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154.211 - Vollziehungsverordnung zum Gesetz über das Arbeitsverhältnis des Staatspersonals (Personalverordnung, PVO)
Deckung bzw. Übernahme der Anwaltskosten für eine Rechtsvertrete- rin oder einen Rechtsvertreter nach freier Wahl bis zu einem Stunden- ansatz von maximal 300 Franken. b) Ersatz der ihrer Rechtsvertreterin eines Kantons, einer Gemeinde oder einer anderen Körperschaft des öffentlichen Rechts; b) die freiwillige Dienstleistung (Dienstleistung nach Erreichen des Höchstalters für die Feuerwehrpflicht, Dienstleistung Begründung des Arbeitsverhältnisses § 5 Personalgewinnung * 1 Offene Stellen sind in der Regel zur freien Bewerbung über das Personal- amt in den geeigneten Medien veröffentlichen zu lassen. Sind geeignete
861.422 - Richtlinie betreffend Unterstützungsleistungen für Personen aus dem Asylbereich ohne Aufenthaltsbewilligung (Unterstützungsrichtlinie)
Volljährigkeit die Kosten für eine organisierte Freizeitbeschäftigung (Pfadi, Sportverein, Schulkurs, Freizeitkurs und dgl.) bis maximal 400 Fran- ken pro Person und Jahr (inklusive Ausrüstung) übernommen werden
753.32 - Verordnung über das Einwassern von Booten (Einwasserungsverordnung)
Kanton Zug 753.32 Verordnung über das Einwassern von Booten (Einwasserungsverordnung) Vom 18. Februar 2025 (Stand 1. März 2025) Der Regierungsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 2 des Einführungsgeset
rp25.gws
/ Abstellanlage M 4.6 Busverkehr/Feinverteiler, u.a. auf Eigentrassee M o b i l i t ä t M 4.7 Freiverlad M 4.9/10 Velostrecke / Wanderweg M M 4.6 Hauptstützpunkt Feinverteiler Velostreckennetz L 8 Re
rp25.gws
Wanderwegnetz Wanderweg geplant 2 695 00021 22 23 24 25 S T U V 1 215 000 Velobahn Freizeitnetz M 4.10 Wanderweg 2025-07-11T09:10:06+0200 "6300 Zug" "Gesetzessammlung Kanton Zug" / Abstellanlage M 4.6 Busverkehr/Feinverteiler, u.a. auf Eigentrassee M o b i l i t ä t M 4.7 Freiverlad M 4.9 Veloweg M M 4.6 Hauptstützpunkt Feinverteiler L 8 Renaturierung Gewässer Massstab 1:150'000 Feinverteilers Linienführung NEAT Hauptnetz Teilkarte M 4.9: Velowegnetz für den Alltag und die Freizeit Massstab 1:100'000 Alltagsnetz Teilkarte M 4.10: Wanderwegnetz Massstab 1:150'000 Wanderwegnetz
414.313 - Verordnung über die Gebühren an der Hochschule Luzern, FH Zentralschweiz (Gebührenverordnung HSLU, GebVo-HSLU)
Kanton Zug 414.313 Verordnung über die Gebühren an der Hochschule Luzern, FH Zentralschweiz (Gebührenverordnung HSLU, GebVo-HSLU) Vom 13. Dezember 2024 (Stand 1. März 2025) Der Konkordatsrat der Fachh
861.512 - Verordnung über Leistungen für Menschen mit Behinderung und Betreuungsbedarf (LBBV)
Kanton Zug 861.512 Verordnung über Leistungen für Menschen mit Behinderung und Betreuungsbedarf (LBBV) Vom 28. November 2023 (Stand 1. Januar 2024) Der Regierungsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 47
212.315 - Ausführungsbestimmungen der Zentralschweizer BVG- und Stiftungsaufsicht (ZBSA) über die berufliche Vorsorge
Kanton Zug 212.315 Ausführungsbestimmungen der Zentralschweizer BVG- und Stiftungsaufsicht (ZBSA) über die berufliche Vorsorge Vom 16. September 2005 (Stand 1. Juli 2022) Der Konkordatsrat der Zentral
732.22 - Reglement über die Abfallbewirtschaftung des Zeba
Abfallentsorgung § 10 Abfallverbrennung 1 Das Verbrennen fester, flüssiger und gasförmiger Abfälle im Freien ist verboten. Ebenso verboten ist die Verbrennung in Cheminees, Öfen und in nicht dafür zugelassenen
732.26 - Reglement über die Gebühren für Siedlungs- und siedlungsabfallähnliche Abfälle sowie kleine Mengen von Sonderabfällen (Gebührenreglement des Zeba)
anderen Fraktionen. § 5 Freimengen 1 Die Gemeinden nehmen die vom Verwaltungsrat bestimmten Fraktionen in kleinen Mengen gratis an (z.B. Karton). * 2 Der Verwaltungsrat legt die Freimengen fest. § 6 Durchsc Geltungsbereich § 2 Erhebung der Gebühr § 3 Verwendung der Gebühren § 4 Verrechnung der Erlöse § 5 Freimengen § 6 Durchschnittspreise für ähnliche Abfälle § 7 Deckung der Aufwendungen bei Entsorgung durch

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