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2157.1 - Bericht und Antrag der erweiterten Staatswirtschaftskommission
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pro Kalenderjahr nicht über- schreiten (§ 16 Abs. 3). − Überstundenarbeit ist grundsätzlich durch Freizeit zu kompensieren (§ 19 Abs. 1). − Es dürfen lediglich zehn Ferientage bis April des folgenden Jahres des Finanzhaushaltgesetzes angepasst werden soll. Der Ertragsüberschuss ist gemäss § 18 Abs. 1 im freien Eigenkapital verbucht. Für die Er- tragsüberschussverwendung stellt der Regierungsrat in der Vorlage
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2155.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Vorlage Nr. 2155.1 Laufnummer 14092 Kantonsratsbeschluss betreffend Anpassung des kantonalen Richtplanes (Kapitel P Agglomerationsprogramm) Bericht und Antrag des Regierungsrates vom 29. Mai 2012 Sehr
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2165.07 - Bericht und Antrag der erweiterten Justizprüfungskommission
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nicht primär sachliche – Wahl handelt, bei welcher die Mehrheit des Kantonsrats entscheidet. Diese Freiheit soll sich der Kantonsrat vorbehalten können. Eine institutionelle Unabhängigkeit der/des DSB soll
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2165.07b - Beilage 2
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a) (neu) dies zur Abwehr einer gegenwärtigen er- heblichen Gefahr für Leib und Leben oder für die Freiheit einer Person notwendig ist; b) (neu) dies zum Schutz von Tieren und wertvollen Gegenständen notwendig
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2165.03 - Antrag des Regierungsrates
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wenn a) dies zur Abwehr einer gegenwärtigen erheblichen Gefahr für Leib und Le- ben oder für die Freiheit einer Person notwendig ist; b) dies zum Schutz von Tieren und wertvollen Gegenständen notwendig
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2165.07c - Beilage 3
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Polizei übermittelten Angaben innert 30 Ta- gen. 3 Die gewaltbereite Person trägt die Kosten für die freiwillige Beratung selber. 4 Der Kanton kann Beiträge an geeignete Beratungs- stellen leisten. 4 Gelöscht
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2165.04 - Antrag des Regierungsrates
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Polizei übermittelten Angaben innert 30 Tagen. 3 Die gewaltbereite Person trägt die Kosten für die freiwillige Beratung selber. 4 Der Kanton kann Beiträge an geeignete Beratungsstellen leisten. II. Diese Änderung
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2177.11 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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Vorlage Nr. 2177.11 / 2599.6 Laufnummer 16658 Genehmigung der Schlussabrechnungen Kantonsratsbeschluss betreffend Objektkredit für Planung und Realisierung von Trakt 5 als Erweiterungsneubau für das G
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2093.6 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
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Einstimmigkeit des Konkordatsrats. Art. 6 Freiheit von Lehre und Forschung Die Fachhochschule wahrt bei ihren Tätigkeiten ihre Unabhängigkeit so- wie die Freiheit von Lehre und Forschung. Art. 7 Leistungsauftrag che Beiträge. Art. 31 Eigenkapital 1 Das Eigenkapital besteht aus einer Pflichtreserve und einer freien Re- serve. 2 Die Pflichtreserve darf nur zur Deckung von Betriebsverlusten oder für Massnahmen zur werden. Über Entnahmen entscheidet der Konkor- datsrat. 3 Die Finanzkompetenzen zur Verwendung der freien Reserve werden in der Fachhochschul-Verordnung geregelt. 4 Die Fachhochschul-Verordnung regelt die
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2093.2 - Antrag des Regierungsrates
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Einstimmigkeit des Konkordatsrats. Art. 6 Freiheit von Lehre und Forschung Die Fachhochschule wahrt bei ihren Tätigkeiten ihre Unabhängigkeit so- wie die Freiheit von Lehre und Forschung. Art. 7 Leistungsauftrag che Beiträge. Art. 31 Eigenkapital 1 Das Eigenkapital besteht aus einer Pflichtreserve und einer freien Re- serve. 2 Die Pflichtreserve darf nur zur Deckung von Betriebsverlusten oder für Massnahmen zur werden. Über Entnahmen entscheidet der Konkor- datsrat. 3 Die Finanzkompetenzen zur Verwendung der freien Reserve werden in der Fachhochschul-Verordnung geregelt. 4 Die Fachhochschul-Verordnung regelt die