-
1346.10 - Antrag des Regierungsrates zur 2. Lesung
-
wird bzw. ab Beginn der freiwilligen Versiche- rung. Die versicherten Personen können frühestens ab Beginn des Kalenderjahres, in welchem das 20. Lebensjahr erfüllt wird, freiwillige Sparbeiträge leisten
-
1367.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
-
KANTON ZUG VORLAGE NR. 1367.3 (Laufnummer 11990) GESETZ ÜBER DEN FINANZHAUSHALT DES KANTONS UND DER GEMEINDEN (FINANZHAUSHALTGESETZ) BERICHT UND ANTRAG DER VORBERATENDEN KOMMISSION VOM 2. FEBRUAR 2006
-
1367.4 - Anträge der vorberatenden Kommission
-
besteht aus jenem Vermögen, das die Summe der Ver- pflichtungen übersteigt. Es ist eingeteilt in freies Eigenkapital und Reser- ven. d) Reserven sind für bestimmte Zwecke gebundenes Eigenkapital. § 8 Behörde davon absehen. § 19 Aufwandüberschuss 1 Der Aufwandüberschuss ist dem freien Eigenkapital zu belasten. 2 Bei fehlendem freien Eigenkapital ist er zu aktivieren und über drei Jah- re abzuschreiben. 3 Beteiligungen; f) Veränderungen der Rückstellungen, der Spezialfinanzierungen, der Re- serven und des freien Eigenkapitals; g) der Gesamtbetrag der zur Sicherung eigener Verpflichtungen verpfände- ten oder
-
1367.8 - Ablauf der Referendumsfrist: 7. November 2006
-
besteht aus jenem Vermögen, das die Summe der Ver- pflichtungen übersteigt. Es ist eingeteilt in freies Eigenkapital und Reser- ven. d) Reserven sind für bestimmte Zwecke gebundenes Eigenkapital. § 8 vom Bund am …………… 4 § 19 Aufwandüberschuss 1 Der Aufwandüberschuss ist dem freien Eigenkapital zu belasten. 2 Bei fehlendem freien Eigenkapital ist er zu aktivieren und über drei Jah- re abzuschreiben. 3 Beteiligungen; f) Veränderungen der Rückstellungen, der Spezialfinanzierungen, der Re- serven und des freien Eigenkapitals; g) der Gesamtbetrag der zur Sicherung eigener Verpflichtungen verpfände- ten oder
-
1367.6 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
-
besteht aus jenem Vermögen, das die Summe der Ver- pflichtungen übersteigt. Es ist eingeteilt in freies Eigenkapital und Reser- ven. d) Reserven sind für bestimmte Zwecke gebundenes Eigenkapital. § 8 vom Bund am …………… 4 § 19 Aufwandüberschuss 1 Der Aufwandüberschuss ist dem freien Eigenkapital zu belasten. 2 Bei fehlendem freien Eigenkapital ist er zu aktivieren und über drei Jah- re abzuschreiben. 3 Beteiligungen; f) Veränderungen der Rückstellungen, der Spezialfinanzierungen, der Re- serven und des freien Eigenkapitals; g) der Gesamtbetrag der zur Sicherung eigener Verpflichtungen verpfände- ten oder
-
1367.2 - Antrag des Regierungsrates
-
besteht aus jenem Vermögen, das die Summe der Ver- pflichtungen übersteigt. Es ist eingeteilt in freies Eigenkapital und Reser- ven. d) Reserven sind für bestimmte Zwecke gebundenes Eigenkapital. § 8 vom Bund am …………… 4 § 19 Aufwandüberschuss 1 Der Aufwandüberschuss ist dem freien Eigenkapital zu belasten. 2 Bei fehlendem freien Eigenkapital ist er zu aktivieren und über drei Jah- re abzuschreiben. 3 Beteiligungen; f) Veränderungen der Rückstellungen, der Spezialfinanzierungen, der Re- serven und des freien Eigenkapitals; g) der Gesamtbetrag der zur Sicherung eigener Verpflichtungen verpfände- ten oder
-
1367.7 - Antrag des Regierungsrates zur 2. Lesung
-
preisgeben oder sachwidrig vorgehen (vgl. Imboden/Rhinow, a.a.O., S. 287 f.). Es gibt somit keine freie und ungebundene Verwaltungstätigkeit. Die einem Privaten zukommende allgemeine Vertragsfreiheit (
-
1367.5 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
-
- bei fehlendem freiem Eigenkapital - innerhalb von drei Jahren mit Ertragsüberschüssen auszugleichen ist und stellt einstimmig folgenden Antrag: Î zu § 19 Abs. 2: «Bei fehlendem freien Eigenkapital ist 19 Abs. 2 ist ein Aufwandüberschuss zu aktivieren und über drei Jahre abzuschreiben, sofern kein freies Eigenkapital vorhanden ist um den Verlust zu decken. Diese Regelung führt dazu, dass während dreier
-
1413.07a - Beilage
-
von Kantons- und Stadtpolizei zusätzliche personelle Ressourcen im Interesse der Si- cherheit freigesetzt werden könnten. Die Interpellation forderte eine vollständige In- tegration der Stadtpolizei in Insgesamt dürften so etwa 800 Std für Aussendienstaufgaben im Bereich Sicherheit/Ermittlungen freigemacht worden sein. • Aufgaben im Bereich der Spurensicherung (Forensik) wurden zusammengeführt und g zeilichen Lagen bewältigt werden. Weiter stehen Mitarbeitende (Offiziere, Regionale Fahnder) auch freiwillig - ohne Pikett (Pager) - zur Verfügung. Bei speziellen Aktionen werden nach Möglichkeit im Raum
-
1413.11 - Ablauf der Referendumsfrist: 5. Februar 2007
-
bis 5 000 38.quater (neu) Der Polizeitransport einer Person, gegen die eine fürsorgerische Freiheitsentziehung angeordnet wurde, in eine geeignete Anstalt wird nach dem für die Benützung des Rettungsdienstes genommen: «Ich verpflichte mich, die Verfassung und die Gesetze getreu zu befolgen, die Rechte und Freiheiten der Bevölkerung zu achten und zu schützen, ver- hältnismässig zu handeln und meine Pflichten ohne