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2335.7f - Beilage 6
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Devisierung Bauherrenentscheide Detailplanungsfreigabe Freigabe Planung Baufreigabe Freigabe Bauprojekt und KV B a u ü b e r g a b e B e z u g Baufreigabe Freigabe Bauprojekt und KV Realisierungsphase Vorberei
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2330.2 - Antwort des Regierungsrates
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Vorlage Nr. 2330.2 Laufnummer 14646 Interpellation von Manfred Wenger betreffend Stollen-Wasserkraftwerk Ägerisee – Zugersee und Hochwasserschutz im Ägerital, Baar und Zug (Vorlage Nr. 2330.1 - 14533)
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2333.1 - Interpellationstext
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en und Bewohner des Ägeritals benützen diese Strasse für ihre tägli che Arbeit, die Schule oder Freizeit und Durchgangsverkehr. Während der Sperrung oder Teilspe r- rung werden die Gemeinden Neuheim, Baar
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2343.2 - Antwort des Regierungsrates
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Standorte fokussiert und die zeitliche Folge offen gelassen. Mit den Kreditbewilligungen namentlich der Freigabe der Planungskredite hat es jedoch der Ka n- tonsrat jeweils in der Hand, öffentliche Bauten und
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2344.1 - Interpellationstext
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verpönt (vgl. Art. 34 Abs. der Bundesverfassung, wonach die Gara n- tie der politischen Rechte die freie Willensbildung schützt, und die dazu gehörige Rechtspr e- chung und juristische Lehre). Dies vora
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1129.1 - Bericht und Antrag der erweiterten Staatswirtschaftskommission
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unbezahlter Urlaub bewilligt, um in Kanada zu leben und sich weiterzubilden. Die Stelle wird ihm freigehalten und die gesetzliche Kündigungsfrist ist weiterhin ge- währleistet. Diese Regelung scheint sehr
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1131.1 - Bericht und Antrag der Justizprüfungskommission
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KANTON ZUG VORLAGE NR. 1131.1 (Laufnummer 11186) RECHENSCHAFTSBERICHT DES VERWALTUNGSGERICHTES ÜBER DIE JAHRE 2001 UND 2002 BERICHT UND ANTRAG DER JUSTIZPRÜFUNGSKOMMISSION VOM 4. JUNI 2003 Sehr geehrt
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2251.04 - Antrag der vorberatenden Kommission
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die Ver- fassung und die Gesetze des Bundes und des Kantons getreu zu befolgen, die Rechte und Freiheiten des Volkes zu achten und zu schüt- zen, die Ehre und Wohlfahrt des Kantons zu fördern und überhaupt gelobe, die Verfassung und die Gesetze des Bundes und des Kantons getreu zu befolgen, die Rechte und Freiheiten des Volkes zu achten und zu schützen, die Ehre und Wohlfahrt des Kantons zu fördern und überhaupt Sitzungstermin und die Traktandenliste werden in der Regel im Amtsblatt am zweitletz- ten und am letzten Freitag vor der Sitzung be- kannt gegeben. 3 Die Einberufung erfolgt gemäss § 41 Abs. 2 dieser Geschäftsordnung
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2341.2 - Antwort des Regierungsrates
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Standorte fokussiert und die zeitliche Folge offen gelassen. Mit den Kreditbewilligungen namentlich der Freigabe der Planungskredite hat es jedoch der Ka n- tonsrat jeweils in der Hand, öffentliche Bauten und
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2264.1 - Bericht und Antrag der erweiterten Staatswirtschaftskommission
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der Jahresrechnung 2013 ausgewiesen werden. Der Ertragsüberschuss 2012 ist gemäss § 18 Abs. 1 im freien Eigenkapital verbucht. Für die Ertragsüberschussverwendung stellt der Regierungsrat in der Vorlage