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1346.10 - Antrag des Regierungsrates zur 2. Lesung
wird bzw. ab Beginn der freiwilligen Versiche- rung. Die versicherten Personen können frühestens ab Beginn des Kalenderjahres, in welchem das 20. Lebensjahr erfüllt wird, freiwillige Sparbeiträge leisten
1367.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
KANTON ZUG VORLAGE NR. 1367.3 (Laufnummer 11990) GESETZ ÜBER DEN FINANZHAUSHALT DES KANTONS UND DER GEMEINDEN (FINANZHAUSHALTGESETZ) BERICHT UND ANTRAG DER VORBERATENDEN KOMMISSION VOM 2. FEBRUAR 2006
1367.4 - Anträge der vorberatenden Kommission
besteht aus jenem Vermögen, das die Summe der Ver- pflichtungen übersteigt. Es ist eingeteilt in freies Eigenkapital und Reser- ven. d) Reserven sind für bestimmte Zwecke gebundenes Eigenkapital. § 8 Behörde davon absehen. § 19 Aufwandüberschuss 1 Der Aufwandüberschuss ist dem freien Eigenkapital zu belasten. 2 Bei fehlendem freien Eigenkapital ist er zu aktivieren und über drei Jah- re abzuschreiben. 3 Beteiligungen; f) Veränderungen der Rückstellungen, der Spezialfinanzierungen, der Re- serven und des freien Eigenkapitals; g) der Gesamtbetrag der zur Sicherung eigener Verpflichtungen verpfände- ten oder
1367.8 - Ablauf der Referendumsfrist: 7. November 2006
besteht aus jenem Vermögen, das die Summe der Ver- pflichtungen übersteigt. Es ist eingeteilt in freies Eigenkapital und Reser- ven. d) Reserven sind für bestimmte Zwecke gebundenes Eigenkapital. § 8 vom Bund am …………… 4 § 19 Aufwandüberschuss 1 Der Aufwandüberschuss ist dem freien Eigenkapital zu belasten. 2 Bei fehlendem freien Eigenkapital ist er zu aktivieren und über drei Jah- re abzuschreiben. 3 Beteiligungen; f) Veränderungen der Rückstellungen, der Spezialfinanzierungen, der Re- serven und des freien Eigenkapitals; g) der Gesamtbetrag der zur Sicherung eigener Verpflichtungen verpfände- ten oder
1367.6 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
besteht aus jenem Vermögen, das die Summe der Ver- pflichtungen übersteigt. Es ist eingeteilt in freies Eigenkapital und Reser- ven. d) Reserven sind für bestimmte Zwecke gebundenes Eigenkapital. § 8 vom Bund am …………… 4 § 19 Aufwandüberschuss 1 Der Aufwandüberschuss ist dem freien Eigenkapital zu belasten. 2 Bei fehlendem freien Eigenkapital ist er zu aktivieren und über drei Jah- re abzuschreiben. 3 Beteiligungen; f) Veränderungen der Rückstellungen, der Spezialfinanzierungen, der Re- serven und des freien Eigenkapitals; g) der Gesamtbetrag der zur Sicherung eigener Verpflichtungen verpfände- ten oder
1367.2 - Antrag des Regierungsrates
besteht aus jenem Vermögen, das die Summe der Ver- pflichtungen übersteigt. Es ist eingeteilt in freies Eigenkapital und Reser- ven. d) Reserven sind für bestimmte Zwecke gebundenes Eigenkapital. § 8 vom Bund am …………… 4 § 19 Aufwandüberschuss 1 Der Aufwandüberschuss ist dem freien Eigenkapital zu belasten. 2 Bei fehlendem freien Eigenkapital ist er zu aktivieren und über drei Jah- re abzuschreiben. 3 Beteiligungen; f) Veränderungen der Rückstellungen, der Spezialfinanzierungen, der Re- serven und des freien Eigenkapitals; g) der Gesamtbetrag der zur Sicherung eigener Verpflichtungen verpfände- ten oder
1367.7 - Antrag des Regierungsrates zur 2. Lesung
preisgeben oder sachwidrig vorgehen (vgl. Imboden/Rhinow, a.a.O., S. 287 f.). Es gibt somit keine freie und ungebundene Verwaltungstätigkeit. Die einem Privaten zukommende allgemeine Vertragsfreiheit (
1367.5 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
- bei fehlendem freiem Eigenkapital - innerhalb von drei Jahren mit Ertragsüberschüssen auszugleichen ist und stellt einstimmig folgenden Antrag: Î zu § 19 Abs. 2: «Bei fehlendem freien Eigenkapital ist 19 Abs. 2 ist ein Aufwandüberschuss zu aktivieren und über drei Jahre abzuschreiben, sofern kein freies Eigenkapital vorhanden ist um den Verlust zu decken. Diese Regelung führt dazu, dass während dreier
1413.07a - Beilage
von Kantons- und Stadtpolizei zusätzliche personelle Ressourcen im Interesse der Si- cherheit freigesetzt werden könnten. Die Interpellation forderte eine vollständige In- tegration der Stadtpolizei in Insgesamt dürften so etwa 800 Std für Aussendienstaufgaben im Bereich Sicherheit/Ermittlungen freigemacht worden sein. • Aufgaben im Bereich der Spurensicherung (Forensik) wurden zusammengeführt und g zeilichen Lagen bewältigt werden. Weiter stehen Mitarbeitende (Offiziere, Regionale Fahnder) auch freiwillig - ohne Pikett (Pager) - zur Verfügung. Bei speziellen Aktionen werden nach Möglichkeit im Raum
1413.11 - Ablauf der Referendumsfrist: 5. Februar 2007
bis 5 000 38.quater (neu) Der Polizeitransport einer Person, gegen die eine fürsorgerische Freiheitsentziehung angeordnet wurde, in eine geeignete Anstalt wird nach dem für die Benützung des Rettungsdienstes genommen: «Ich verpflichte mich, die Verfassung und die Gesetze getreu zu befolgen, die Rechte und Freiheiten der Bevölkerung zu achten und zu schützen, ver- hältnismässig zu handeln und meine Pflichten ohne

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