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2123.3a - Synopse
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10 Betteln (§ 14 ÜStG) 100.- 1.11 Vorsätzliches oder fahrlässiges Missachten des Feuer- verbots im Freien (§ 9 Abs. 2 Bst. b in Verbindung mit § 61 Feuerschutzgesetz 4 ) 200.- 3 Polizeigesetz vom 30. November Landschaftsschutz- gesetz) 100.- 4.15 Missachten des Verbots, Wald-, Feld- und Gartenabfäl- len im Freien zu verbrennen (§ 9a in Verbindung mit § 38 EG USG 12 ) 200.- 100.- 12 Einführungsgesetz zum Bundesgesetz
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2123.2a - Anhang Bussenkatalog
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10 Betteln (§ 14 ÜStG) 100.- 1.11 Vorsätzliches oder fahrlässiges Missachten des Feuerverbots im Freien (§ 9 Abs. 2 Bst. b in Verbindung mit § 61 Feuerschutzgesetz3) 200.- 1.12 Vorsätzliches oder fahrlässiges und Landschaftsschutzgesetz) 100.- 4.15 Missachten des Verbots, Wald-, Feld- und Gartenabfällen im Freien zu verbrennen (§ 9a in Verbindung mit § 38 EG USG11) 200.- 10 Gesetz über den Natur- und Landsch
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2153.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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50 (sog. Citytaxe) Rapperswil: Fr. 3.00 Aarau: Fr. 1.00 Teilweise sind diese Taxen oder Abgaben freiwillig (Zürich, Aarau), es gibt auch Städte und Gemeinden ohne Abgaben (Bülach, Affoltern a.A.). d. Leistungen
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2154.3 - Bericht und Antrag der erweiterten Justizprüfungskommission
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muss demnach innerhalb des Richtergremiums g e- funden und allfällige Massnahmen können nur auf freiwilliger Basis ergriffen werden. Der Kantonsrat kann aufgrund der einleitend erwähnten gesetzlichen Regelung
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2154.1 - Bericht und Antrag des Obergerichts
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eines Konflikts innerhalb des Richtergremiums erfolgen und allfällige Massnahmen können nur auf freiwilliger Basis ergriffen werden. Ausgehend von diesen Vorgaben hat das Kantonsgericht beschlossen, insbesondere
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2163.5a - Beilage Revisionsbericht
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Gemeinde Neuheim, Vorleistungen für die Stützmauer P10 und die Strassenentwässerungsleitung, Kredit- freigabe und Ausgabenbewilligung» - Auftragsvergaben und Aufträge Während der Prüfungshandlungen wurden weitere
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1193.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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noch keine 2 1193.2 - 11530 einschneidende Beschränkung des Baugebietes, sondern es fehle an der Freigabe durch die Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer. Gegen die Hortung von Bauland liessen sich erwägen auch das Mittel der Enteignung, um einen Grundeigen- tümer oder eine Grundeigentümerin zur Freigabe von Bauland zu zwingen. Sie erhoffen sich dadurch den Bau erschwinglicher Wohnungen. Damit greifen
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1193.1 - Motionstext
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Baunutzungen zur Verfügung steht, weil deren Besitzer es 2 1193.1 - 11349 unüberbaut lassen und nicht freigeben wollen. Der Grund für dieses Verhalten liegt verständlicherweise darin, dass Grundeigentum von noch 2. Die öffentliche Hand erhält rechtliche Grundlagen um unter bestimmten Vor- aussetzungen ein Freigeben durch Enteignen zu erzwingen oder sogar eine gesetzliche Verpflichtung dies notfalls zu tun. Dies Branche tätiger Unternehmer, dadurch, dass er Grundeigentümer solcher Spezialzonen ist und über deren Freigabe entscheiden kann, seinen wirtschaftlichen Interessen gegenüber den Anliegen der Allgemeinheit den
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1224.2 - Bericht, Antrag und Antwort des Regierungsrates
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werden. III. Methoden der Besteuerung nach Emissionsverhalten Der Umfang der von einem Fahrzeug freigesetzten Emissionen wird einerseits vom spezifischen Emissionsverhalten (Schadstoffausstoss pro Streck
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1225.1 - Motionstext
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KANTON ZUG VORLAGE NR. 1225.1 (Laufnummer 11448) MOTION TONI KLEIMANN BETREFFEND EINFÜHRUNG EINER SCHIFFFAHRTSSTEUER (VORLAGE NR. 7797) BERICHT UND ANTRAG DES REGIERUNGSRATES VOM 16. MÄRZ 2004 Sehr ge