-
153.717 - Verfügung über die Delegation von Entscheidungsbefugnissen der Direktion des Innern in sozialen und gesellschaftlichen Bereichen an das Kantonale Sozialamt
-
die Kinder- und Jugendprobleme zu lösen suchen oder Kindern und Jugendlichen eine sinnvolle Freizeitgestaltung ermöglichen; b) * es sich um Gesuche um Beiträge zur Unterstützung ihrer Aktivitäten, insbesondere
-
931.1 - Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über den Wald (EG Waldgesetz)
-
Kanton Zug 931.1 Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über den Wald (EG Waldgesetz) Vom 17. Dezember 1998 (Stand 1. Januar 2025) Der Kantonsrat des Kantons Zug, in Vollziehung von Art. 50 des Bundesgese
-
932.11 - Verordnung über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdverordnung)
-
des Jagd- lehrgangs: Fr. 100.–. § 9 Rückerstattung 1 Wer sein Jagdpatent vor Eröffnung der Jagd freiwillig der Ausgabestelle zurückgibt, hat Anspruch auf Rückerstattung der Gebühren. 2. Jagdausübung § 10 ausgesetzt werden dürfen. 2 Haus- und Nutztiere sind so zu halten, dass sie nicht unkontrolliert in die freie Wildbahn gelangen, dort verwildern und sich ausbreiten können. 3 Faunenfremde Tiere dürfen im Rahmen
-
162.11 - Geschäftsordnung des Verwaltungsgerichts (GO VG)
-
schwöre, die Verfassung und die Gesetze des Bundes und des Kantons getreu zu befolgen, die Rechte und Freiheiten des Volkes zu achten und zu schützen, die Ehre und Wohlfahrt des Kantons Zug zu fördern und überhaupt gelobe, die Verfassung und die Gesetze des Bundes und des Kantons getreu zu befolgen, die Rechte und Freiheiten des Volkes zu achten und zu schützen, die Ehre und Wohlfahrt des Kantons Zug zu fördern und überhaupt
-
842.1 - Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Krankenversicherung (EG KVG)
-
Versicherungsgericht im Regelungsbereich der obligatorischen Krankenpflegeversicherung und der freiwilligen Taggeldversicherung ist das Verwaltungsgericht. 4 842.1 § 6bis * Kostengutsprache 1 Das Verfahren
-
942.31 - Ruhetags- und Ladenöffnungsgesetz
-
breite Bevölkerungskreise ein Bedürfnis besteht. § 4 Öffnungszeiten an Werktagen 1 An Montagen bis Freitagen können die Verkaufslokale ab 6 Uhr bis längs- tens 19 Uhr, an Samstagen bis längstens 17 Uhr, geöffnet Thea- tern, Kinos und dergleichen; n) Verkaufsstellen als Nebenbetriebe, beispielsweise von Freizeitanlagen und von Tankstellen; o) Warenverkauf an Märkten; p) temporäre Ausstellungen mit Verkauf der
-
154.211 - Vollziehungsverordnung zum Gesetz über das Arbeitsverhältnis des Staatspersonals (Personalverordnung, PVO)
-
Deckung bzw. Übernahme der Anwaltskosten für eine Rechtsvertrete- rin oder einen Rechtsvertreter nach freier Wahl bis zu einem Stunden- ansatz von maximal 300 Franken. b) Ersatz der ihrer Rechtsvertreterin eines Kantons, einer Gemeinde oder einer anderen Körperschaft des öffentlichen Rechts; b) die freiwillige Dienstleistung (Dienstleistung nach Erreichen des Höchstalters für die Feuerwehrpflicht, Dienstleistung Begründung des Arbeitsverhältnisses § 5 Personalgewinnung * 1 Offene Stellen sind in der Regel zur freien Bewerbung über das Personal- amt in den geeigneten Medien veröffentlichen zu lassen. Sind geeignete
-
414.14 - Reglement über die Maturitätsprüfungen an den kantonalen und an den anerkannten privaten Gymnasien
-
nisses ermittelt. * 5 … * 6 Repetentinnen und Repetenten des Maturajahrs können in den prüfungs- freien Fächern ihre bereits festgelegte Maturitätsnote übernehmen. Sie sind vom betreffenden Unterricht
-
213.42-A1 - Verordnung zum Gesetz über die familienergänzende Kinderbetreuung (Kinderbetreuungsverordnung, KiBeV) (Anhang)
-
ein Raum für Hausaufgaben). c) * Aussenräume: Es sind in der Nähe geeignete Spielmöglichkeiten im Freien vorhanden. § 2 Qualitätsanforderungen für Tagesfamilien * 1 Anforderungen: * a) Tagesfamilien haben Verfügung (ohne Nebenräume). b) * Aussenräume: Es sind in der Nähe geeignete Spielmöglichkeiten im Freien vorhanden. § 4 Allgemeine Qualitätsanforderungen an Angebote der Tagesbetreuung * 1 Richtzahl: *
-
3129.1a - Beilage: Bericht Gesamtinstandsetzung
-
Vorgaben entsprechende Bereiche – wie z.B. zu kleine Zellen – Kompensationsmöglichkeiten – z.B. im Freizeitbereich - geschaffen werden. 1191-11 KR-Vorlage_Bericht_ 200430_rev 200507.docx 6 / 20 Bollhalder Eberle