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2856.1 - Interpellationstext
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Welche Auffangmassnahmen gedenkt die Regierung einzuleiten, sollten betroffene Lehrpersonen ihre freiwilligen Angebote der Winterlager, die dieses Jahr von über 500 Schülerinnen und Schülern genutzt wurden
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2779.1 - Motionstext
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minimal Vorgeschriebene reduziert werden. 6. Die Umsetzung der vorliegenden Motion führt zu mehr Freiheit der Eigentümer und lei stet mit dem vorhersehbar mit ihr verbundenen Abbau von Stellen im Bereich
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2805.1 - Motionstext
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(KVG, SR 832.10) sei aufzuheben. Der Abschluss einer Krankenversicherung soll im Grundsatz wieder freiwillig sein, so wie bis 1996. Begründung 1. Die Krankenkassenprämien haben sich seit der Einführung des
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2806.0 - Petitionstext
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Departement des Innern versucht nun seit rund einem Jahr, die Kantone und Gemeinden mit einer freiwilligen Charta zu verpflichten, aktiv die Lohngleichstellung im öffentlichen Sektor anzugehen. Der Re
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2810.1 - Antwort des Regierungsrats
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betroffenen Lokalen durchführen und im Widerhandlungsfall Bussen in spürbarer Höhe sowie kurze Freiheitsstrafen verhängen. Zusätzlich werden im Rahmen der Aktionen sämtliche vorgefundenen Vermögenswerte des Kleinhandels mit gebrannten Wassern stehen, oder wenn sie vor weniger als fünf Jahren eine Freiheitsstrafe von mehr als achtzehn Monaten ve r- büsst hat. Diese Regelung ist sehr restriktiv und lässt die
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2817.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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Missverständnis vo r- liegt bzw. dass der Antrag der SP nicht die gesamte Freiburger Regelung widergibt. Gemäss Art. 103 Abs. 1 des Freiburger Justizgesetzes kann nämlich im Rahmen des Disziplinarrechts eine werden, wenn die betroffene Person zu einer unbedingten Freiheitsstrafe rechtskräftig verurteilt wurde, nicht jedoch im Falle einer bedingen Freiheitsstrafe oder einer bedingten oder unbedingten Geldstr a- fe Amtseinste llung vorzusehen. Zum Thema Lohnfortzahlung ist darauf hinzuweisen, dass es bei einer Freistellung von Angestellte n eben- falls keine Gehaltskürzungen oder -streichungen gibt. Gehaltskürzungen
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2817.3 - Antrag des Regierungsrats
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Verbrechens rechtskräftig verurteilt wurde; d) oder wegen eines Vergehens zu einer unbedingten Freiheitsstrafe rechtskräftig verurteilt wurde. 2 Aus denselben Gründen kann das Obergericht eine Friedensrichterin
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2824.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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mehrere Verurteilungen in ihrem Strafregis ter ausweist oder vor we- niger als fünf Jahren eine Freiheitstrafe von mehr als achtzehn Monaten verbüsst hat. Diese sehr restriktiven Kriterien lassen im Umkehrschluss Geldspielgesetz Vergehen oder Verbrechen dar, die mit Freiheitsstrafe oder Geldstrafen geahndet werden können. So wird nunmehr mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wer stellt (Art. 130 Abs. 1 BGS). Wird die Tat gewerbs- oder bandenmässig begangen, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe nicht unter 180 Tagessätzen (Art. 130 Abs. 2 BGS). Die vo
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2826.1 - Interpellationstext
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Vorlage Nr. 2826.1 Laufnummer 15678 Interpellation von Andreas Lustenberger betreffend Cannabis Legalisierung vom 30. Januar 2018 Kantonsrat Andreas Lustenberger, Baar, hat am 30. Januar 2018 folgende
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2833.1 - Antwort des Regierungsrats
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Vorlage Nr. 2833.1 Laufnummer 15729 Kleine Anfrage der Fraktion Alternative - die Grünen betreffend Streusalzverbrauch Antwort des Regierungsrats vom 6. März 2018 Sehr geehrter Herr Präsident Sehr gee