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2165.16 - Ablauf der Referendumsfrist: 8. April 2014
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Polizei übermittelten Angaben innert 30 Tagen. 3 Die gewaltbereite Person trägt die Kosten für die freiwillige Beratung sel- ber. 4 Der Kanton kann Beiträge an geeignete Beratungsstellen leisten. II. Keine
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2175.2 - Antwort des Regierungsrates
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Vorlage Nr. 2175.2 Laufnummer 14259 Interpellation von Thomas Aeschi betreffend Überprüfung der Vergabe von öffentlichen Aufträgen im Kanton Zug (Vorlage Nr. 2175.1 - 14140) Antwort des Regierungsrate
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2192.2 - Antrag des Regierungsrates
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zum Erreichen der Vollkapitalisierung erfolgt die Finanzierung im System der Teilkapitalisierung. Freie Mittel liegen vor, wenn das Vor- sorgevermögen höher ausfällt als die Summe aus Vorsorgekapitalien
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2192.1a - Beilage 1
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4.4 / 13 (50609) Erläuterung von Fachbegriffen Altersguthaben Sparguthaben Summe der aufgezinsten Einkäufe, Einlagen und Spargutschriften. Altersgutschriften Spargutschriften Gutschriften auf das Spar
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2192.1b - Beilage 2
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Sennhütte Hinterbergstrasse 15 6330 Cham Kanton A90 Gemeinnützige Gesellschaft des Kantons Zug (GGZ) Freizeitanlage Loreto Hinterbergstrasse 17 6330 Cham Kanton A91 Gemeinnützige Gesellschaft des Kantons Zug (GGZ)
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1531.1 - Motionstext
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KANTON ZUG VORLAGE NR. 1531.1 (Laufnummer 12374) MOTION VON RUPAN SIVAGANESAN, ROSEMARIE FÄHNDRICH BURGER, EUSEBIUS SPESCHA, VRENI WICKY, BEATRICE GAIER UND MARKUS JANS BETREFFEND SPRACHLICHE INTEGRAT
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1532.1 - Motionstext
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KANTON ZUG VORLAGE NR. 1532.1 (Laufnummer 12375) MOTION VON STEPHAN SCHLEISS UND RUDOLF BALSIGER BETREFFEND ÄNDERUNG DES GESETZES ÜBER DIE FAMILIENERGÄNZENDE KINDERBETREUUNG VOM 4. MAI 2007 Die Kanton
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1553.1 - Gedruckter Bericht
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34 9 45 1 11 14 25 65 5 24 14 36 5 17 Insgesamt 3. Kammer 228 191 4. Kammer Fürsorgerische Freiheitsentziehung Zwangsmassnahmen im Gesundheitswesen 21 2 27 2 Insgesamt 4. Kammer 23 29 Total Neueingänge
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1553.1a - Bericht und Antrag der Justizprüfungskommission
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der Beschwerden im Bau- und Planungsrecht sowie diejenigen in der 4. Kammer (Fürsorgerische Freiheitsentziehung und Zwangsmassnahmen im Gesundheits- wesen) entsprechen den langjährigen Mittelwerten. Langsam
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1560.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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öffentlicher Ruhe- tag ist. § 4 Abs. 1 lautet gemäss Kommissionsantrag wie folgt: „An Montagen bis Freitagen können die Verkaufslokale ab 6 Uhr bis längstens 19 Uhr, an Samstagen bis längstens 17 Uhr, geöffnet längstens 17.00 h geöffnet sein dürfen, aufzuheben. Somit sollen von Montag bis 1560.3 - 12557 3 Freitag die Verkaufslokale ab 6.00 h bis 19.00 h und an Samstagen bis 17.00 h geöffnet sein können, unabhängig