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861.422 - Richtlinie betreffend Unterstützungsleistungen für Personen aus dem Asylbereich ohne Aufenthaltsbewilligung (Unterstützungsrichtlinie)
Volljährigkeit die Kosten für eine organisierte Freizeitbeschäftigung (Pfadi, Sportverein, Schulkurs, Freizeitkurs und dgl.) bis maximal 400 Fran- ken pro Person und Jahr (inklusive Ausrüstung) übernommen werden
512.22-A1 - Verordnung über die Festlegung des Wohnsitzrayons für Mitarbeitende der Polizei (Anhang: Liste politischer Gemeinden gemäss § 3 Rayon-Verordnung) (Anhang Rayon-Verordnung)
Kerns 3 Sarnen Ziff. 5 Kanton Schwyz 1 Altendorf 2 Arth 3 Einsiedeln (exkl. Euthal) 4 Feusisberg 5 Freienbach 6 Galgenen 7 Gersau 8 Ingenbohl 9 Küssnacht 10 Lachen 11 Lauerz 12 Morschach 13 Rothenthurm 14
942.461 - Verordnung zum Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über Geldspiele (Kantonale Geldspielverordnung, V EG BGS)
Kinder- und Ju- gendprobleme zu lösen suchen oder Kindern und Jugendlichen eine sinnvol- le Freizeitgestaltung ermöglichen, sofern sie im Einzelfall den Betrag von 20'000 Franken und insgesamt pro Jahr
1021.018 - Kantonsratsbeschluss betreffend einen Objektkredit Kostenbeteiligung Erdverkabelung auf dem Trassee zwischen den Unterwerken Sins und Langacher
g auf dem Trassee zwischen den Unterwerken Sins und Langacher und den Rückbau der bestehenden Freileitung zwischen Mast 82 (Cham, Bibersee) bis und mit Mast 50 (Kantonsgrenze Zug/Aargau) wird zulasten 2 Die Einwohnergemeinden Cham und Hünenberg leisten dem Kanton beim Abschluss des Rückbaus der Freileitung einen Anteil an die kantonalen Kosten von gesamthaft einem Zehntel, wobei die Gemeinde Cham von
753.32 - Verordnung über das Einwassern von Booten (Einwasserungsverordnung)
Kanton Zug 753.32 Verordnung über das Einwassern von Booten (Einwasserungsverordnung) Vom 18. Februar 2025 (Stand 1. März 2025) Der Regierungsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 2 des Einführungsgeset
1021.026 - Kantonsratsbeschluss betreffend Freigabe eines Objektkredits für das Projekt «KS P, Knoten Blatt–Hinterburgmühle, Gemeinde Neuheim»
Strassenbauprogramm 2023–2030 vom 30. März 20232) ein Objektkredit von 4,5 Millionen Fran- ken freigegeben (inkl. 8,1 % MWST, Preisbasis: Schweizerischer Baupreis- index Oktober 2022). 1) BGS 751.12 2) Kanton Zug 1021.026 Kantonsratsbeschluss betreffend Freigabe eines Objektkredits für das Projekt «KS P, Knoten Blatt– Hinterburgmühle, Gemeinde Neuheim» Vom 29. Februar 2024 (Stand 8. März 2024) Der Kantonsrat
1021.027 - Kantonsratsbeschluss betreffend Freigabe eines Objektkredits für das Projekt «Radstrecke 29, Unterführung SBB-Brücke Brüggli, Gemeinde Zug»
das Strassenbauprogramm 2023–2030 vom 30. März 20232) ein Objektkredit von 3,8 Millionen Franken freigegeben (inkl. 8,1 % MWST, Preisbasis: Schweizerischer Baupreisindex Oktober 2022). 1) BGS 751.12 2) BGS Kanton Zug 1021.027 Kantonsratsbeschluss betreffend Freigabe eines Objektkredits für das Projekt «Radstrecke 29, Unterführung SBB-Brücke Brüggli, Gemeinde Zug» Vom 29. Februar 2024 (Stand 8. März 2024)
1021.028 - Kantonsratsbeschluss betreffend Freigabe eines Objektkredits für das Projekt «KS 25, Ersatzneubau Brücke Seefeld, Gemeinde Walchwil»
Strassenbauprogramm 2023–2030 vom 30. März 20232) ein Ob- jektkredit von 7,188 Millionen Franken freigegeben (inkl. 8,1 % MWST, Preisbasis: Schweizerischer Baupreisindex Oktober 2022). 1) BGS 751.12 2) BGS Kanton Zug 1021.028 Kantonsratsbeschluss betreffend Freigabe eines Objektkredits für das Projekt «KS 25, Ersatzneubau Brücke Seefeld, Gemeinde Walchwil» Vom 2. Mai 2024 (Stand 10. Mai 2024) Der Kantonsrat
416.213 - Verordnung zum Gesetz über Ausbildungsbeiträge (AusbV)
Veranlagungsverfügung der Kantonssteuer nach Abzug eines Freibetrags von Fr. 50'000.– pro Elternteil; c) zuzüglich allfällig abgezogener, freiwilliger Einkäufe in die 2. Säule gemäss Veranlagungsverfügung Mietkosten gemäss den kantonalen Ergänzungsleistungen; c) der Freibetrag für die Eltern; Fr. 10'000.– pro Elternteil pro Haushalt; d) der Freibetrag für die Geschwister; pro Geschwister im Haushalt Fr. 3000
414.136 - Promotionsordnung für das Kurzzeitgymnasium der Kantonsschule Rotkreuz (PO KZG KSR)
Fachs. § 12 Freiwillige Repetition 1 Die Schülerinnen und Schüler können beim zuständigen Schulleitungsmit- glied einen Antrag auf freiwillige Repetition stellen. 2 Bei einer freiwilligen Repetition besteht der speziellen Rege- lung bei Nichtbestehen der Maturitätsprüfungen (§ 11). Dies gilt auch bei freiwilliger Repetition. 3 Muss eine Schülerin oder ein Schüler die Schule verlassen oder entschei- det sie Promotionsfächer § 9 Promotionsfächer 3.3 Promotionsbedingungen § 10 Promotion § 11 Repetition § 12 Freiwillige Repetition § 13 Wegweisung von der Schule 2025-07-29T08:33:04+0200 "6300 Zug" "Gesetzessammlung

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