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1590.08 - Antrag von Beni Langenegger zur 2. Lesung
ist eine Zulassung des Freihandverkaufs von nichtverschreibungspflichtigen Medikamenten möglich - der Kanton Uri macht es vor. Der Zuger Regierungsrat will den Freihandverkauf jedoch nicht zulassen, da nämlich für Tiere und nicht für Menschen. Die Tierärzte des Kantons Zug verlangen nicht den Freihandverkauf für Humanprodukte, son- dern für Tierprodukte. "Gesundheitspolitisch" sind das noch zwei verschiedene
1664.2 - Antwort des Regierungsrates
Sicherheit und Ordnung ist jedoch möglich. Dies gilt nach der Verbüssung einer allfälligen Freiheitsstrafe auch für so genannte "Kriminaltouristen", die sich illegal in der Schweiz aufgehalten haben. Widerruf ihrer Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung und Wegweisung aus der Schweiz nicht freiwillig ausreisen. 5. Verwarnung Das AFM hat im Zusammenhang mit einem Widerruf dem allgemeinen und in einem erfolglosen Asylverfahren in der Regel mit einer finanziellen Rück- kehrhilfe die Schweiz freiwillig verlassen haben 3) Aufhebung der gruppenweisen vorläufigen Aufnahme bestimmter Personengruppen
1662.5c - Beilage 3
oder Ausnahmefahrzeuge begleitet; f) jenen, die aufgrund einer angeordneten für- sorgerischen Freiheitsentziehung in eine ge- eignete Anstalt transportiert werden. 3 Der Kostenersatz für die polizeilichen Dritte weiterver- rechnet werden können; f) die aufgrund einer angeordneten fürsorgeri- schen Freiheitsentziehung in eine geeignete Anstalt transportiert werden. 4 Der Kostenersatz für die polizeilichen Leistun-
1677.1 - Bericht und Antrag der erweiterten Staatswirtschaftskommission
echtigung vom 20. November 2007 klar formuliert sind. Rechnungen dürfen erst dann zur Zahlung freizugeben werden, wenn alle materiellen Unklarheiten bereinigt sind. Der Fall der Sporthallenrechnung sei
1694.2 - Zusatzbericht bzw. Bericht und Antrag des Regierungsrates
sschongebiet hinaus, sondern das Gebiet im gemeindlichen Richtplan zudem als Erholungs- und Freihaltegebiet bezeichnet. In einem grossen Teil des Gebietes Sternen besteht ausserdem wegen der Grundwasser- Richtpla- nung bereits mehrfach und mit Nachdruck dafür ausgesprochen, dass das Gebiet dauerhaft freigehalten wird, was mit der Festlegung der durchgezogenen Siedlungsbegrenzungslinien auch bestmöglich umgesetzt der Zonenplanrevision der Stadt Zug ist dieses Gebiet als Zone des öffent- lichen Interesses für Freihaltung und Erholung (OeIF) bzw. Zone des öffentlichen Interesses für Bauten und Anlagen (OeIB) bezeichnet
1708.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
ich eine Zunahme von Interventionen, Tatbestandesaufnahmen und Ermittlungen zur Folge. Das Freizeitverhalten und gewisse Sport- veranstaltungen erfordern mehr polizeiliche Präsenz und den verstärkten Einsatz Globalbudget) teilnehmen, unterstehen nicht der vorgenannten Wachstumsbeschränkung, weil es ihnen freigestellt ist, ihre Leistungen durch Dritte oder mit eigenem Personal zu erbringen, solange sie ihre Gl
1567.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
möglich, weil sonst die Pikettperson mit Anästhesieausbildung blockiert würde oder Personal aus der Freizeit (mit der unvermeidbaren zeitlichen Ver- zögerung) aufgeboten werden müsste. 3.2 Notwendiger Han
1579.2 - Bericht, Antrag und Antwort des Regierungsrates
Motionärin er- achtet die Erfahrungen mit diesen Programmen als positiv und erwartet Anreize für freiwilliges Handeln. - Die kantonalen Förderprogramme und insbesondere das von der Motionärin er- wähnte waren gemachten Erfahrungen mit Förderprogrammen seien positiv. Ein neues Programm solle Anreize auf freiwilliger Basis schaffen. Die Motionärin knüpft an die Erfahrungen mit bisherigen kantonalen Förderprogrammen im Gegenteil: Der MINERGIE-Standard wird dank hervorragendem Auftritt am Markt weiterhin zu den freiwilligen Massnahmen zählen, die wesentlicher sind als staatlich verordne- te. Anders ist die Ausgangslage
1579.2a - Beilage
meisten Menschen alltäglich, nur schon um Schul- oder Arbeitspflichten erfüllen können. Persönliche Freiheit ist auch mit Bewegung verbunden, besonders in der Freizeit. Für alle Fälle steht im Kanton Zug der
1601.1 - Bericht und Antrag des Verwaltungsgerichtes
2001 (GS 27, 225, in Kraft seit 17. November 2001) nebst der Beurteilung für- sorgerischer Freiheitsentziehungen im Sinne von Art. 397d Abs. 1 ZGB die zusätzli- che Aufgabe, Beschwerden gegen Zwangsmassnahmen

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