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618.7 - Schlussabrechnung, Bericht und Antrag des Regierungsrates
KANTON ZUG VORLAGE NR. 618.7/830.7 (Laufnummer 11901) GENEHMIGUNG DER SCHLUSSABRECHNUNGEN FÜR DEN ERWEITERUNGSNEUBAU TRAKT 9 UND DEN UMBAU DER TRAKTE 2 UND 4 DER KANTONSSCHULE ZUG BERICHT UND ANTRAG D
810.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
KANTON ZUG VORLAGE NR. 810.2 (Laufnummer 10949) MOTION VON MARCEL MEYER BETREFFEND VERGABE VON ARBEITEN UND DIENSTLEISTUNGEN AN DRITTE (VORLAGE NR. 810.1 – 10259) BERICHT UND ANTRAG DES REGIERUNGSRATE
2378.2 - Antrag des Regierungsrats
Übernahme von Aufgaben im Auftrag und auf Kosten des Kantons vom Unterricht entlasten. Für eine Freistellung vom Un- terricht von 45 Minuten während eines Schuljahres sind 50 Jahresarbeitsstunden zu leisten Übernahme von Aufgaben im Auftrag und auf Kosten des Kantons vom Unterricht entlasten. Für eine Freistellung vom Un- terricht von einer Lektion während eines Schuljahres sind 50 Jahresarbeitsstun- den zu
2378.3a - Beilage 1 (Pensenerhebung)
dass keine Lehrperson ein Vollpensum hat, welches ausschliesslich aus Unterrichten besteht. Die Freistellungen von der Unterrichtsverpflichtung sind dabei vielfältiger Seite 2/11 Natur. Die im Diagramm d vielen Primarlehrpersonen. Die Gemeinde Risch kennt zudem teilweise andere Bezeichnungen für die Freistellungen vom Unterricht. Es wird deutlich, dass auch in der Gemeinde Risch keine Primarlehrperson ein
2407.3 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
Vorlage Nr. 2407.3/2488.3 Laufnummer 15571 Motion der ad-hoc Kommission zur Untersuchung der Vorkommnisse im Projekt ISOV- Einwohnerkontrolle betreffend Empfehlungen zur künftigen Abwicklung von Infor
2406.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Online-Zugriff auf Personendaten stellt einen erheblichen Eingriff in die Grundrechte auf persönliche Freiheit und Privatsphäre der betroffenen Person dar. Das Risiko besteht eine r- seits darin, dass der Empfänger gesamtschweizerische Anerkennung kantonaler Ausbildungsabschlüsse. Mit der Vereinbarung sollen der freie Zugang zu weiterführenden Schulen und zur Berufsausübung gefördert und die Qualität der Ausbildungen Linie die gesamtschweizerische An- erkennung kantonaler Ausbildungsabschlüsse und hat zum Ziel, den freien Zugang zu weiter- führenden Schulen und zur Berufsausübung zu fördern und die Qualität der Ausbildungen
2406.1 - Beilage
Umsetzung der Melde- pflicht von Dienstleistungserbringerinnen und -erbringern. 3 Sie fördert den freien Zugang zu weiterführenden Schulen und zur Berufsaus- übung. Sie hilft mit, die Qualität der Ausbildungen
2448.2 - Antwort des Regierungsrats
an, welche u.a. in den Zentren wie Zürich tätig sind. Der Unterricht findet dabei u.a. an Freitagnachmittagen statt. Hat dabei der Regierungsrat bedacht, dass der Standort Zug mit seiner erstklassigen
2448.1 - Interpellationstext
an, welche u.a. in den Zentren wie Zürich tätig sind. Der Unterricht findet dabei u.a. an Freitagnachmittagen statt. Hat dabei der Regierungs- rat bedacht, dass der Standort Zug mit seiner erstklassigen
2468.1c - Beilage 3
achtet auf die von den Trägem gewährleistete Autonomie der Hochschu- len sowie auf die Grundsätze der Freiheit und der Einheit von Lehre und Forschung. 2 Er nimmt zur Erfüllung seiner Aufgaben Rücksicht auf

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