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1422.1 - Interpellationstext
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Umsatz generieren. Dabei handelt es sich um einen "Angebotsmarkt", der insbesondere auch auf Freizeitangebote fokussiert und die Investitionen in UMTS rentabilisieren soll. Heerscharen von Marketingleuten
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1428.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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KANTON ZUG VORLAGE NR. 1428.3 (Laufnummer 12095) ÄNDERUNG DES GESETZES BETREFFEND INDIVIDUELLE PRÄMIENVERBILLIGUNG IN DER KRANKENPFLEGEVERSICHERUNG BERICHT UND ANTRAG DER VORBERATENDEN KOMMISSION VOM
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1438.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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hohen Mehrkosten darauf verzichtet wird, direkte Züge von Zug in das Freiamt zu führen. Pro Stunde fährt jedoch ein Zug aus dem Freiamt nach Rotkreuz mit Umstei- gemöglichkeiten nach Luzern und Zug. In der
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1446.3 - Bericht und Antrag der erweiterten Justizprüfungskommission
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sichergestellt werden, dass die Polizei z.B. nach der Einstellung eines Strafverfahrens oder nach einem Freispruch bei ihr vorhandene Akten fristgerecht vernichtet. Zum Schutz der Bürger schlagen wir daher vor
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1341.06 - Anträge der vorberatenden Kommission
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Gesetzes von juristischen Personen, die nach § 57 Bst. e–h dieses Gesetzes von der Steuerpflicht be- freit sind. § 195 2 Liegt die massgebende Handänderung mehr als 25 Jahre zurück, kann die steuerpflichtige Kosten selber trägt und diese 5 Prozent des massgebenden Reineinkom- mens übersteigen; 2 b) die freiwilligen Leistungen von Geld und übri- gen Vermögenswerten an den Bund, die Kan- tone und die Gemeinden 3 wird zu Abs. 5. 4 § 60 Bst. c Zum geschäftsmässig begründeten Aufwand gehören auch: c) die freiwilligen Leistungen von Geld und übri- gen Vermögenswerten bis zu 20 Prozent des Reingewinns an den Bund
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1341.08 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
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Gesetzes von juristischen Personen, die nach § 57 Bst. e–h dieses Gesetzes von der Steuerpflicht be- freit sind. § 191 Abs. 1 b) bei Ersatzbeschaffung 1 Anspruch (…) infolge a) (…), soweit der Veräusserungserlös Kosten selber trägt und diese 5 Prozent des massgebenden Reineinkom- mens übersteigen; b) die freiwilligen Leistungen von Geld und übrigen Vermögenswerten an den Bund, die Kantone und die Gemeinden sowie Rechte und Pflichten ein. § 60 Bst. c Zum geschäftsmässig begründeten Aufwand gehören auch: c) die freiwilligen Leistungen von Geld und übrigen Vermögenswerten bis zu 20 Prozent des Reingewinns an den Bund
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1341.11 - Ablauf der Referendumsfrist: 6. Juni 2006
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Gesetzes von juristischen Personen, die nach § 57 Bst. e–h dieses Gesetzes von der Steuerpflicht be- freit sind. § 191 Abs. 1 b) bei Ersatzbeschaffung 1 Anspruch (…) infolge a) (…), soweit der Veräusserungserlös Kosten selber trägt und diese 5 Prozent des massgebenden Reineinkom- mens übersteigen; b) die freiwilligen Leistungen von Geld und übrigen Vermögenswerten an den Bund, die Kantone und die Gemeinden sowie Rechte und Pflichten ein. § 60 Bst. c Zum geschäftsmässig begründeten Aufwand gehören auch: c) die freiwilligen Leistungen von Geld und übrigen Vermögenswerten bis zu 20 Prozent des Reingewinns an den Bund
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1352.2 - Antwort, Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Entfernung zu den Geschäftsquartieren von Zug. Das Areal sei für geho- bene Wohnnutzung und Büros für freischaffende Berufsgruppen, aber auch für öffentliche Nutzungen (Museen usw.) und für die öffentliche Verwaltung war. Das Bebauungskonzept geht davon aus, dass die bestehenden Gebäude erhalten blei- ben und die freien Flächen überbaut werden. Die östlich angrenzende Parzelle der Stadt Zug ist in der Konzeptstudie Mehrwert schafft. - Die Machbarkeitsstudie Dietrich/Untertrifaller belegt, dass eine Überbauung der freien Flächen unter Einbezug von Um- und Anbauten an bestehenden Gebäuden architektonisch und wirtschaftlich
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1351.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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weisen Einführung der wirkungsorientierten Verwaltungsführung der Exekutive und der Verwaltung mehr Freiraum und Eigenverantwortung übertragen werden, ande- rerseits aber die bestehende Entscheidungskompetenz
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1350.1a - Beilage
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< 5-bar-Erdgas- leitung der WWN Fest- setzung L 4, H 11 2 Aargau und Zug 70-bar-Erdgas- leitung Freiamt Fest- setzung H 2, L 4 3 Zug- Biber- see < 5-bar-Erdgas- leitung der WWN Zwischene rgebnis J 9, F < 5-bar-Erdgas- leitung der WWN Fest- setzung L 4, H 11 2 Aargau und Zug 70-bar-Erdgas- leitung Freiamt Fest- setzung H 2, L 4 3 Zug- Biber- see < 5-bar-Erdgas- leitung der WWN Zwischen- ergebnis J 9,