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1443.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Fortsetzung der Planung am Zimmer- berg-Basistunnel ist mit rund 25 Millionen Franken aus der freigegebenen ersten Phase (Gesamtkredit von 1999) gesichert." Die Planung steht jedoch seit Jahren still. 6 Erstellung des Zimmerberg II nicht eine innerkantonale öffentliche Aufgabe darstellt. Das Prinzip der Freiwilligkeit von Beteiligungen anderer Kantone gemäss Vorschlag der Postulanten ist bei einem Projekt dieser 1998 mit 63,5 % Ja-Stimmen der FinöV-Vorlage deutlich zugestimmt. e) Zusatzkredit und teilweise Freigabe gesperrter Mittel der zweiten Phase der NEAT I (2004) Am 10. Juni 2004 wurde der NEAT-Gesamtkredit
1443.1 - Motionstext
KANTON ZUG VORLAGE NR. 1443.1 (Laufnummer 12059) MOTION VON ANNA LUSTENBERGER-SEITZ, BERTY ZEITER UND MARTIN STUBER BETREFFEND "INFRASTRUKTURFONDS ZIMMERBERG II" FÜR EINEN EISENBAHNTUNNEL VON BAAR NAC
1346.03 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
in sich. So sind die Zuteilung von Freizügigkeitsleistungen im Scheidungsfall, die Zuweisung freiwilliger Einlagen, der Abfluss von Vorbezügen für das selbst bewohnte Wohneigentum und deren Rück- zahlung nicht obligatorisch zu versichernden Mitarbei- tenden gemäss § 5 Abs. 2 auf die Möglichkeit einer freiwilligen Versicherung auf- merksam machen müssen (Zusatz zu § 5 Abs. 2). Die Kommission lehnte den Antrag
1338.4 - Bericht und Antrag der Raumplanungskommission
KANTON ZUG VORLAGE NR. 1434.3/1338.4 (Laufnummer 12167) 1. KANTONSRATSBESCHLUSS BETREFFEND ANPASSUNG DES KANTONALEN RICHTPLANS 2. MOTION VON BEAT VILLIGER, ANDREA HODEL UND MORITZ SCHMID BETREFFEND AN
1346.04 - Anträge der vorberatenden Kommission
wird bzw. ab Beginn der freiwilligen Versicherung. Die versicherten Personen können frühestens ab Beginn des Kalenderjahres, in welchem das 20. Lebensjahr erfüllt wird, freiwillige Sparbeiträge leisten. sch zu versichernden Personen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Invalidität und Tod freiwillig versichern lassen. § 6 Versicherungstechnische Grundlagen 1 Der anrechenbare Lohn entspricht dem unverändert (Standard- vorsorgeplan NORM). § 17 Einlagen 1 Die versicherten Personen können durch freiwillige Einlagen auf ihr persönliches Sparguthaben ihre anwartschaftliche Altersrente auf den maxi- malen
1346.02 - Antrag des Regierungsrates
wird bzw. ab Beginn der freiwilligen Versicherung. Die versicherten Personen können frühestens ab Beginn des Kalenderjahres, in welchem das 20. Lebensjahr erfüllt wird, freiwillige Sparbeiträge leisten. sch zu versichernden Personen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Invalidität und Tod freiwillig versichern lassen. § 6 Versicherungstechnische Grundlagen 1 Der anrechenbare Lohn entspricht dem unverändert (Standard- vorsorgeplan NORM). § 17 Einlagen 1 Die versicherten Personen können durch freiwillige Einlagen auf ihr persönliches Sparguthaben ihre anwartschaftliche Altersrente auf den maxi- malen
1385.2 - Antwort des Regierungsrates
Objektkredit ein Budget von 5 Mio. Franken enthalten, welches für begründete Zusatzleistungen freigegeben werden kann. Erfahrungsgemäss werden Zusatzkosten bei einem Bauvorhaben in der Planungs- phase
1398.1 - Postulatstext
Ebenso trägt die Zuger Landwirtschaft die Massnahmen zur Seesanierung mit. Diese sowie weitere freiwillige ökologische Leistungen führten zu einer markanten Qualitätsver- besserung unserer Gewässer. So grosser Akzeptanz halten deshalb finanzielle Gründe viele Landwirte von einer ent- sprechenden freiwilligen Investition ab. Aus diesen Gründen unterstützen verschiedene Kantone (Baselland, Obwalden) bereits
1397.6 - Ablauf der Referendumsfrist: 7. November 2006
Arbeitnehmer und ihre Kinder aus Staaten der Europäischen Union (EU) und der Europäischen Freihandelsvereinigung (EFTA), (Rest unverändert) b) Angehörige anderer Staaten, die … (Rest unverändert) § 7 Abs
1397.5 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
Arbeitnehmer und ihre Kinder aus Staaten der Europäischen Union (EU) und der Europäischen Freihandelsvereinigung (EFTA), (Rest unverändert) b) Angehörige anderer Staaten, die … (Rest unverändert) § 7 Abs

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