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1280.7 - Antrag der Alternativen Fraktion zur 2. Lesung zum Sportgesetz
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des Personalaufwandes und der Beiträge mit Zweckbindung zum Sportgesetz folgenden Antrag: § 4 Freiwilliger Schulsport 1 unverändert 2 Er gewährt ihnen einen vom Regierungsrat festzulegenden Pauschalbei-
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1290.1 - Motionstext
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von Arbeitskräften - wirtschaftliches und politisches Umfeld - Bildungsangebot - Kultur- und Freizeitangebot - usw. 2 1290.1 - 11616 Die Umsetzung der NFA und insbesondere die Finanzierung des höheren Beitrages
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1289.1 - Postulatstext
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ig schlecht versorgt sind, ist die Folge eine Zunahme von motori- siertem Individualverkehr für Freizeit und Einkaufen. __________ 300/sk
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1297.04 - Anträge der erweiterten Justizprüfungskommission
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srichter angeord- neten … § 56bis b) Kostenauflage bei Freispruch 1 Wird der Beschuldigte freigesprochen, so … 2 unverändert 3 Bei Freisprechung wegen Schuldunfähigkeit entscheidet das Gericht über den in eine Geld- oder Freiheitsstrafe gemäss Art. 39 Abs. 1 StGB, soweit er die gemeinnützige Arbeit angeord- net hat; 7. Zivilansprüche unabhängig vom Streitwert. 4 Für Freiheitsstrafen von über sechs Monaten 1 Steuerbetrug 1 …, wird mit Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bis zu zehn Tagessätzen bestraft. § 230 Abs. 1 Veruntreuung von Quellensteuern 1 …, wird mit Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bis zu zehn T
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1297.02 - Antrag des Obergerichtes und des Regierungsrates
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srichter angeord- neten … § 56bis b) Kostenauflage bei Freispruch 1 Wird der Beschuldigte freigesprochen, so … 2 unverändert 3 Bei Freisprechung wegen Schuldunfähigkeit entscheidet das Gericht über den in eine Geld- oder Freiheitsstrafe gemäss Art. 39 Abs. 1 StGB, soweit er die gemeinnützige Arbeit angeord- net hat; 7. Zivilansprüche unabhängig vom Streitwert. 4 Für Freiheitsstrafen von über sechs Monaten 1 Steuerbetrug 1 …, wird mit Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bis zu zehn Tagessätzen bestraft. § 230 Abs. 1 Veruntreuung von Quellensteuern 1 …, wird mit Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bis zu zehn T
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1310.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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verankert werden. Andererseits soll der Regierungsrat bei der Zusammensetzung der Kommission mehr Freiheiten im Sinne einer ausgewogenen Interessenvertretung erhalten. Damit wird die Denkmal- kommission bei
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1309.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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UVEK zeigt Bundesrat Leuenberger Verständnis für das Anliegen des Kantons Zug. Die Kompetenz zur Freigabe gesperrter Gelder aus dem FinöV- Fonds liege jedoch beim Parlament, das UVEK könne deshalb keine
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1311.2 - Antwort des Regierungsrates
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KANTON ZUG VORLAGE NR. 1311.2 (Laufnummer 11715) INTERPELLATION DER ALTERNATIVEN FRAKTION BETREFFEND DER ANGEKÜNDIGTEN SENKUNG DER VERZINSUNG DER GUTHABEN BEI DER KANTONALEN PENSIONSKASSE (VORLAGE NR.
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1319.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Bund die nötigen Kredite gestützt auf seine Mehrjahresplanung und die jeweilige Jahrestranche freigegeben hat. Mit Bundesmitteln ist vorerst nur für die neue Sole- und Salzbeladeanlage fest zu rechnen
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1191.4 - Bericht und Antrag der erweiterten Staatswirtschaftskommission
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vermindert. Durch den Aufwand- überschuss und die Kompensation der zusätzlichen Abschreibungen hat das freie Eigenkapital um rund 43 Mio. Franken abgenommen, beläuft sich lediglich noch auf 46.6 Mio. Franken eichs und der Auf- gaben zwischen Bund und Kantonen (NFA) müsste jetzt dringend insbesondere das freie Eigenkapital geäufnet werden können. 6 1235.1/1173.3/1191.4 - 11484 1.4 Gesetzgebende Behörden und