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2845.6 - Antrag von Anastas Odermatt, Philip C. Brunner, Barbara Gysel und Andreas Hürlimann zur 2. Lesung
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werden. Vielmehr sollen der Regierung zusammen mit dem Bankrat die entsprechende Kompe- tenz und Freiheit gegeben werden, hier einen gangbaren Weg zu finden. 115/bue
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2851.2 - Antwort des Regierungsrats
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Verabschiedung des Entwurfs MAG-ZH – fest, dass die angefochtene Umsetzung von Art. 15a RPG im Kanton Freiburg (Art. 46 RPBG/Kanton FR) in mehrfacher Hinsicht die bundesrechtl i- chen Vorgaben nicht erfülle
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2854.3 - Bericht und Antrag der Kommission für Raumplaung und Umwelt
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ZVB und dem RDZ auch der Ökihof mit seinen vielen Nutzungen, das städtische Tiefbauamt und die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Zug. Für die ZVB wesentlich sei zudem das Landgeschäft. Dieses könne nicht so gross wie ein Fifa-Fussballfeld. Mit dieser unterirdischen Verdichtung würden 8000 Quadratmeter freie Fläche im Baufeld Nord geschaffen. Dieser «Eisberg» könne im Göbli nicht gebaut werden, denn es sei
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2854.1a - Synopse
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-mass; b. Vernetzung der Beziehungen des Langsamverkehrs; c. Zugänge zur Stadtbahnhaltestelle; d. Freiraum und landschaftliche Einbettung. Der Standort ist räumlich abgestimmt und wird festge- setzt: Nr
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611.1 - Gesetz über den Finanzhaushalt des Kantons und der Gemeinden (Finanzhaushaltgesetz, FHG)
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die Kinder- und Jugendprobleme zu lösen suchen oder Kindern und Jugendlichen eine sinnvol- le Freizeitgestaltung ermöglichen, sofern sie im Einzelfall den Betrag von Fr. 20'000.– und insgesamt pro Jahr Fr
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861.422 - Richtlinie betreffend Unterstützungsleistungen für Personen aus dem Asylbereich ohne Aufenthaltsbewilligung (Unterstützungsrichtlinie)
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Volljährigkeit die Kosten für eine organisierte Freizeitbeschäftigung (Pfadi, Sportverein, Schulkurs, Freizeitkurs und dgl.) bis maximal 400 Fran- ken pro Person und Jahr (inklusive Ausrüstung) übernommen werden
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153.3 - Delegationsverordnung (DelV)
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Kin- der- und Jugendprobleme zu lösen suchen oder Kindern und Jugendli- chen eine sinnvolle Freizeitgestaltung ermöglichen, sofern sie im Ein- zelfall den Betrag von Fr. 20'000.– und insgesamt pro Jahr
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153.753 - Verfügung über die Delegation von Entscheid- und Unterzeichnungsbefugnissen in der Sicherheitsdirektion (Delegationsverfügung SD, DelV SD)
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r und die Strassensi- gnalisation vom 22. Februar 19772)). * 4 Die Polizei entscheidet über die Freigabe gefrorener Seeflächen zum Betreten (§ 3 Abs. 3 Bst. g des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über
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154.211 - Vollziehungsverordnung zum Gesetz über das Arbeitsverhältnis des Staatspersonals (Personalverordnung)
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Deckung bzw. Übernahme der Anwaltskosten für eine Rechtsvertrete- rin oder einen Rechtsvertreter nach freier Wahl bis zu einem Stunden- ansatz von maximal 300 Franken. b) Ersatz der ihrer Rechtsvertreterin eines Kantons, einer Gemeinde oder einer anderen Körperschaft des öffentlichen Rechts; b) die freiwillige Dienstleistung (Dienstleistung nach Erreichen des Höchstalters für die Feuerwehrpflicht, Dienstleistung Erfahrungsaustausch) verpflichtet wer- den, trägt der Kanton die Kosten. * 2 An die Kosten der freiwilligen Fort- und Weiterbildung bzw. Zusatzbil- dung kann ein Beitrag bewilligt werden, sofern die Fort-
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414.411 - Verordnung zum Gesetz über die Pädagogische Hochschule Zug (PHV)
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technische Personal stellt den Betrieb der Hoch- schule sicher. § 15 Lehr- und Forschungsfreiheit 1 Die Freiheit in Lehre, Forschung und Entwicklung ist gewährleistet. 4 414.411 § 16 Titel 1 Der Hochschulrat kann