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154.211 - Vollziehungsverordnung zum Gesetz über das Arbeitsverhältnis des Staatspersonals (Personalverordnung, PVO)
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Deckung bzw. Übernahme der Anwaltskosten für eine Rechtsvertrete- rin oder einen Rechtsvertreter nach freier Wahl bis zu einem Stunden- ansatz von maximal 300 Franken. b) Ersatz der ihrer Rechtsvertreterin eines Kantons, einer Gemeinde oder einer anderen Körperschaft des öffentlichen Rechts; b) die freiwillige Dienstleistung (Dienstleistung nach Erreichen des Höchstalters für die Feuerwehrpflicht, Dienstleistung Begründung des Arbeitsverhältnisses § 5 Personalgewinnung * 1 Offene Stellen sind in der Regel zur freien Bewerbung über das Personal- amt in den geeigneten Medien veröffentlichen zu lassen. Sind geeignete
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861.422 - Richtlinie betreffend Unterstützungsleistungen für Personen aus dem Asylbereich ohne Aufenthaltsbewilligung (Unterstützungsrichtlinie)
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Volljährigkeit die Kosten für eine organisierte Freizeitbeschäftigung (Pfadi, Sportverein, Schulkurs, Freizeitkurs und dgl.) bis maximal 400 Fran- ken pro Person und Jahr (inklusive Ausrüstung) übernommen werden
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753.32 - Verordnung über das Einwassern von Booten (Einwasserungsverordnung)
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Kanton Zug 753.32 Verordnung über das Einwassern von Booten (Einwasserungsverordnung) Vom 18. Februar 2025 (Stand 1. März 2025) Der Regierungsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 2 des Einführungsgeset
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rp25.gws
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/ Abstellanlage M 4.6 Busverkehr/Feinverteiler, u.a. auf Eigentrassee M o b i l i t ä t M 4.7 Freiverlad M 4.9/10 Velostrecke / Wanderweg M M 4.6 Hauptstützpunkt Feinverteiler Velostreckennetz L 8 Re
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rp25.gws
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Wanderwegnetz Wanderweg geplant 2 695 00021 22 23 24 25 S T U V 1 215 000 Velobahn Freizeitnetz M 4.10 Wanderweg 2025-07-11T09:10:06+0200 "6300 Zug" "Gesetzessammlung Kanton Zug" / Abstellanlage M 4.6 Busverkehr/Feinverteiler, u.a. auf Eigentrassee M o b i l i t ä t M 4.7 Freiverlad M 4.9 Veloweg M M 4.6 Hauptstützpunkt Feinverteiler L 8 Renaturierung Gewässer Massstab 1:150'000 Feinverteilers Linienführung NEAT Hauptnetz Teilkarte M 4.9: Velowegnetz für den Alltag und die Freizeit Massstab 1:100'000 Alltagsnetz Teilkarte M 4.10: Wanderwegnetz Massstab 1:150'000 Wanderwegnetz
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414.313 - Verordnung über die Gebühren an der Hochschule Luzern, FH Zentralschweiz (Gebührenverordnung HSLU, GebVo-HSLU)
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Kanton Zug 414.313 Verordnung über die Gebühren an der Hochschule Luzern, FH Zentralschweiz (Gebührenverordnung HSLU, GebVo-HSLU) Vom 13. Dezember 2024 (Stand 1. März 2025) Der Konkordatsrat der Fachh
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861.512 - Verordnung über Leistungen für Menschen mit Behinderung und Betreuungsbedarf (LBBV)
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Kanton Zug 861.512 Verordnung über Leistungen für Menschen mit Behinderung und Betreuungsbedarf (LBBV) Vom 28. November 2023 (Stand 1. Januar 2024) Der Regierungsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 47
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212.315 - Ausführungsbestimmungen der Zentralschweizer BVG- und Stiftungsaufsicht (ZBSA) über die berufliche Vorsorge
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Kanton Zug 212.315 Ausführungsbestimmungen der Zentralschweizer BVG- und Stiftungsaufsicht (ZBSA) über die berufliche Vorsorge Vom 16. September 2005 (Stand 1. Juli 2022) Der Konkordatsrat der Zentral
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732.22 - Reglement über die Abfallbewirtschaftung des Zeba
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Abfallentsorgung § 10 Abfallverbrennung 1 Das Verbrennen fester, flüssiger und gasförmiger Abfälle im Freien ist verboten. Ebenso verboten ist die Verbrennung in Cheminees, Öfen und in nicht dafür zugelassenen
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732.26 - Reglement über die Gebühren für Siedlungs- und siedlungsabfallähnliche Abfälle sowie kleine Mengen von Sonderabfällen (Gebührenreglement des Zeba)
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anderen Fraktionen. § 5 Freimengen 1 Die Gemeinden nehmen die vom Verwaltungsrat bestimmten Fraktionen in kleinen Mengen gratis an (z.B. Karton). * 2 Der Verwaltungsrat legt die Freimengen fest. § 6 Durchsc Geltungsbereich § 2 Erhebung der Gebühr § 3 Verwendung der Gebühren § 4 Verrechnung der Erlöse § 5 Freimengen § 6 Durchschnittspreise für ähnliche Abfälle § 7 Deckung der Aufwendungen bei Entsorgung durch