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1586.1 - Interpellationstext
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Medienmitteilung hat sich die Firma Alcon AG entschieden, ihren Sitz von Hünenberg in den Kanton Freiburg zu verlegen. Wenn dieser Entscheid für unseren Kanton und insbesondere für die betroffene Gemeinde
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1653.2 - Antrag des Regierungsrates
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und 2 1 Die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Zug ist gleichzeitig kantonale Stützpunktfeuerwehr und -ölwehr. In diesen Belangen unterstützt sie die Feuerwehren im Kanton Zug. 2 Die Freiwillige Feuerwehr der oder Wasser- knappheit über vorsorgliche Feuerschutzmassnahmen, insbesondere über ein Feuerverbot im Freien und ein Verbot zum Abbrennen von Feuerwerk; Bst. b) a.F. wird neu zu Bst. c) Bst. c) a.F. wird neu
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1653.1a - Beilage
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einsetzen. 1 Die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Zug ist gleichzeitig kantonale Stützpunktfeuerwehr und -ölwehr. In diesen Belangen unterstützt sie die Feu- erwehren im Kanton Zug. 2 Die Freiwillige Feuerwehr e. Das Reglement bedarf der Ge- nehmigung des Regierungsrates. § 31 Stützpunktfeuerwehr 1 Die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Zug ist gleichzeitig kantonale Stützpunktfeuerwehr, -ölwehr und -chemiewehr den jährlich ausgewiesenen Aufwand, der den Gemeinden aus der Feuerschau entsteht. 2 Soweit die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Zug Stütz- punktaufgaben wahrnimmt, bezieht die Stadtgemeinde Zug an die daraus
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1653.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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Motion Max Uebelhart die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für ein kantonales Feuerverbot im Freien sowie die Regelung der Zuständigkeiten. Schliesslich sind im Zuge der Teilrevision weitere materielle
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1653.6 - Ablauf der Referendumsfrist: 7. April 2009
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und 2 1 Die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Zug ist gleichzeitig kantonale Stützpunktfeuerwehr und -ölwehr. In diesen Belangen unterstützt sie die Feuerwehren im Kanton Zug. 2 Die Freiwillige Feuerwehr der oder Wasser- knappheit über vorsorgliche Feuerschutzmassnahmen, insbesondere über ein Feuerverbot im Freien und einVerbot zumAbbrennen von Feuerwerk; Bst. b) a.F. wird neu zu Bst. c) Bst. c) a.F. wird neu
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1653.4 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
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und 2 1 Die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Zug ist gleichzeitig kantonale Stützpunktfeuerwehr und -ölwehr. In diesen Belangen unterstützt sie die Feuerwehren im Kanton Zug. 2 Die Freiwillige Feuerwehr der oder Wasser- knappheit über vorsorgliche Feuerschutzmassnahmen, insbesondere über ein Feuerverbot im Freien und einVerbot zumAbbrennen von Feuerwerk; Bst. b) a.F. wird neu zu Bst. c) Bst. c) a.F. wird neu
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1655.1 - Interpellationstext
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der Birs PCB-Gehalte gemessen, die über dem EU-Grenzwert liegen. In der Folge haben die Kantone Freiburg und Jura Fischereiverbote in diesen Flüssen verhängt. PCB (polychlorierte Biphenyle) werden aufgrund
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1728.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Plan 2011 Plan 2012 Gebundenes Eigenkapital (Reserven) 115.3 113.8 304.4 364.0 433.8 433.8 434.0 Freies Eigenkapital 404.8 559.2 466.9 473.6 481.4 544.8 567.5 Eigenkapital 31.12. 520.1 673.0 771.3 837 tz über die Krankenversicherung eine Änderung erfährt. Diese bewirkt unter anderem mit der neuen freien Spitalwahl und neuen Finanzierungsre- geln, dass die bisherigen Finanzströme geändert werden. So 10/10 1728.1 - 12872 Das Eigenkapital setzt sich aus dem gebundenen Eigenkapital (Reserven) und dem freien Ei- genkapital zusammen. Es wächst einerseits durch die Ertragsüberschüsse der Laufenden Rechnung
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1750.1 - Antwort des Regierungsrates
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Steuerbehörde in keiner Weise mehr gebunden, sondern würden den sachlich gebotenen Steuerwert in freier Rechtsfindung direkt gestützt auf Art. 14 Abs. 1 des Steuerharmonisie- rungsgesetzes (StHG) und §
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489.4 - Schlussabrechnung, Bericht und Antrag des Regierungsrates
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KANTON ZUG VORLAGE NR. 686.4/615.7/514.7/ 489.4/707.5/427.4/482.4/1060.4 (Laufnummer 11889) GENEHMIGUNG VON ACHT SCHLUSSABRECHNUNGEN 1. UMBAU KNOTEN TALACHER, UNTERTALACHER - LORZENTOBEL- BRÜCKE, BAAR