde festgehalten, dass mit der bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses fortdauernden Freistellung sämtliche Ferienguthaben als bezogen sowie ein positiver Arbeitszeitsaldo als vollumfänglich
Zivilrecht
liegt bei der Ausrichtung von freiwilligen Leistungen grundsätzlich kein anrechenbarer Arbeitsausfall (also kein Verdienstausfall) vor (Blesi, a.a.O., S. 88). Als freiwillige Leistungen gelten gemäss Art Einkommen gemäss Scheidungsurteil um 67 % höheres Einkommen erzielte (die Spesenausrichtung in der Freistellungszeit noch nicht berücksichtigt), ohne dass die Beklagte eine Erhöhung des Unterhaltsbeitrages gefordert 20. Juli 2016 wurde der Kläger bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses am 31. Dezember 2016 freigestellt (vgl. Ziffer 1 des «Settlement Agreements» vom 24./30. Juni 2016 […]). Seit 1. Januar 2017 ist
§ 193 Abs. 1 StG
Regeste:  – Nach dem  Grundsatz der vergleichbaren Verhältnisse dürfen bei der Berechnung des Grundstückgewinns Aufwendungen für Bauten den Anlagekosten nicht zugerechnet werden, die am Tag der Ha
Art. 12 lit. i BGFA
Regeste: Nach hat der Anwalt die Klientschaft bei der Übernahme des Mandats über die Grundsätze seiner Rechnungslegung hinreichend aufzuklären . Ferner hat er die Klientschaft unaufgefordert und u
Kindes- und Erwachsenenschutzrecht
der Beistandschaft zusammenhängenden Einschränkungen kann sie somit über ihr Vermögen grundsätzlich frei verfügen. (...) 3.4 Abschliessend bleibt festzuhalten, dass die Beschwerdeführerin per 31. Mai Beistand angesprochenen SKOS-Freigrenze darauf hinzuweisen, dass auch das Erwachsenenschutzrecht eine Freigrenze statuiert hat. So haben – wie bereits mehrfach ausgeführt – lediglich vermögende Betroffene, d Bemessung der Sozialhilfe (SKOS-Richtlinien) nur so weit anzurechnen seien, als die entsprechenden Freigrenzen – für eine Einzelperson: Fr. 25'000.– – überschritten seien (vgl. E.2.1 der Richtlinien). Dem
Politische Rechte
Interesses definiert, solche für Bauten und Anlagen (§ 55 BO Zug) und solche für Erholung und Freihaltung (§ 56 BO Zug). Die zur Bauzone gehörenden Grundstücke zwischen Casino und Bundesplatz sind (mit

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