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1314.2 - Antwort des Regierungsrates
hat die Gemeinden angewiesen, für eine Siedlungsqualität unter Einbezug der Umgebungs- und Freiraumgestaltung usw. zu sorgen (Richtplanbeschluss S 5.1.1). Den Kanton selber und die Einwohnergemeinden hat t von Arbeitskräften, wirtschaftliches und politisches Umfeld, Bildungsangebot, Kultur- und Freizeitangebot usw., nicht mehr berücksichtigt werden. Der Kanton soll deshalb ein Konzept erarbeiten, damit
1314.1 - Interpellationstext
von Arbeitskräften - wirtschaftliches und politisches Umfeld - Bildungsangebot - Kultur- und Freizeitangebot - usw. Die Umsetzung der NFA und insbesondere die Finanzierung des höheren Beitrages an den
1210.3 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
KANTON ZUG VORLAGE NR. 581.10/754.9/1210.3 (Laufnummer 12076) GENEHMIGUNG DER SCHLUSSABRECHNUNG FÜR DEN NEUBAU DER STRAFANSTALT ZUG BERICHT UNG ANTRAG DES REGIERUNGSRATES VOM 30. MAI 2006 Sehr geehrte
1250.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
KANTON ZUG VORLAGE NR. 1250.3 (Laufnummer 11629) ZUGER FINANZ- UND AUFGABENREFORM (ZFA) AUFGABENTEILUNG KANTON-GEMEINDEN (1. PAKET) BERICHT UND ANTRAG DER VORBERATENDEN KOMMISSION VOM 12. DEZEMBER 200
1250.3a - Beilage 1
Gruppen, die aktuelle Jugendprobleme zu lösen suchen und gefährdeten Jugendlichen eine sinnvolle Freizeitgestaltung ermöglichen. 2 (neu) Zur Sicherstellung der Professionalität und Qualität führt der Kanton
1250.6 - Antrag von Anna Lustenberger-Seitz, Monika Barmet und Andrea Erni zur 2. Lesung
egedienst Begründung: Das Ergebnis der 1. Lesung, dass der Schulzahnpflegedienst nur noch als freiwilliger gemeindlicher Schuldienst existieren soll, hat in unserem Kanton unzählige Diskus- sionen ausgelöst
1250.6a - Beilage
noch auf freiwilliger Basis, sind grosse Veränderungen zu erwarten. Auf sich allein gestellte Gemeinden werden sich professionelle Schulzahnpflegehelferinnen nicht leisten können. Freiwillige Helferinnen
1262.1 - Bericht und Antrag des Obergerichts
für die er im Kanton Zug ca. 20 Arbeitstage unbezahlten Urlaub nehmen würde. Um diese unbezahlten Freitage flexibel gestalten und seinen ordentlichen Ferienanspruch (zusätzlich ca. 19 Tage) abdecken zu kön-
1271.1 - Motionstext
KANTON ZUG VORLAGE NR. 1271.1 (Laufnummer 11570) MOTION VON MANUEL AESCHBACHER UND THOMAS VILLIGER BETREFFEND BEFREIUNG DER JURISTISCHEN PERSONEN VON DER KIRCHENSTEUER VOM 14. OKTOBER 2004 Die Kantons
1280.9 - Ablauf der Referendumsfrist: 9. August 2005
Stipendien gewährt werden. III. Das Sportgesetz vom 29. August 20024) wird wie folgt geändert: § 4 Freiwilliger Schulsport 2 aufgehoben Abs. 3 wird zu Abs. 2 1) BGS 111.1 2) GS 23, 545 (BGS 423.11) 3) GS 22

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