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2335.7f - Beilage 6
Devisierung Bauherrenentscheide Detailplanungsfreigabe Freigabe Planung Baufreigabe Freigabe Bauprojekt und KV B a u ü b e r g a b e B e z u g Baufreigabe Freigabe Bauprojekt und KV Realisierungsphase Vorberei
2330.2 - Antwort des Regierungsrates
Vorlage Nr. 2330.2 Laufnummer 14646 Interpellation von Manfred Wenger betreffend Stollen-Wasserkraftwerk Ägerisee – Zugersee und Hochwasserschutz im Ägerital, Baar und Zug (Vorlage Nr. 2330.1 - 14533)
2333.1 - Interpellationstext
en und Bewohner des Ägeritals benützen diese Strasse für ihre tägli che Arbeit, die Schule oder Freizeit und Durchgangsverkehr. Während der Sperrung oder Teilspe r- rung werden die Gemeinden Neuheim, Baar
2343.2 - Antwort des Regierungsrates
Standorte fokussiert und die zeitliche Folge offen gelassen. Mit den Kreditbewilligungen namentlich der Freigabe der Planungskredite hat es jedoch der Ka n- tonsrat jeweils in der Hand, öffentliche Bauten und
2344.1 - Interpellationstext
verpönt (vgl. Art. 34 Abs. der Bundesverfassung, wonach die Gara n- tie der politischen Rechte die freie Willensbildung schützt, und die dazu gehörige Rechtspr e- chung und juristische Lehre). Dies vora
1129.1 - Bericht und Antrag der erweiterten Staatswirtschaftskommission
unbezahlter Urlaub bewilligt, um in Kanada zu leben und sich weiterzubilden. Die Stelle wird ihm freigehalten und die gesetzliche Kündigungsfrist ist weiterhin ge- währleistet. Diese Regelung scheint sehr
1131.1 - Bericht und Antrag der Justizprüfungskommission
KANTON ZUG VORLAGE NR. 1131.1 (Laufnummer 11186) RECHENSCHAFTSBERICHT DES VERWALTUNGSGERICHTES ÜBER DIE JAHRE 2001 UND 2002 BERICHT UND ANTRAG DER JUSTIZPRÜFUNGSKOMMISSION VOM 4. JUNI 2003 Sehr geehrt
2251.04 - Antrag der vorberatenden Kommission
die Ver- fassung und die Gesetze des Bundes und des Kantons getreu zu befolgen, die Rechte und Freiheiten des Volkes zu achten und zu schüt- zen, die Ehre und Wohlfahrt des Kantons zu fördern und überhaupt gelobe, die Verfassung und die Gesetze des Bundes und des Kantons getreu zu befolgen, die Rechte und Freiheiten des Volkes zu achten und zu schützen, die Ehre und Wohlfahrt des Kantons zu fördern und überhaupt Sitzungstermin und die Traktandenliste werden in der Regel im Amtsblatt am zweitletz- ten und am letzten Freitag vor der Sitzung be- kannt gegeben. 3 Die Einberufung erfolgt gemäss § 41 Abs. 2 dieser Geschäftsordnung
2341.2 - Antwort des Regierungsrates
Standorte fokussiert und die zeitliche Folge offen gelassen. Mit den Kreditbewilligungen namentlich der Freigabe der Planungskredite hat es jedoch der Ka n- tonsrat jeweils in der Hand, öffentliche Bauten und
2264.1 - Bericht und Antrag der erweiterten Staatswirtschaftskommission
der Jahresrechnung 2013 ausgewiesen werden. Der Ertragsüberschuss 2012 ist gemäss § 18 Abs. 1 im freien Eigenkapital verbucht. Für die Ertragsüberschussverwendung stellt der Regierungsrat in der Vorlage

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