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2122.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
Bestimmungen zur Sozial- und Nothilfe sowie zur Integrationsförderung. Der verbleibende gesetzgeberische Freiraum ist gering, da die materiell-rechtlichen Vorgaben betreffend Ein- und Ausreise, Auf- enthalt und Maghreb" straffälligen Migrantinnen und Migranten aus diesen Staaten einen finanziellen A n- reiz zur freiwilligen Rückreise. Bei vielen dieser Menschen ist keine zwangsweise Ausschaffung möglich. Es ist eine
2169.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Vorlage Nr. 2169.1 Laufnummer 14128 Verfassungsinitiative betreffend "JA zu Personenwahlen" (Majorzinitiative) Bericht und Antrag des Regierungsrates vom 10. Juli 2012 Sehr geehrte Frau Präsidentin Se
2168.7a - Anhang
irektionen beschliesst: I. I. Allgemeine Bestimmungen Art. 1 Zweck 1 Die Vereinbarung regelt den freien Zugang zu den gemäss Bundesgesetz über die Berufsbildung vom 13. Dezember 2002 (Berufsbildungsgesetz
2194.3c - Beilage 3
Lohn kann insbesondere dann ganz oder teilweise entzogen bzw. zurückgefor- dert werden, wenn die freigestellte Person wiederholt oder schwer ihre Berufspflichten verletzt oder in an- derer Weise ihre Vert
2194.3a - Beilage 1
Datenschutzstelle Datenschutzstelle, Postfach 156, 6301 Zug T direkt 041 728 31 87 rene.huber@zg.ch Zug, 25. Januar 2013 HREE Revision des Gesetzes über das Arbeitsverhältnis des Staatspersonals (Pers
2194.4 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
Lohn kann insbesondere dann ganz oder teilweise entzogen bzw. zu- rückgefordert werden, wenn die freigestellte Person wiederholt oder schwer ihre Berufspflichten verletzt oder in anderer Weise ihre Vertra abweichen. § 10bis (neu) Vorsorgliche Massnahmen 1 Eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter kann freigestellt werden, wenn öf- fentliche oder betriebliche Interessen dies erfordern. 2 Die zuständige Instanz § 34 Abs. 2 (geändert) 2 Soweit die Ausübung eines öffentlichen Nebenamts nicht in der arbeits- freien Zeit möglich ist, wird bezahlter Urlaub bis zu 12 Arbeitstagen pro Kalenderjahr gewährt. Bei Tei
2194.5 - Ablauf der Referendumsfrist: 7. Januar 2014
Lohn kann insbesondere dann ganz oder teilweise entzogen bzw. zu- rückgefordert werden, wenn die freigestellte Person wiederholt oder schwer ihre Berufspflichten verletzt oder in anderer Weise ihre Vertra abweichen. § 10bis (neu) Vorsorgliche Massnahmen 1 Eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter kann freigestellt werden, wenn öf- fentliche oder betriebliche Interessen dies erfordern. 2 Die zuständige Instanz § 34 Abs. 2 (geändert) 2 Soweit die Ausübung eines öffentlichen Nebenamts nicht in der arbeits- freien Zeit möglich ist, wird bezahlter Urlaub bis zu 12 Arbeitstagen pro Kalenderjahr gewährt. Bei Tei
2055.1 - Bericht und Antrag der erweiterten Staatswirtschaftskommission
beurteilt. 3.2. Ertragsüberschussverwendung Auf Seite 31 ist ersichtlich, dass der Ertragsüberschuss dem freien Eigenkapital zugewiesen ist. Dies entspricht § 18 des Finanzhaushaltgesetzes vom 31. August 2006 Kenntnis genommen. 12. Anträge Gemäss § 18 FHG ist der Ertragsüberschuss von 414'031.45 Franken dem freien Eigenkapital zuzuweisen, sofern der Kantonsrat nicht eine andere Verwendung beschliesst. In diesem
2059.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
kann für den motorisierten Individualverkehr Linie 6 Linien 4 + 8 2059.1 - 13813 Seite 5/15 (MIV) freigegeben werden. Die Belastungen auf der Alten Steinhauserstrasse bleiben in etwa unverändert, allerdings fentlichen Verkehrs sowie die Leistungsfähigkeit und die Verkehrssicherheit weiter gewährleistet werden. Freie Strecke Die heute zweispurige Zufahrt auf den Knoten Alpenblick wird um zwei Fahrspuren erweitert Vorlage Nr. 2059.1 Laufnummer 13813 Kantonsratsbeschluss betreffend Freigabe eines Objektkredites für das Projekt Kantonsstrasse F, Alte Stein- hauser-/Hinterbergstrasse, Teilstrecke Knoten Alpenblick
2061.1 - Bericht und Antrag der Justizprüfungskommission
der Geschäftslast machte es aber auch im Berichtsjahr noch nicht notwendig, die seit 1. Januar 2009 freie Gerichtsschreiberstelle wieder zu besetzen. Die ältesten Pendenzen im Zeitpunkt der Visitation betreffen

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