-
1314.2 - Antwort des Regierungsrates
-
hat die Gemeinden angewiesen, für eine Siedlungsqualität unter Einbezug der Umgebungs- und Freiraumgestaltung usw. zu sorgen (Richtplanbeschluss S 5.1.1). Den Kanton selber und die Einwohnergemeinden hat t von Arbeitskräften, wirtschaftliches und politisches Umfeld, Bildungsangebot, Kultur- und Freizeitangebot usw., nicht mehr berücksichtigt werden. Der Kanton soll deshalb ein Konzept erarbeiten, damit
-
1314.1 - Interpellationstext
-
von Arbeitskräften - wirtschaftliches und politisches Umfeld - Bildungsangebot - Kultur- und Freizeitangebot - usw. Die Umsetzung der NFA und insbesondere die Finanzierung des höheren Beitrages an den
-
1210.3 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
-
KANTON ZUG VORLAGE NR. 581.10/754.9/1210.3 (Laufnummer 12076) GENEHMIGUNG DER SCHLUSSABRECHNUNG FÜR DEN NEUBAU DER STRAFANSTALT ZUG BERICHT UNG ANTRAG DES REGIERUNGSRATES VOM 30. MAI 2006 Sehr geehrte
-
1250.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
-
KANTON ZUG VORLAGE NR. 1250.3 (Laufnummer 11629) ZUGER FINANZ- UND AUFGABENREFORM (ZFA) AUFGABENTEILUNG KANTON-GEMEINDEN (1. PAKET) BERICHT UND ANTRAG DER VORBERATENDEN KOMMISSION VOM 12. DEZEMBER 200
-
1250.3a - Beilage 1
-
Gruppen, die aktuelle Jugendprobleme zu lösen suchen und gefährdeten Jugendlichen eine sinnvolle Freizeitgestaltung ermöglichen. 2 (neu) Zur Sicherstellung der Professionalität und Qualität führt der Kanton
-
1250.6 - Antrag von Anna Lustenberger-Seitz, Monika Barmet und Andrea Erni zur 2. Lesung
-
egedienst Begründung: Das Ergebnis der 1. Lesung, dass der Schulzahnpflegedienst nur noch als freiwilliger gemeindlicher Schuldienst existieren soll, hat in unserem Kanton unzählige Diskus- sionen ausgelöst
-
1250.6a - Beilage
-
noch auf freiwilliger Basis, sind grosse Veränderungen zu erwarten. Auf sich allein gestellte Gemeinden werden sich professionelle Schulzahnpflegehelferinnen nicht leisten können. Freiwillige Helferinnen
-
1262.1 - Bericht und Antrag des Obergerichts
-
für die er im Kanton Zug ca. 20 Arbeitstage unbezahlten Urlaub nehmen würde. Um diese unbezahlten Freitage flexibel gestalten und seinen ordentlichen Ferienanspruch (zusätzlich ca. 19 Tage) abdecken zu kön-
-
1271.1 - Motionstext
-
KANTON ZUG VORLAGE NR. 1271.1 (Laufnummer 11570) MOTION VON MANUEL AESCHBACHER UND THOMAS VILLIGER BETREFFEND BEFREIUNG DER JURISTISCHEN PERSONEN VON DER KIRCHENSTEUER VOM 14. OKTOBER 2004 Die Kantons
-
1280.9 - Ablauf der Referendumsfrist: 9. August 2005
-
Stipendien gewährt werden. III. Das Sportgesetz vom 29. August 20024) wird wie folgt geändert: § 4 Freiwilliger Schulsport 2 aufgehoben Abs. 3 wird zu Abs. 2 1) BGS 111.1 2) GS 23, 545 (BGS 423.11) 3) GS 22