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1538.1 - Interpellationstext
Bevölkerung nachvollziehen, dass es falsch ist, dass Straftäter schwerer Delikte nach kurzer Zeit auf freien Fuss gesetzt werden? 3. Ist die Regierung auch der Meinung, dass dringender Handlungsbedarf vorhan-
1555.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Bau, Umwelt, Raumplanung, Wasserbau, öffentlicher Verkehr. Dabei steht im Vordergrund, dass das Freiamt zunehmend Teil des Wirtschafts- und Lebens- raums Zug wird. Es besteht seit Jahren eine institut
1559.01 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
KANTON ZUG VORLAGE NR. 1559.1 (Laufnummer 12429) EINFÜHRUNGSGESETZ ZUM BUNDESGESETZ ÜBER ERGÄNZUNGSLEISTUNGEN ZUR ALTERS-, HINTERLASSENEN- UND INVALIDENVERSICHERUNG (EG ELG) BERICHT UND ANTRAG DES REG
1559.03 - Ergänzender Bericht und Antrag des Regierungsrates
Vermögensfreibeträge um 50% zu erhöhen (voraussichtlich auf 1. Januar 2009). Neu beträgt dann der Freibetrag Fr. 37'500.-- für Alleinstehende und Fr. 60'000.-- für Ehepaare. Nur Vermögenswerte, die über diesen werden, wie bei der bundesrechtlichen Berechnungsweise: Vom Erwerbseinkommen wird vorerst ein Freibetrag abgezogen, für Alleinstehende Fr. 1'000.--, für Ehepaare und Personen mit rentenberechtigten Waisen kennt der Kanton Zug bereits heute im interkantonalen Ver- gleich den grosszügigsten Betrag zur freien Verfügung. Ab 1. Januar 2008 soll allen Heimbewohnenden ein „Taschengeld“ von über Fr. 500.-- monatlich
1559.02 - Antrag des Regierungsrates
andererseits über die Freizügigkeit gilt; b) Angehörige von Mitgliedstaaten der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA). 3 Anspruchsberechtigte Personen gemäss § 2 Abs. 1 Bst. b, bei denen die Kantonsärztin
1559.11 - Ablauf der Referendumsfrist: 15. Juli 2008
andererseits über die Freizügigkeit gilt; b) Angehörige von Mitgliedstaaten der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA). 3 Anspruchsberechtigte Personen gemäss § 2 Abs. 1 Bst. b, bei denen die Kantonsärztin
1559.05 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
Vorlage Nr. 1559.5 Laufnummer 12578 Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (EG ELG) Bericht und Antrag der vorberatenden Ko
1559.06 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
Abzug des Freibetrages und nach Multiplikati- on des Rests mit 2/3 resultiere. Diese Summe werde dann angerechnet. Ein Beispiel dazu: Einzelperson mit Fr. 7'000 Jahreseinkommen; minus Freibetrag von Fr.
1559.04 - Ergänzender Antrag des Regierungsrates
andererseits über die Freizügigkeit gilt; b) Angehörige von Mitgliedstaaten der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA). 3 Anspruchsberechtigte Personen gemäss § 2 Abs. 1 Bst. b, bei denen die Kantonsärztin
1559.07 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
andererseits über die Freizügigkeit gilt; b) Angehörige von Mitgliedstaaten der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA). 3 Anspruchsberechtigte Personen gemäss § 2 Abs. 1 Bst. b, bei denen die Kantonsärztin

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