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1424.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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" Diese rechtliche Grundlage gibt dem Regierungsrat die Möglichkeit, das Beratungs- angebot im freiwilligen und zivilrechtlichen Kindes- und Jugendschutz der Fachstelle punkto bedarfsgerecht anzupassen zu entwickeln. Der Begriff der 4 1424.2 - 12495 Erziehungsberatung kann unter den Begriff des freiwilligen Kindes- und Jugend- schutzes subsumiert werden. 3. Heutiges Beratungsangebot Im Themenbereich eine ausreichende rechtliche Grundlage für die Ausgestaltung der Beratungsangebote im Bereich des freiwilligen und des zivilrechtlichen Kindes- und Jugendschutzes. Im Sinne der Ausführungen in Ziffer 6 dieser
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1437.5 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
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Anpassung kantonaler Gesetze an das Bundesgesetz über die eingetragene Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare (Partnerschaftsgesetz, PartG) vom …………2007 Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt au
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1437.6 - Ablauf der Referendumsfrist: 4. Juni 2007
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Anpassung kantonaler Gesetze an das Bundesgesetz über die eingetragene Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare (Partnerschaftsgesetz, PartG) vom 29. März 2007 Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestüt
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1446.7 - Bericht und Antrag des Obergerichtes zur 2. Lesung
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unverändert 4 unverändert 5 Nach der Befragung ist die vorläufig festgenommene Person entweder freizulassen oder unverzüglich der Staatsanwaltschaft zuzuführen. Die vorläufige Festnahme dauert höchstens Beschuldigten durch den Staatsanwalt mit dem Recht, Ergän- zungsfragen zu stellen sowie Anspruch auf freien Verkehr mit dem Beschuldigten, wenn dies ohne Gefährdung des Untersuchungs- zwecks geschehen kann
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1446.3b - Beilage 2
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BUNDESGERICHT "kleinere Fälle": bis 6 Monate Freiheitsstrafe "mittlere Fälle": bis 12 Monate Freiheitsstrafe "grössere Fälle": über 12 Monate Freiheitsstrafe
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2092.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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dass bei einem freiwilligen Rück- tritt eines gewählten Regierungsmitgliedes während der Legislatur aufgrund eines neuen politi- schen Amtes oder einem beruflichen Wechsel, ein freiwillig zurücktretendes iche Anspruch auf diese «Vorruhestandsrente» entstand im Zeitpunkt des Rücktritts, sofern bei freiwilligem Ausscheiden mindestens zwölf, bei Nichtwiederwahl mindestens acht Amtsjahre zurückgelegt worden Invalidi- tät oder Krankheit die 50% für jedes nicht geleistete volle Amtsjahr um 1% gekürzt. Bei freiwilligem Ausscheiden aus dem Regierungsrat oder bei Nichtwiederwahl vor dem 60. Altersjahr werden die 50%
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2092.1 - Motionstext
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Abgangsentschädigung für einen Regierungsrat oder eine Regierungsrätin verzichtet wird, wenn ein freiwilliger Rücktritt im Verlaufe einer Le- gislatur wegen einem Stellenwechsel oder der Annahme eines neuen Regierungsrätin wird jeweils vom Volk für 4 Jahre gewählt. Es kann deshalb nicht sein, dass bei einem freiwilligen Rücktritt eines gewählten Regierungsrates oder einer Regierungsrätin während der Legislatur aufgrund entschädigung von 6 Monatsgehältern erhält, sofern er oder sie 4 Jahre im Amt war. Einen vorzeitigen freiwilligen Rücktritt im 2012 hat Regierungsrat Joachim Eder angekündigt, da er als Ständerat gewählt wurde
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2108.05 - Antrag von Beni Riedi zur 2. Lesung
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mit der Verlängerung der Frist die Stimmberechtigten mehr Zeit einräumen, damit sie sich in der Freizeit mit den Gemeindevorlagen auseinandersetzen und al- lenfalls ihre Meinungen mit anderen Stimmberechtigten
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2133.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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vorläufig ebenfalls zu sistieren. Es wird Varianten der Mittelschulplanung geben, die das Theilerareal freispielen (FMS verlässt ihren heu- tigen Standort an der Hofstrasse). Dies würde wiederum neue Chancen für
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2134.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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vorläufig ebenfalls zu sistieren. Es wird Varianten der Mittelschulplanung geben, die das Theilerareal freispielen (FMS verlässt ihren heu- tigen Standort an der Hofstrasse). Dies würde wiederum neue Chancen für