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2060.7a - Beilage Revisionsbericht 48a-2020
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zugestellt: - Kredit-Schlussabrechnung vom 11. Oktober 2019 - KRB vom 24. November 2011 betreffend Freigabe eines Objektkredites für das Projekt Bustras- see Unterführung Sumpf, Teilstrecke Knoten Chamerried
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2060.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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Vorlage Nr. 2060.4 Laufnummer 13879 Kantonsratsbeschluss betreffend Freigabe eines Objektkredites für das Projekt Bustrassee Unterführung Sumpf, Teilstrecke Knoten Chamerried bis Knoten Steinhauser- / 1. Ausgangslage Die Ausgangslage ist im Bericht des Regierungsrates beschrieben. Es geht um die Freigabe eines Objektkredites von 30.8 Mio. Franken, wobei sowohl vom Bund als auch von der Ge- meinde S
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2060.7 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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Vorlage Nr. 2060.7 Laufnummer 16678 Genehmigung der Schlussabrechnung zum Kantonsratsbeschluss betreffend Objektkredit für das Projekt KS F, Bustrassee Unterführung Sumpf, Teilstrecke Knoten Chamerrie
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2060.6 - Ablauf der Referendumsfrist: 31. Januar 2012
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Kantonsratsbeschluss betreffend Freigabe eines Objektkredites für das Projekt Bustrassee Unterführung Sumpf, Teilstrecke Knoten Chamerried bis Knoten Steinhauser-/Chollerstrasse, Gemeinden Cham, Steinhausen
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2060.5 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
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Kantonsratsbeschluss betreffend Freigabe eines Objektkredites für das Projekt Bustrassee Unterführung Sumpf, Teilstrecke Knoten Chamerried bis Knoten Steinhauser-/Chollerstrasse, Gemeinden Cham, Steinhausen
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2068.8 - Ablauf der Referendumsfrist: 4. Juni 2012
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ge- worden sind, für das betroffene Grundstück beim Grundbuch zur Anmerkung angemeldet werden. Freiwillige Anmerkungen bleiben vorbehalten. 6 Der Regierungsrat bestimmt das In-Kraft-Treten der §§ 21 und
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2070.1 - Motionstext
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Falls dem so ist, sind diese ersatzlos zu streichen. Begründung: Beim Vollzug von Freiheitsstrafen und freiheitsentziehenden Massnahmen kann gemäss Art. 84 Abs. 6 des Schweizerischen Strafgesetzbuches dem
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2071.1a - Beilage
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Regierungsrat Auszug aus dem Protokoll Sitzung vom 30. August 2011 ek Versandt am Volkswahlen und Volksabstimmungen - Stille Wahl eines Mitgliedes des Obergerichtes (Gewählterklärung) - Ersatzwahl für
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2076.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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des Sexualunterrichts vor Beginn der 5. Pri- marschule werde gewährleistet, dass die genannten Freiheitsrechte vor dem Eingriff durch ei- nen ideologisch gefärbten staatlichen Sexualunterricht bestmöglich Entsprechendes ist im Kanton Zug nicht vorge- sehen. 3.3. Bildungs- und Erziehungsauftrag und Freiheitsrechte Es gehört zum Auftrag der Volksschule, dass der Unterricht von allen Kindern unabhängig von ihrem
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2076.1 - Motionstext
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Kirche, Ziff. 2331 ff.). Seite 2/2 2076.1 - 13880 4. Der Staat muss den von den vorgenannten Freiheitsrechten garantierten staatsfreien Be- reich respektieren, umso mehr als das Schulgesetz festhält, die Egalitarismus, Feminismus oder eben Gleichberechtigung der „sexuellen Ausrichtungen“) in die von den Freiheitsrechten geschützten Sphären ein- zugreifen. Wachsamkeit tut not. 5. Das Verbot des Sexualunterrichts frühen staatlichen Sexualunterricht greift in verschiedene verfas- sungsrechtlich garantierte Freiheitsrechte der Eltern und der Kinder ein, so etwa in das Recht auf geistige Unversehrtheit (Art. 10 Abs