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1095.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Gleiche gilt aber auch für Verkaufsstellen, welche als Nebenbetriebe z.B. einer Tankstelle oder Freizeitanlage (Badeanstalt, Tennisplatz, Golfplatz) angegliedert sind (Bst. n). Es ist heute längst üblich rates (Nrn. 786.2 - 10278) einver- standen erklären, wonach eine Änderung des Gesetzes mit mehr Freiraum an Werktagen angezeigt sei. Der Regierungsrat hielt aber am grundsätzlichen Laden- öffnungsverbot
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1093.6 - Ablauf der Referendumsfrist: 4. November 2003
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zur Bekämpfung von Missbräuchen im Zinswesen6). 3. Abschnitt Freiwillige öffentliche Versteigerung § 11 Sachliche Zuständigkeit Freiwillige öffentliche Versteigerungen sind unter der Leitung und Ver- Diese versteigert die Gegenstände gestützt auf die erhaltenen Angaben. § 14 Veröffentlichung 1 Freiwillige öffentliche Versteigerungen sind rechtzeitig im Amtsblatt des Kantons Zug bekannt zu machen. Dabei 211.22 4) SR 151.1 5) BGS 216.5 6) BGS 216.2 3 § 12 Örtliche Zuständigkeit Die Durchführung von freiwilligen öffentlichen Versteigerungen obliegt der Gantbeamtung: a) bei Fahrnisversteigerungen am Ort der
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1093.5 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
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zur Bekämpfung von Missbräuchen im Zinswesen6). 3. Abschnitt Freiwillige öffentliche Versteigerung § 11 Sachliche Zuständigkeit Freiwillige öffentliche Versteigerungen sind unter der Leitung und Ver- Diese versteigert die Gegenstände gestützt auf die erhaltenen Angaben. § 14 Veröffentlichung 1 Freiwillige öffentliche Versteigerungen sind rechtzeitig im Amtsblatt des Kantons Zug bekannt zu machen. Dabei 211.22 4) SR 151.1 5) BGS 216.5 6) BGS 216.2 3 § 12 Örtliche Zuständigkeit Die Durchführung von freiwilligen öffentlichen Versteigerungen obliegt der Gantbeamtung: a) bei Fahrnisversteigerungen am Ort der
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1095.2 - Antrag des Regierungsrates
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Heimen, Theatern, Kinos und dergleichen; n) Verkaufsstellen als Nebenbetriebe, beispielsweise von Freizeitanlagen und von Tankstellen; o) Warenverkauf an Märkten; 1) BGS 111.1 2) SR 822.11 300 / 03-0390 1 Kanton
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1162.08 - Anträge von Eusebius Spescha zur 2. Lesung
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KANTON ZUG VORLAGE NR. 1162.8 (Laufnummer 11491) ENERGIEGESETZ ANTRÄGE VON EUSEBIUS SPESCHA ZUR 2. LESUNG VOM 1. JUNI 2004 Gemäss § 56 der Geschäftsordnung des Kantonsrates stellt Eusebius Spescha, Zu
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1178.2 - Antwort des Regierungsrates
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KANTON ZUG VORLAGE NR. 1178.2 (Laufnummer 11458) INTERPELLATION VON ALOIS GÖSSI BETREFFEND ENTLASTUNGSPROGRAMM SPARPAKET DES BUNDES UND DEREN AUSWIRKUNGEN AUF DEN KANTON ZUG UND SEINE GEMEINDEN (VORLA
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1337.2 - Antwort des Regierungsrates
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aktiven Verkehrsplanung auch die sinnvolle Anordnung von Wohn-, Arbeits-, Dienstleistungs- und Freizeitzentren gesehen werden. Damit ist eine Eindämmung des motorisierten Individualverkehrs anzustreben. 12 - 11873 7 Folgen beschleunigen die fortschreitende Bodenversauerung mit Nährstoffverar- mung, Freisetzung von toxischen Alluminiumionen usw. Die Bäume geraten durch die einseitige Stickstoffdüngung zunehmend Schweizerische Hochschule für Landwirtschaft, 2004). Wenn diese Stickstoffverbindungen in die Luft freigesetzt werden, bleiben sie nicht in der Atmosphäre. Sie finden als Gase, als Aerosole (in der Luft schwebende
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1341.02 - Antrag des Regierungsrates
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Gesetzes von juristischen Personen, die nach § 57 Bst. e–h dieses Gesetzes von der Steuerpflicht be- freit sind. § 195 2 Liegt die massgebende Handänderung mehr als 25 Jahre zurück, kann die steuerpflichtige
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1340.2 - Antwort des Regierungsrates
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KANTON ZUG VORLAGE NR. 1340.2 (Laufnummer 11775) INTERPELLATION VON URSULA BIERI BETREFFEND VERANSTALTUNGEN AM HOHEN DONNERSTAG UND KARFREITAG (VORLAGE NR. 1340.1 - 11737) ANTWORT DES REGIERUNGSRATES
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1374.2 - Antwort des Regierungsrates
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Kantonsstrasse schliesst der Durchlass der SAE an, welcher bis zur Lorze reicht. Der Kanton hat auf freiwilliger Basis vor 20 Jahren nach dem letzten grossen Hoch- wasser ein Bauprojekt für einen Bachausbau