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1443.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Fortsetzung der Planung am Zimmer- berg-Basistunnel ist mit rund 25 Millionen Franken aus der freigegebenen ersten Phase (Gesamtkredit von 1999) gesichert." Die Planung steht jedoch seit Jahren still. 6 Erstellung des Zimmerberg II nicht eine innerkantonale öffentliche Aufgabe darstellt. Das Prinzip der Freiwilligkeit von Beteiligungen anderer Kantone gemäss Vorschlag der Postulanten ist bei einem Projekt dieser 1998 mit 63,5 % Ja-Stimmen der FinöV-Vorlage deutlich zugestimmt. e) Zusatzkredit und teilweise Freigabe gesperrter Mittel der zweiten Phase der NEAT I (2004) Am 10. Juni 2004 wurde der NEAT-Gesamtkredit
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1443.1 - Motionstext
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KANTON ZUG VORLAGE NR. 1443.1 (Laufnummer 12059) MOTION VON ANNA LUSTENBERGER-SEITZ, BERTY ZEITER UND MARTIN STUBER BETREFFEND "INFRASTRUKTURFONDS ZIMMERBERG II" FÜR EINEN EISENBAHNTUNNEL VON BAAR NAC
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1346.03 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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in sich. So sind die Zuteilung von Freizügigkeitsleistungen im Scheidungsfall, die Zuweisung freiwilliger Einlagen, der Abfluss von Vorbezügen für das selbst bewohnte Wohneigentum und deren Rück- zahlung nicht obligatorisch zu versichernden Mitarbei- tenden gemäss § 5 Abs. 2 auf die Möglichkeit einer freiwilligen Versicherung auf- merksam machen müssen (Zusatz zu § 5 Abs. 2). Die Kommission lehnte den Antrag
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1338.4 - Bericht und Antrag der Raumplanungskommission
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KANTON ZUG VORLAGE NR. 1434.3/1338.4 (Laufnummer 12167) 1. KANTONSRATSBESCHLUSS BETREFFEND ANPASSUNG DES KANTONALEN RICHTPLANS 2. MOTION VON BEAT VILLIGER, ANDREA HODEL UND MORITZ SCHMID BETREFFEND AN
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1346.04 - Anträge der vorberatenden Kommission
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wird bzw. ab Beginn der freiwilligen Versicherung. Die versicherten Personen können frühestens ab Beginn des Kalenderjahres, in welchem das 20. Lebensjahr erfüllt wird, freiwillige Sparbeiträge leisten. sch zu versichernden Personen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Invalidität und Tod freiwillig versichern lassen. § 6 Versicherungstechnische Grundlagen 1 Der anrechenbare Lohn entspricht dem unverändert (Standard- vorsorgeplan NORM). § 17 Einlagen 1 Die versicherten Personen können durch freiwillige Einlagen auf ihr persönliches Sparguthaben ihre anwartschaftliche Altersrente auf den maxi- malen
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1346.02 - Antrag des Regierungsrates
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wird bzw. ab Beginn der freiwilligen Versicherung. Die versicherten Personen können frühestens ab Beginn des Kalenderjahres, in welchem das 20. Lebensjahr erfüllt wird, freiwillige Sparbeiträge leisten. sch zu versichernden Personen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Invalidität und Tod freiwillig versichern lassen. § 6 Versicherungstechnische Grundlagen 1 Der anrechenbare Lohn entspricht dem unverändert (Standard- vorsorgeplan NORM). § 17 Einlagen 1 Die versicherten Personen können durch freiwillige Einlagen auf ihr persönliches Sparguthaben ihre anwartschaftliche Altersrente auf den maxi- malen
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1385.2 - Antwort des Regierungsrates
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Objektkredit ein Budget von 5 Mio. Franken enthalten, welches für begründete Zusatzleistungen freigegeben werden kann. Erfahrungsgemäss werden Zusatzkosten bei einem Bauvorhaben in der Planungs- phase
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1398.1 - Postulatstext
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Ebenso trägt die Zuger Landwirtschaft die Massnahmen zur Seesanierung mit. Diese sowie weitere freiwillige ökologische Leistungen führten zu einer markanten Qualitätsver- besserung unserer Gewässer. So grosser Akzeptanz halten deshalb finanzielle Gründe viele Landwirte von einer ent- sprechenden freiwilligen Investition ab. Aus diesen Gründen unterstützen verschiedene Kantone (Baselland, Obwalden) bereits
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1397.6 - Ablauf der Referendumsfrist: 7. November 2006
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Arbeitnehmer und ihre Kinder aus Staaten der Europäischen Union (EU) und der Europäischen Freihandelsvereinigung (EFTA), (Rest unverändert) b) Angehörige anderer Staaten, die … (Rest unverändert) § 7 Abs
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1397.5 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
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Arbeitnehmer und ihre Kinder aus Staaten der Europäischen Union (EU) und der Europäischen Freihandelsvereinigung (EFTA), (Rest unverändert) b) Angehörige anderer Staaten, die … (Rest unverändert) § 7 Abs