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1291.2 - Bericht und Antrag der Strassenbaukommission
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KANTON ZUG VORLAGE NR. 1291.2 (Laufnummer 11663) VOLLZUG DES STRASSENBAUPROGRAMMES 2004 - 2011 KREDITBEGEHREN ÖV 22 UND BU 22 KANTONSSTRASSE H, STADT ZUG BETREFFEND ERSTELLUNG EINER BUSSPUR UND TEILWE
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1300.10 - Bericht und Antrag der Kommissionsminderheit
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Rechte. Das bein- haltet insbesondere den Grundsatz, dass jedes Abstimmungs- und Wahlverfahren den freien Willen der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger zuverlässig und unver- fälscht zum Ausdruck bringen muss
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1306.2 - Bericht, Antrag und Antwort des Regierungsrates
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werden. III. Methoden der Besteuerung nach Emissionsverhalten Der Umfang der von einem Fahrzeug freigesetzten Emissionen wird einerseits vom spezifischen Emissionsverhalten (Schadstoffausstoss pro Streck
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1316.03 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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KANTON ZUG VORLAGE NR. 1316.3 (Laufnummer 12062) GESETZ ÜBER DEN GEBÜHRENTARIF IM GRUNDBUCHWESEN (GRUNDBUCHGEBÜHRENTARIF) BERICHT UND ANTRAG DER VORBERATENDEN KOMMISSION VOM 23. MÄRZ 2006 Sehr geehrte
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1316.07 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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folgt zu belassen: «b) von gemeinnützigen Institutionen, soweit sie nach kantonalem Recht steuerbe- freit sind;» Begründung: Die Stawiko ist damit einverstanden, § 5 (alt) in § 4 Abs. 1 Bst b (neu) zu integrieren
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1316.10 - Anträge der Kommission
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Antrag der Kommission vom 11. Dezember 2006 (Bemerkung: Vom Kantonsrat am 26. Oktober 2006 bereits beschlossene Änderungen sind fett hervorge- hoben.) Gesetz über den Gebührentarif im Grundbuchwesen (
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1316.04 - Antrag der vorberatenden Kommission
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Gesetzlicher Erlass über den Gebührentarif im Grundbuchwesen (Grundbuchgebührentarif) vom ….. Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf Art. 954 des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB) vom 10.
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1328.2 - Antwort des Regierungsrates
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ung zwecks Durchführung eines Ermittlungsverfahrens. Wird durch den Richter eine unbedingte Freiheitsstrafe ausgesprochen und kann die Per- son nicht mehr betroffen werden, erfolgt wiederum eine Ausschreibung hat oder die gesetzlich vorgesehene Maximalhaftdauer von neun Monaten ausgeschöpft ist, nicht freiwillig aus und ersuchen um Nothilfe, können sie seit April 2005 in einer ehemaligen Asylunterkunft unterkommen zu verlassen. Zudem wurden 8'485 Personen durch die Kantone ausgeschafft, 14'034 Personen sind freiwillig in ihr Heimatland zurückgekehrt. Im selben Zeitraum sind im Kanton Zug 427 Personen untergetaucht
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1327.2 - Antwort des Regierungsrates
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KANTON ZUG VORLAGE NR. 1327.2 (Laufnummer 11888) INTERPELLATION VON THOMAS LÖTSCHER BETREFFEND KOOPERATION IM TELEKOMMUNIKATIONSBEREICH (VORLAGE NR. 1327.1 - 11699) ANTWORT DES REGIERUNGSRATES VOM 13.
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1220.2 - Antwort des Regierungsrates
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KANTON ZUG VORLAGE NR. 1220.2 (Laufnummer 11455) INTERPELLATION VON ANNA LUSTENBERGER-SEITZ UND MAJA DÜBENDORFER CHRISTEN BETREFFEND GEPLANTE „REGIONALE STUNDENTAFEL 2005“ AUF DER PRIMARSTUFE (VORLAGE