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2844.25a - Beilage Synopse
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130 bis 240 11. (geändert) Berufsausübungsbewilligung: 200 bis 480 12. Bewilligung zur Ausübung des freien Hebammen- berufes: 55 bis 100 12. Aufgehoben. 13. Bewilligung zur Ausübung medizinischer Hilfsbe-
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2844.24a - Beilage 1 Synopse
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130 bis 240 11. (geändert) Berufsausübungsbewilligung: 200 bis 480 12. Bewilligung zur Ausübung des freien Hebammen- berufes: 55 bis 100 12. Aufgehoben. 13. Bewilligung zur Ausübung medizinischer Hilfsbe-
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2844.24d - Beilage 4 Antwort 3
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n sein, nicht un- ter die durchschnittlichen Standards in anderen Kantonen zu fallen , wobei es freilich zum Dau- erauftrag der Zuger Mittel- und Berufsschulen gehört, den Einsatz ihrer Ressourcen gemessen
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2769.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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als erste Fremdsprache Englisch unterrichtet. - Ab der fünften Primarklasse kann Französisch als Freifach angeboten werden. - Der obligatorische Französischunterricht erfolgt ab der Sekundarstufe I. Sie ere Schülerinnen und Schüler wären die ersten Opfer eines spä- ten Fremdsprachenerwerbs.» 2 2.6 Freifach Das Wahlfachsystem besteht heute ausschliesslich auf der Sekundarstufe I. Es w ird zwischen Wah für alle auf Primarstufe in Frage stellen. Die Entscheidung der Schülerinnen und Schüler für das Freifach müsste aus schulor- ganisatorischen Gründen bereits Mitte der 4. Klasse gefällt werden. Offen ist
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2769.1 - Motionstext
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als erste Fremdsprache Englisch unterrichtet. - Ab der fünften Primarklasse kann Französisch als Freifach angeboten werden. - Der obligatorische Französischunterricht erfolgt ab der Sekundarstufe I. Die
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2771.1 - Motionstext
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Vorlage Nr. 2771.1 Laufnummer 15522 Motion von Beat Sieber betreffend adaptive Leistungstests während der obligatorischen Schulzeit an den ge- meindlichen Schulen des Kantons Zug. vom 11. August 2017
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2794.1b - Beilage 2 Erläuterungsbericht
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14. Erläuterungen zu den Achsen zu den Nachbarn Die Achse Zug - Rotkreuz - Rontal - Luzern resp. Freiamt stellt die zentrale Entwicklungsachse in der Zentralschweiz dar. Mit den grossen unbebauten Bauzonen vorhanden, während das Rontal fliessend in die Stadt Luzern übergeht. Das Rontal und die Achse ins Freiamt dienen vielen Zuger Wegzügern als neue Wohnheimat. Die Reuss bildet das verbindende Element in dieser m dienen können. Heute verbinden viele Zugerinnen und Zuger das eigene Auto mit Individualität, Freiheit oder Status. Die Zukunft wird zeigen, ob das so bleiben wird. Folgen dieser Trends im Bereich «Velo-
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2794.00 - Genehmigung des Bundes
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höherer Ausnützung Fragen der Erschliessung (ÖV, MIV, LV, Energieversorgung), des Städtebaus und des Freiraums in den Planungsprozess miteinbezogen werden. Im Richtplan des Kantons Zug finden sich keine Anf entwickeln müssen. In der Stadtlandschaft sollen hauptsächlich städtebauliche Fragen und Fragen der Freiraumplanung und der Erholung gemeinsam angegangen werden. Betreffend Verkehr sind der öffentliche Verkehr
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2794.3 - Bericht und Antrag der Kommission für Raumplanung
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Umfang soll jedoch nicht festgeschrieben werden. Ein entspre- chender Antrag, den Planenden mehr Freiheit beim Einbezug der Bevölkerung einzuräumen, wurde mit 11 zu 3 Stimmen und ohne Enthaltungen angenommen
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2828.2 - Antwort des Regierungsrats
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April 2017 hat der Regierungsrat im Rahmen von «Finanzen 2019» beschlossen, die KLR nur noch auf freiwilliger Basis weiterzuführen und die Unterstützung durch die Finanzd i- rektion zu reduzieren. Der Beschluss weiterhin unterstützt. Aufgrund dieses Beschlusses führten per Ende 2017 noch 18 Ämter eine KLR auf freiwilliger Basis. 1.2. Arbeitszeit- und Leistungserfassung Grundsätzlich erfassen alle Mitarbeitenden die