-
1400.1 - Bericht und Antrag des Obergerichtes
-
bereite, weil keines der hauptamtlichen Mitglieder über längere Zeit für einen einzigen Fall freigestellt werden könne. Antragsgemäss hat der Kantonsrat mit Beschluss vom 22. April 2000 (BGS 161.811) sstraffälle ein, welche nur erledigt werden können, wenn ein Richter für längere Zeit hierfür freigestellt werden kann. 1400.1 - 11925 5 Auch bei der zivilrechtlichen Abteilung ist im Jahre 2005 eine Zunahme
-
1405.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
-
Büropavillons hilft in erster Linie, die Raumsituation im Hauptgebäude zu verbessern, da wegen der freiwerdenden Raum- ressourcen im Hauptgebäude ein neuer Therapieplatz geschaffen werden kann. Bei gleich bleibenden
-
1405.5 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
-
Vorlage Nr. 1405.1 - 11942 hat sich inzwischen in dem Sinne geändert, dass der ursprünglich geplante freistehende und quadratische Büropavillon nicht gebaut werden soll, jedoch ein Anbau an das bestehende Ha
-
1405.4 - Zusatzbericht und Antrag der vorberatenden Kommission
-
Gebäudes in der Landwirt- schaftszone ohne landwirtschaftliche Nutzung). Das bisherige Projekt war freistehend und quadratisch. Der überarbeitete, nun an die Sennhütte angebaute Baukörper soll 14 m lang und serdem liegt die Zusage des Generalunternehmers vor, dass der Anbau für densel- ben Preis wie der freistehende Pavillon zu haben ist. Der Kredit von Fr. 215'200.-- wird also weiterhin ausreichend sein. Insofern
-
1412.07a - Beilage
-
von Kantons- und Stadtpolizei zusätzliche personelle Ressourcen im Interesse der Si- cherheit freigesetzt werden könnten. Die Interpellation forderte eine vollständige In- tegration der Stadtpolizei in Insgesamt dürften so etwa 800 Std für Aussendienstaufgaben im Bereich Sicherheit/Ermittlungen freigemacht worden sein. • Aufgaben im Bereich der Spurensicherung (Forensik) wurden zusammengeführt und g zeilichen Lagen bewältigt werden. Weiter stehen Mitarbeitende (Offiziere, Regionale Fahnder) auch freiwillig - ohne Pikett (Pager) - zur Verfügung. Bei speziellen Aktionen werden nach Möglichkeit im Raum
-
1434.3 - Bericht und Antrag der Raumplanungskommission
-
KANTON ZUG VORLAGE NR. 1434.3/1338.4 (Laufnummer 12167) 1. KANTONSRATSBESCHLUSS BETREFFEND ANPASSUNG DES KANTONALEN RICHTPLANS 2. MOTION VON BEAT VILLIGER, ANDREA HODEL UND MORITZ SCHMID BETREFFEND AN
-
1441.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
-
so grosser Bedeutung, dass die längeren Ausfalldauern bei einem Kabeldefekt gegenüber einem Freileitungsdefekt nicht tragbar sind. 4. Kostenschätzung Ausgehend von der Kostenschätzung in Hünenberg würden
-
1445.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
-
Wiesental wird Lorzenwasser in der Grössenordnung von 150 - 200 l/s über eine 730 m lange Freispiegelleitung zum An- fangspunkt der Alten Lorze geführt. Die Neue Lorze wurde vor 35 Jahren hauptsächlich wurde diese Variante nicht weiter verfolgt und der Variante Zuleitung in freiem Gefälle der Vorzug gegeben. Projekt Zuleitung in freiem Gefälle Auf Höhe des Schulhauses Wiesental, etwas unterhalb von Blickensdorf den Wert des Lorzenraumes als Spiel- und Begegnungs- raum. Im Vordergrund steht die naturnahe Freizeitnutzung des Gewässers. Durch die Aufteilung in einen auch von der Bevölkerung nutzbaren nördlichen Bereich
-
1346.12 - Ablauf der Referendumsfrist: 7. November 2006
-
wird bzw. ab Beginn der freiwilligen Versicherung. Die versicherten Personen können frühestens ab Beginn des Kalenderjahres, in welchem das 20. Lebensjahr erfüllt wird, freiwillige Sparbeiträge leisten. sch zu versichernden Personen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Invalidität und Tod freiwillig versichern lassen. § 6 Versicherungstechnische Grundlagen 1 Der anrechenbare Lohn entspricht dem unverändert (Standard- vorsorgeplan NORM). § 17 Einlagen 1 Die versicherten Personen können durch freiwillige Einlagen auf ihr persönliches Sparguthaben ihre anwartschaftliche Altersrente auf den maxi- malen
-
1346.07 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
-
wird bzw. ab Beginn der freiwilligen Versicherung. Die versicherten Personen können frühestens ab Beginn des Kalenderjahres, in welchem das 20. Lebensjahr erfüllt wird, freiwillige Sparbeiträge leisten. sch zu versichernden Personen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Invalidität und Tod freiwillig versichern lassen. § 6 Versicherungstechnische Grundlagen 1 Der anrechenbare Lohn entspricht dem unverändert (Standard- vorsorgeplan NORM). § 17 Einlagen 1 Die versicherten Personen können durch freiwillige Einlagen auf ihr persönliches Sparguthaben ihre anwartschaftliche Altersrente auf den maxi- malen