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1452.2 - Antwort des Regierungsrates
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dem Frontalunterricht. Darunter versteht man z.B. Planarbeit (Wochenplan, Dreitagesplan), Freie Arbeit, Freies Schreiben, Schreibkonferenzen, Atelier-Unterricht, Projektunterricht, Werkstattunterricht ausgeführt wurden, entstanden durch die Mandatierung einer Projektleiterin und ihre teilweise Freistellung vom Unterricht sowie durch Sitzungsgelder für eine entsprechende Arbeitsgruppe. Von 2001 bis 2005 Gerechnet wird mit einem Totalaufwand von rund Fr. 16'000.-- pro Lehrperson (inkl. teilweise Freistellung vom Unterricht). Das entspricht einem Totalaufwand von rund Fr. 800'000.-- bis Fr. 960'000.--
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1462.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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bote im Freien erlassen kann, falls Wald- brandgefahr besteht. c. Die Motion erwähnt schliesslich auch Umweltbelastungen, insbesondere durch Feinstaub, die unter anderem durch Feuern im Freien und in Cheminées Brandschutzes ein Verbot für Feuern im Freien anzuordnen, ist unbestritten. Grossmehrheitlich unbe- stritten ist auch, dass in diesem Bereich ein Verbot für Feuern im Freien zentral an- geordnet werden sollte Anordnung eines Verbots für Feuern im Freien aus Gründen des Feuerschutzes? Der Einwand, die Kantonalisierung der Zuständigkeit zur Anordnung des Verbots für Feuern im Freien aus Gründen des Feuerschutzes -
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1462.1 - Motionstext
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(BGS 722.21) zu unterbreiten. Es soll die gesetzliche Grundlage für ein Kantonales Feuerverbot im Freien geschaffen werden. Ebenso müssen die entsprechenden Zuständigkeiten geregelt werden. Begründung: Kantonen fehlen bei uns die gesetzlichen Grundla- gen, damit die Regierung ein absolutes Feuerverbot im Freien anordnen kann. Die Zuständigkeit liegt bei den Gemeindebehörden. Gemäss § 2 des Gesetzes über den Zentralschweizer Umweltdirektoren u.a. folgende Sofortmassnahmen: - Verbot von jeder Art Feuern im Freien - Kein Beheizen von Liegenschaften mit Holz (z.B. Cheminées), wenn andere Wärmequellen vorhanden
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1478.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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den Publikumsverkehr nicht zugänglich sein dürfen, können damit ausschliesslich den Berechtigten freigegeben werden. 1478.1 - 12182 27 5. Neutralisierung der Vergabeerfolge RRB 06.12.05 Fr. 240'000.-- siehe betreffen (GS 28, 243; § 2 Bst. f), zuständig. Bis dahin entschied der Lenkungsausschuss (LA) über die Freigabe dieser Reserveposition. Die Baudirektion setzt den Auf- trag des Regierungsrates auf Stufe Direktion
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1477.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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benachbarten Grundwasserpumpwerks Reifflimatt, indem die Zone öffentliches Interesse Erholung und Freihaltung nach Süden ausgedehnt wird. Der Stadtrat von Zug hält bei dieser Gelegenheit fest, dass die im Vorprüfung). Grundwasserschutz- zone (GS) Erweiterung Zone öffentliches Interesse Erholung und Freihaltung neue Zone öffentliches Interesse Bauten (OeIB) mit abweichender Empfindlichkeitsstuf Neueinzonungen
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1478.1b - Beilage 2
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Öffnung, mit Instrument Free-Flow-Anlage Raumeinrichtung für bereitstehende Speisen und Getränke zur freien Wahl G0, G1, G2, usw. Geschoss im Zentralspital Index B1, B3 „B“ bedeutet definitive Ausführungspläne
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1481.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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2006 kommt zum Schluss, dass die Verkabelung einer 380-kV-Leitung nur dort in Frage komme, wo Freileitungen unmöglich seien. Dies betreffe vorwiegend städtische Bereiche, in denen Verbauungen die Kabelvariante ichtungen hoch seien und die Lebenserwartung von Kunststoffkabeln nur ca. 1/3 derjenigen von Freileitungen betrage. Auch seien Störungsbehebungen von Kabelleitungen teuer, kompliziert und würden mehrere Baar schätzt die Entwertung von direkt und indirekt betroffenen Liegenschaften durch den Bau der Freileitung auf rund 40 Mio. Franken. Die IG ist der Meinung, der Kanton müsse eine Untersuchung sowie ein
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1480.2 - Antwort des Regierungsrates
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Projekt- und Kreditgenehmigungen) bis Ende 2007 baulich fertiggestellt und für den Zweiradverkehr freigegeben werden (vgl. Abb. 1): a) Kantonale Radstrecke Nr. 1; Abschnitt Eielen - Lotenbach sowie Radwegquerung rainstrasse d) b) e) c) a) Abb. 1: Radstrecken, die bis 2007 fertiggestellt und für den Zweiradverkehr freigegeben werden Ausserdem sind diverse Ergänzungen von Signalisationen auf bereits bestehenden öffentlichen
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1483.05 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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verteilen, welche bestimmte Kriterien erfüllen; b) der Regierungsrat beantragt, das Guthaben ins freie Eigenkapital des Kantons zu überführen. Mit dem in Ziffer 4.1 dargestellten Szenario der Stawiko wird
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1484.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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6 Mio. Franken belastet. Es liegen noch keine aktuelleren Zahlen vor. Da Zug bereits heute auf freiwilliger Basis 1.0 Mio. Franken an die Kantone Luzern und Zürich bezahlt, wird in den Jahren 2008, 2009 keiten wieder ab. Das Eigenkapital setzt sich aus den Reserven (gebundenes Eigenkapital) und dem freien Eigenkapital zusammen und entwickelt sich wie folgt: in Mio. Franken Rechnung 2004 Rechnung 2005