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1247.2 - Bericht und Antrag der Strassenbaukommission
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ation zusätzliche landschaftspflegerische Untersuchungen. Diese Untersuchungen stellten einen freiwilligen Zwischenschritt des Kantons dar, der in einer derartigen Ausführlichkeit bis heute in dieser frühen
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1247.3 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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KANTON ZUG VORLAGE NR. 1247.3 (Laufnummer 11552) VOLLZUG DES STRASSENBAUPROGRAMMES 2004 - 2011 KREDITBEGEHREN PR 21 OBJEKTKREDIT FÜR DAS GENERELLE PROJEKT DES NEUEN ANSCHLUSSES DER BERGGEMEINDEN AN DI
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1256.2 - Antwort des Regierungsrates
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sächlichen Verkehrszunahmen um rund 15-20 % höher liegen. Weiter ist davon aus- zugehen, dass der Freizeitverkehr (heute bereits rund 50 % aller Fahrten) weiter zu- nimmt. Die Auswertung der Pendlerzahlen der
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1280.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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n und die Ge- meinden beim Aufbau des freiwilligen Schulsportes nur noch bis Ende 2006 finanziell zu unterstützen. Die Kommission anerkennt, dass der freiwillige Schulsport für die Jugendförderung wichtig für Er- ziehungsberechtigte durchaus zumutbar, wenn sie den Gemeinden kleine Beiträge für den freiwilligen Schulsport entrichten müssen, welche diejenigen vom Kanton vorgesehenen mehr als wettmachen können gesprochen werden und 1280.3 - 11662 7 damit die Gemeinden, die heute bereits mit dem Aufbau des freiwilligen Schulsportes begonnen haben, genügend Zeit erhalten, um ihre Arbeit abzuschliessen. Beschluss:
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1280.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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der Antrag gestellt, die kantonalen Beiträge an die Gemeinden für den Aufbau von Angeboten des freiwilligen Schulsportes nicht bereits auf den 1. August 2006 einzustellen sondern bis zum 1. August 2008 verlängert werden. Im Jahr 2005 (Schuljahr 2004/2005) werden voraussichtlich 56‘000.- für den freiwilligen Schulsport aufgewendet. Im Jahr 2006 (Schuljahr 2005/2006) wird mit einem Betrag von 60'000.- bedrohlichen Umfang zunehmen würden. Gegen diesen Antrag wurde vorgebracht, dass es sich beim freiwilligen Schulsport klar um eine gemeindliche Aufgabe handle. Es sei richtig, wenn der Kanton die Auf-
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1280.3a - Beilage - Synoptische Darstellung der Gesetzesänderungen
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416.21) Bisherige Formulierung Antrag des Regierungsrates vom 9. November 2004 Seite 3 von 6 § 4 Freiwilliger Schulsport 1 Der Kanton unterstützt die Gemeinden beim Aufbau des «freiwilligen Schulsports». Anlässe durchführen. III. Das Sportgesetz vom 29. August 20021) wird wie folgt geändert: § 4 Freiwilliger Schulsport 1 unverändert 2 aufgehoben Abs. 3 wird zu Abs. 2 § 6 Kantonsbeiträge 1 Der Kanton trägt
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1280.5 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
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Stipendien gewährt werden. III. Das Sportgesetz vom 29. August 20024) wird wie folgt geändert: § 4 Freiwilliger Schulsport 2 aufgehoben Abs. 3 wird zu Abs. 2 1) BGS 111.1 2) GS 23, 545 (BGS 423.11) 3) GS 22
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1280.2 - Antrag des Regierungsrates
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Stipendien gewährt werden. III. Das Sportgesetz vom 29. August 20024) wird wie folgt geändert: § 4 Freiwilliger Schulsport 2 aufgehoben Abs. 3 wird zu Abs. 2 1) BGS 111.1 2) GS 23, 545 (BGS 423.11) 3) GS 22
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1300.04 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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Entwurfs, nach welcher die Urnen „an den letzten zwei Tagen“ vor dem Abstimmungssonntag, also am Freitag und Samstag, offen zu halten sind, stiess insbesondere bei den Gemeinden auf Widerstand. Die Kommis- enthält. Diese Bestimmung trägt der bundesgerichtlichen Rechtsprechung Rechnung, nach welcher ein freiwilliger Verzicht auf das Stimmgeheimnis nicht zulässig ist. - § 19 umschreibt demgegenüber die allgemeinen
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1321.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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eine zusätzliche Mehrbelastung dar. Es ist aber positiv zu bewerten, dass die Vereinbarung auf Freiwilligkeit beruht. Zudem sei daran erinnert, dass Nehmerkantone im Rahmen der NFA in Zukunft zu Leistun Kantons Zug ist schliesslich positiv zu werten, dass bei der Ausarbei- tung der Vereinbarung die Freiheit des Handelns stets gewährleistet ist. Später könnte der Bund auf der Grundlage der NFA die Kantone