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3145.1 - Postulatstext
gemäss § 57 Abs. 3 GesG zu verhindern, zu erreichen. Sie verstösst damit gegen verschiedenste Freiheitsrechte der Kantons- und Bundesver- fassung sowie der EMRK. 2. Der Regierungsrat wird daher aufgefordert
3148.3 - Bericht und Antrag der Kommission für Tiefbau und Gewässer
Richtung Zug unter Umständen verlängert werden. Da aber noch nichts entschie- den sei, könne der freie Raum später so oder anders genutzt werden. Es wird daher angeregt, die Abklärungen des Amts für Raum von der Zuger Polizei gutgeheissen worden ist. Nach Ansicht eines Kommissionsmitglieds müsste die freie Fläche, die durch den Wegfall der Busspur entsteht, nicht versiegelt (asphaltiert) werden. Es wäre Vorlage Nr. 3148.3 Laufnummer 16567 Kantonsratsbeschluss betreffend Freigabe eines Objektkredits für das Projekt «KS 4, Chamer-/Zugerstrasse, Alpenblick–Kollermühle, Gemeinden Zug und Cham» Bericht und
3148.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
Vorlage Nr. 3148.4 Laufnummer 16588 Kantonsratsbeschluss betreffend Freigabe eines Objektkredits für das Projekt «KS 4, Chamer-/Zugerstrasse, Alpenblick–Kollermühle, Gemeinden Zug und Cham» Bericht und [erstreckt bis 2026] vom 28. August 2014; BGS 751.12) unterbreitete der Regie- rungsrat das Begehren um Freigabe eines Objektkredits von 15,61 Millionen Franken für die Sanierung der Kantonsstrasse 4, Chamer-
3148.2 - Antrag des Regierungsrats
ats vom 20. Oktober 2020; Vorlage Nr. 3148.2 (Laufnummer 16421) Kantonsratsbeschluss betreffend Freigabe eines Objektkredits für das Projekt «KS 4, Chamer-/Zugerstrasse, Alpenblick–Kollermühle, Gemeinden
2987.2 - Bericht und Antrag der Justizprüfungskommission
nicht zuständig ist. Zu Ziffer 4: Die JPK ist wie der Regierungsrat der Ansicht, dass die Freiwilligenarbeit einen grossen Stellenwert in unserer Gesellschaft hat. Die Vereinbarkeit von bezahlter und
3016.3 - Bericht und Antrag der Kommission
4/5 3016.3 - 16370 - «Lädelisterben»: Dieses hat viele Ursachen und kann nicht nur, aber auch dank freierer La- denöffnungszeiten bekämpft werden. - Einkaufszentren: kleinere Geschäfte haben keinen gesetzlichen Öffnungszeiten. Die Initianten beantragten, § 4 Abs. 1 RLG sei wie folgt zu ändern: «An Montagen bis Freitagen können die Verkaufslokale ab 6 Uhr bis längstens 20 Uhr, an Samstagen bis längstens 18 Uhr geöffnet Ladenöffnungsgesetzes vom 28. August 2003 (RLG, BGS 942.31) können die Verkaufslokale von Montag bis Freitag ab 6 Uhr bis längstens 19 Uhr, am Samstag bis längstens 17 Uhr geöffnet sein. Einzig an Bahnhöfen
3016.2 - Antrag des Regierungsrats
(aufgehoben) 1 An Montagen bis Freitagen können die Verkaufslo- kale ab 6 Uhr bis längstens 19 Uhr, an Samstagen bis längstens 17 Uhr, geöffnet sein. 1 An Montagen bis Freitagen können die Verkaufslo- kale
3030.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
Vorlage Nr. 3030.2 Laufnummer 16492 Motion der SVP-Fraktion betreffend Stärkung der Gewaltentrennung im Kanton Zug (Vorlage Nr. 3030.1 - 16190) Bericht und Antrag des Regierungsrats vom 15. Dezember 2
3035.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
das Vermögen ist, umso eher trifft dies zu, weshalb weder eine Deckelung noch e ine Erhöhung des Freibetrags anzustreben sind. 5. Antrag Gestützt auf die vorstehenden Erwägungen beantragen wir Ihnen: - Die
3052.1 - Antwort des Regierungsrats
Vorlage Nr. 3052.1 Laufnummer 16239 Kleine Anfrage von Emil Schweizer betreffend Fahrplan ZVB Linie 31 Verbindung Baar–Neuheim–Baar via Sihlbrugg Antwort des Regierungsrats vom 25. Februar 2020 Sehr g

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