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2844.15 - Antrag des Regierungsrats (gesundheitspolizeiliche Tätigkeiten)
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ropraktikerberufes: 130Berufsausübungsbewilligung: 200 bis 240480 12. Bewilligung zur Ausübung des freien Hebammenberufes: 55 bis 100 12. Aufgehoben. 13. Bewilligung zur Ausübung medizinischer Hilfsberufe:
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2845.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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Zuger Kantonalbank nicht zur Umsetzung der VegüV verpflichtet (vgl. Art. 1 Abs. 1 VegüV). Auf freiwilliger Basis und im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten hat die Zuger Kantonal- bank wesentliche Aspekte n bei börsenkotierten Aktiengesellschaften vom 20. November 2013 (VegüV), soweit nicht bereits freiwillig erfolgt, angemessen umgesetzt. Das bewährte System der unbeschränkten, subsidiä- ren Staatsgarantie
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2845.1a - Beilage Entwurf Statuten ZKB
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enrechtlichen Bestimmungen zur Verfügung der Generalversammlung, welche ihn auch zur Bildung von freien oder spezi- ellen Reserven verwenden kann. Artikel 38 Reserven Über Entnahmen aus der allgemeinen
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2857.2 - Antwort des Regierungsrats
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durchaus mit den gleichen Program- men gearbeitet werden. Frage 2a: Gibt es taugliche und adäquate freie Anwendungen zur Bewältigung der Anforderungen im Unterrichtsalltag oder müssen die Schülerinnen und gehören Schul- oder Schülerinnen- bzw. Schülerlizenzen heute zum Standardangebot vieler Anbieter. Auch freie oder kostenlose Anwendungen (bspw. Virenschutz, LibreOffice) kommen zur A n- wendung. Frage 2b: Werden
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2856.2 - Antwort des Regierungsrats
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ihre freiwilligen Angebote der Winterlager, die dieses Jahr von über 500 Schü- lerinnen und Schülern genutzt wurden, künftig sistieren? Die Winterlager sind auf der Sekundarstufe II ein freiwilliges Angebot Schule zum Schluss kommen, keine Winterlager mehr durchzuführen, so kann sie dies angesichts der Freiwilligkeit des Angebots tun. Seite 4/4 2856.2 - 15871 Frage 7: Die Zeichen deuten darauf hin, dass sich
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2857.1 - Interpellationstext
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wenn jede Schülerin und je- der Schüler ein anderes Setup hat? a) Gibt es taugliche und adäquate freie Anwendungen zur Bewältigung der Anforderungen im Unterrichtsalltag oder müssen die Schülerinnen und
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2904.5 - Ergebnis der 1. Lesung
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en oder Lohnausweise und andere Beschei- nigungen Dritter zur Täuschung gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft. Eine bedingte Strafe kann mit Busse bis zu 10'000 abgezogene Steu- ern zu ihrem oder seinem bzw. einer oder eines andern Nutzen verwendet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft. Eine be- dingte Strafe kann mit Busse bis zu 10'000 Tätigkeit besteht aus dem einbezahlten Aktien-, Grund- oder Stammkapital, dem Partizipationskapital, dem freien Stiftungsvermögen, den offenen und den aus versteuertem Gewinn gebildeten stillen Reserven. 1a E
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2904.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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Vorlage Nr. 2904.4 Laufnummer 16016 Änderung des Steuergesetzes - sechstes Revisionspaket Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission vom 6. März 2019 Sehr geehrte Frau Präsidentin Sehr geehrte
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2905.1 - Antwort des Regierungsrats
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kürzliche Bericht und Antrag der Kommission für Tiefbau und Gewässer betreffend Kantonsratsbeschluss zur Freigabe eines Objektkredits für das Projekt Sanierung Sihlbruggstrasse (KS P), Vorlage Nr. 2850.3 – Laufnummer
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2904.6 - Ablauf der Referendumsfrist: 3. September 2019
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en oder Lohnausweise und andere Beschei- nigungen Dritter zur Täuschung gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft. Eine bedingte Strafe kann mit Busse bis zu 10'000 abgezogene Steu- ern zu ihrem oder seinem bzw. einer oder eines andern Nutzen verwendet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft. Eine be- dingte Strafe kann mit Busse bis zu 10'000 Tätigkeit besteht aus dem einbezahlten Aktien-, Grund- oder Stammkapital, dem Partizipationskapital, dem freien Stiftungsvermögen, den offenen und den aus versteuertem Gewinn gebildeten stillen Reserven. 1a E